Infobar icon

Angesichts des anhaltenden Russland-Ukraine-Konflikts bleibt die mögliche Eskalation der Verarbeitungs-, Energie- und Materialkosten ungewiss. Daher behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Danke für Ihr Verständnis.

Kategorien
 
 
 
 
 
VOP
 
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von Eurotools, s.r.o.


 

I. EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN

II. DEFINITIONEN

III. SPRACHE

IV. VERTRAGSABSCHLUSS UND ÄNDERUNGEN

V. INTERPRETATION

VI. KOMMUNIKATION

VII. PREIS, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

VIII. STEUERBEDINGUNGEN

IX. AUSFÜHRUNG DER LEISTUNG

X. SUBUNTERNEHMER

XI. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND ANSPRÜCHEN

XII. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

XIII. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

XIV. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG FÜR MÄNGEL

XV. VERTRAGLICHE Bußgelder und Sanktionen

XVI. ENDE DER VEREINBARUNG

XVII. UMSTÄNDE, AUSSCHLIESSLICH DER HAFTUNG/HÖHERE GEWALT

XVIII. ARBEITSRECHT UND ARBEITSSCHUTZ

XIX. VERBOT DER ILLEGALEN BESCHÄFTIGUNG

XX. VERSICHERUNG

XXI. INDUSTRIELLES UND GEISTIGES EIGENTUM

XXII. VERTRAULICHKEIT DER INFORMATIONEN

XXIII. PRIVATSPHÄRE

XXIV. ANWENDBARES RECHT

XXV. UMWELTSCHUTZ

XXVI.STREITIGKEITEN

 

I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

1.1 Es handelt sich um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") des UnternehmensEurotools, s.r.o., mit Sitz: Na Bystričku 14B/9941, Martin 036 01, ID: 46 252 401, (im Folgenden „Der Kunde" oder "Eurotools, s.r.o.„), die ein integraler Bestandteil und Anhang (i) der Bestellung und/oder der Auftragsbestätigung sind, deren Gegenstand die Erbringung der Leistung ist, im Rahmen derer die Firma Eurotools, s.r.o. Handlungen. als Kunde; (ii) oder der Vertrag, dessen Gegenstand die Erbringung einer Leistung ist und bei dem das Unternehmen Eurotools, s.r.o. erscheint. als Kunde oder (iii) ein nicht genannter Vertrag, d. h. ein Vertrag, der in den gesetzlichen Bestimmungen nicht ausdrücklich als Vertragstyp geregelt ist und in dem die Firma Eurotools, s.r.o. erscheint. als Kunde (die in Punkt 1.1 genannten Vertragsarten können als gekennzeichnet sein)."Ein Vertrag" oder„Verträge„). Das in der Kopfzeile oder in der Kopfzeile als markierte Dokument"Bestellbestätigung„, die eine Bestätigung des Lieferanten gemäß diesen AGB enthält (d. h. sie enthält Erklärungen und die Unterschrift des Lieferanten gemäß den Bedingungen dieser AGB) für die von Eurotools, s.r.o. erteilte Bestellung, die auf der Seite des Kunden erscheint, ist identisch mit der Begriff „Vertrag“ verwendet wird und daher in den vorliegenden AGB der Begriff „Vertrag“ verwendet wird, ist dieser Begriff identisch mit dem Dokument mit dem Titel „Auftragsbestätigung“.„.

1.2 Die einzelnen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn nichts anderes vereinbart ist (in der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag) (gemäß § 273 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg.). . Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung, weiter nur „Handelsgesetzbuch" oder "ObZ“) oder wenn die Nutzung dieser AGB in der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen wird.

1.3. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags ist der Lieferant an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden und erklärt sein Einverständnis mit ihnen. Mit Inkrafttreten des Vertrages erkennen die Vertragsparteien an, dass für ihre gegenseitigen Geschäftsbeziehungen der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich sind.

1.4 Der Kunde ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortlaufend zu aktualisieren oder zu ändern. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder der vollständige Wortlaut der aktualisierten AGB werden vom Kunden stets schriftlich erteilt und in geeigneter Weise auf seiner Website veröffentlicht:www.eurotools.eu .

1.5 Diese AGB sind in slowakischer und englischer Sprache verfasst, wobei die slowakische Fassung rechtsverbindlich ist und die englische Fassung lediglich informativen Zweck hat.

 

II. DEFINITIONEN

2.1 Im Sinne dieser AGB ist der Anbieter der AnbieterDer Kundenservice und Waren, die Arbeiten, Arbeiten oder Leistungen erbringen (im Folgenden „Füllung"), auf der Grundlage des Vertrags, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anlage beigefügt sind, bezeichnet als „Anbieter„Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die Bezeichnung „Lieferant“ vorkommt, gelten sowohl für inländische als auch für ausländische Lieferanten.

2.2 Im Sinne der AGB gilt: „Durch den Vertragspartner„VerstehtDer Kunde bzw der Lieferant, während „Von den Vertragsparteien" ist verstandenDer Kunde oder Eurotools, s.r.o.und der Lieferant.

2.3 Für und im Namen des Kunden

a) in Angelegenheiten des Vertrages die verhandlungsberechtigte Person, die im Vertrag aufgeführt ist als „Gesprächspartner”, oder eine andere von der Kontaktperson bevollmächtigte(n) Person(en),

b) in Sachen Leistung, worunter Leistungserbringung, Kontrolle der Leistungserbringung, Prüfungen der Leistungserbringung, Abnahme der Leistungserbringung usw. zu verstehen ist/sind, handlungsbefugte Personen, die im Vertrag als bevollmächtigte Personen aufgeführt sind/sind in Angelegenheiten der Erfüllung und Geltendmachung des Anspruchs tätig zu werden (im Folgenden „Bevollmächtigter in Sachen Erfüllung„) für Der Kunde. Zu den Befugnissen und Befugnissen der bevollmächtigten Person in Sachen Leistung zählen zDer Kunde tut es nicht die Durchführung von rechtlichen Schritten im Zusammenhang mit dem Vertrag (z. B. Vertragsstrafen, Schadensersatz usw.) durch die Person des Betriebsleiters oder der Führungskraft des Unternehmens des Kunden.

2.4 Im Namen und für Rechnung des Lieferanten

a) in Angelegenheiten des Vertrages die verhandlungsberechtigte Person, die im Vertrag aufgeführt ist als „Gesprächspartner”, oder eine andere von der Kontaktperson bevollmächtigte(n) Person(en),

b) in Angelegenheiten der Leistung, worunter die Ausführung der Leistung, die Kontrolle der Leistung, die Prüfung der Leistung, die Erbringung der Leistung usw. zu verstehen ist/sind, handlungsberechtigte Personen, die im Vertrag aufgeführt sind als „Bevollmächtigter in Sachen Erfüllung„. 

2.5 Jede Vertragspartei ist jederzeit zur Änderung berechtigt die bevollmächtigte Person in Angelegenheiten der Erfüllung bevollmächtigen oder einige delegieren der Befugnisse und Befugnisse Eine andere Person, worüber er verpflichtet ist, die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Umfang der übertragenen Befugnisse und Befugnisse muss klar definiert sein.

2.6 Im Sinne der AGB ist der Preis der Leistung (nachfolgend „PREIS„) berücksichtigt:

a) Gesamtpreis für Erfüllung ohne Mehrwertsteuer (im Weiteren bezeichnet als "MwSt"), im Vertrag vereinbart, wenn Vertragsgegenstand die Erbringung der gesamten Leistung ist,

b) der im Vertrag vereinbarte Preis einer einzelnen Leistung ohne Mehrwertsteuer, wenn Vertragsgegenstand die Lieferung mehrerer einzelner Leistungen ist,

c) der im Vertrag vereinbarte Preis der Leistung für einen Kalendermonat (oder einen anderen vereinbarten Zeitraum) ohne Mehrwertsteuer, wenn der Vertragsgegenstand eine wiederholt gelieferte Leistung ist.

d) den Preis der Leistung auf der Grundlage einer schriftlichen Anfrage ohne Mehrwertsteuer, wenn Vertragsgegenstand die Erbringung der Leistung auf der Grundlage einer schriftlichen Anfrage ist,

e) Preis der Leistung auf der Grundlage einer Teilbestellung ohne Mehrwertsteuer, wenn Vertragsgegenstand die Erbringung der Leistung auf der Grundlage von Teilbestellungen zu Rahmenverträgen ist.

Für den Fall, dass:

(i) es sich um einen inländischen Lieferanten handelt, der in der Slowakischen Republik kein Mehrwertsteuerzahler ist (im Folgenden „SR"), oder

(ii) Der Lieferant hat seinen Sitz oder Geschäftssitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Slowakischen Republik und verfügt nicht über eine Niederlassung in der Slowakischen Republik gemäß Gesetz Nr. 222/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend „Mehrwertsteuergesetz„), aus dem die Erfüllung hervorgeht (im Folgenden „Ausländischer Lieferant“),

Im Sinne der AGB gilt in diesen Fällen der in den Buchstaben a) bis e) dieses Punktes festgelegte Preis, mit Ausnahme des Textes „ohne Mehrwertsteuer“.„.

2.7 Bei Leistungen, die vor Ort durchgeführt werdenDer Kunde es Es ist erforderlich, bei der Verarbeitung von Eingaben nach den Weisungen des Erfüllungsberechtigten vorzugehenDer Kunde und Informationen, die auf der Website veröffentlicht werden Der Kunde:www.eurotools.eu .

2.8. Bestellung, Auftragsbestätigung, Vertragsschluss

  1. Bestellung (im Sinne der AGB) (im Folgenden „Eine Bestellung„) ist ein einseitiger Rechtsakt des Kunden gegenüber dem Lieferanten mit dem Ziel, die bestellte Leistung vom Lieferanten zu erhalten. Wenn das späteste Datum, bis zu dem der Lieferant die Bestellung bestätigen kann (im Folgenden „Frist für die Auftragsbestätigung„) und der Lieferant die Bestellung nach dieser Auftragsbestätigungsfrist bestätigt, gilt eine solche verspätete Bestätigung der Bestellung als überarbeitete Bestellung oder als Gegenvorschlag zum Vertrag, wobei der Kunde hierdurch in keiner Weise gebunden ist.

  2. Die übermittelte Bestellung gilt als Vertragsentwurf. Eine geänderte Bestellung des Lieferanten gilt als Gegenvorschlag zum Vertrag.

  3. Basierend auf der Auftragsbestätigung (die Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten erfolgt in der Regel durch den Lieferanten im Rahmen des Dokuments mit dem Titel „Bestellbestätigung“)„) verpflichtet sich der Lieferant, dem Kunden die Leistung gemäß der Bestellung ordnungsgemäß und rechtzeitig zu liefern, wobei die Bestellung zum Zeitpunkt der Zustellung der Auftragsbestätigung an den Kunden oder zum Zeitpunkt der Bestellung als verbindlich für die Vertragsparteien gilt Zustellung des Dokuments mit dem Titel „Bestätigung der Bestellung“ an den Kunden. Der Lieferant ist nicht berechtigt, das als Auftragsbestätigung bezeichnete Dokument (oder die bestätigte Bestellung) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden zu ändern. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Kunde jederzeit bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Auftragsbestätigungsdokuments durch den Lieferanten bzw. bis zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung berechtigt ist, die Bestellung zu stornieren, wobei dem Lieferanten keinerlei Ansprüche gegen den Lieferanten zustehen Kunde im Zusammenhang mit einer solchen Stornierung der Bestellung. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, muss die Auftragsbestätigung selbst oder das Dokument „Bestellbestätigung des Lieferanten“ eine Erklärung des Lieferanten, in dem Sinne, dass der Lieferant diese AGB akzeptiert, sowie eine Erklärung von enthalten gegenüber dem Lieferanten in dem Sinne, dass er erklärt, dass er sich mit diesen AGB ordnungsgemäß vertraut gemacht hat, und die Unterschrift einer handlungsberechtigten Person für den Lieferanten leistet.Die Unterschrift der Person, die bevollmächtigt ist, im Namen des Lieferanten auf der Auftragsbestätigung oder auf dem Dokument mit dem Titel „Auftragsbestätigung“ zu handeln, muss über die DocuSign eSignature-Anwendung oder über eine ähnliche elektronische Anwendung erfolgen, die die Echtheit zuverlässig bestätigt die Unterschrift der Person, die bevollmächtigt ist, im Namen des Lieferanten zu handeln (im Folgenden „zur Unterschrift vorgesehener elektronischer Antrag“)„), andernfalls kann die Bestellung nicht als bestätigt betrachtet werden oder es entstehen keine Verpflichtungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten und dem Lieferanten entstehen keine Ansprüche oder Pflichten und/oder Pflichten gegenüber dem Kunden.Wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren und wenn der Lieferant die Auftragsbestätigung oder ein Dokument mit der Bezeichnung „Auftragsbestätigung“ mithilfe einer anderen zur Signatur vorgesehenen elektronischen Anwendung wie DocuSign eSignature unterzeichnet, wird er den Kunden vorab über diese Tatsache informieren zusammen mit der Bezeichnung des zur Unterschrift vorgesehenen elektronischen Antrags. Sollte der Kunde mit der Nutzung einer solchen zur Unterschrift bestimmten elektronischen Anwendung nicht einverstanden sein, kann die Bestellung nicht als bestätigt betrachtet werden bzw. es entstehen keine Verpflichtungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten und dem Lieferanten entstehen keine Ansprüche oder dem Kunden etwaige Pflichten und/oder Obliegenheiten.

  4. Der Lieferant ist an die bestätigte Bestellung oder die Bestätigung des Dokuments „Auftragsbestätigung“ sowie an den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag gebunden und ist nicht berechtigt, diese einseitig zu kündigen, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht etwas anderes festlegen.

  5. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Lieferanten kommt auf der Grundlage der Bestellung des Kunden und der anschließenden Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten oder der Bestätigung des Gegenvorschlags durch den Kunden zustande und das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Lieferanten kommt zustande ( i) zum Zeitpunkt der Zustellung der Auftragsbestätigung an den Kunden oder (ii) zum Zeitpunkt der Zustellung des Dokuments mit dem Titel „Bestätigungsaufträge“ an den Kunden, das eine Bestätigung des Lieferanten gemäß diesen AGB enthält (d. h. enthält). Erklärungen und Unterschrift des Lieferanten gemäß den Bestimmungen dieser AGB) oder (iii) durch Übermittlung des Gegenvorschlags des Kunden an den Lieferanten gemäß den Bestimmungen dieser AGB.

  6. Kommt zwischen den Vertragsparteien ein besonderer Rahmenkaufvertrag zustande, schließen die Vertragsparteien während der Dauer seiner Gültigkeit und Wirksamkeit gemäß dem vorstehenden Absatz keine schriftlichen Kaufverträge miteinander ab. Als abgeschlossen gilt die Leistungserbringung gemäß schriftlicher, vom Lieferanten bestätigter Bestellung des Kunden.

  7. Mit der Auftragsbestätigung seitens des Lieferanten bestätigt der Lieferant, dass er dem Kunden die Leistung innerhalb der vereinbarten Frist erbringen bzw. liefern kann.

  8. Die Person, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, erklärt, dass sie von einer bevollmächtigten Person ordnungsgemäß bevollmächtigt, bevollmächtigt oder bevollmächtigt ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und den Vertrag abzuschließen. Im Falle der Unrichtigkeit dieser Erklärung haftet der Akzeptierende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für etwaige Schäden, die durch den ungültigen Vertragsschluss oder die ungültig vereinbarten Vertragsbedingungen aufgrund dieses Angebots entstanden sind.

 

III. Sprache

3.1 Maßgeblicher Wortlaut aller Vertragsdokumente ist der Wortlaut in slowakischer Sprache.

3.2 Wenn der Vertrag in slowakischer Sprache verfasst ist und die Anlagen zum Vertrag in englischer oder tschechischer Sprache verfasst sind, besteht keine Notwendigkeit, diese Anlagen in die slowakische Sprache zu übersetzen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.

3.3 Für den Fall, dass der Lieferant seinen Sitz im Ausland hat und die Vertragsparteien im Vertrag keine andere Kommunikationssprache vereinbart haben, ist die Kommunikationssprache Slowakisch.

 

IV. VERTRAGSABSCHLUSS UND ÄNDERUNGEN

4.1 Vorschlag zum Abschluss des Vertrages oder eine Bestellung oder ein Vorschlag zur Abgabe eines Angebots, der dem Lieferanten von der Partei übermittelt wird Kunde – Eurotools, s.r.o.ist kein Aufruf, Performance zu starten. Der Lieferant darf mit der Ausführung der Leistung erst nach Abschluss des Vertrages und auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit den darin genannten Bedingungen beginnen.

4.2 Eine Änderung und Ergänzung des Vertrages ist ausschließlich aufgrund der Zustimmung der Vertragsparteien in Form eines Nachtrags zum Vertrag, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst, möglich.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags können nur auf der Grundlage der Zustimmung beider Vertragsparteien in Form schriftlicher und nummerierter Vertragsänderungen vorgenommen werden, die von bevollmächtigten Vertretern beider Vertragsparteien unterzeichnet werden, außer in den folgenden Fällen:

  1. Änderung oder Ergänzung der bevollmächtigten Person in Sachen Erfüllung, die die Vertragspartei durch eine einseitige schriftliche Mitteilung der bevollmächtigten Person in Sachen Erfüllung für die andere Vertragspartei durchführt,

  2.  Wechsel des Arbeitnehmers, der die Leistung erbringt, der von der autorisierten Person in Sachen Leistung genehmigt wird Der Kundeauf der Grundlage des Nachweises, dass der Lieferant die Anforderungen an die technische und berufliche Kompetenz des Arbeitnehmers erfüllt hat.

4.3 Durch den Abschluss des Vertrages darf einem Dritten kein Vorteil gewährt werden und einer Person, die nicht Vertragspartei ist, steht es nicht zu, Ansprüche im Sinne des Vertrages geltend zu machen.

 

V. INTERPRETATION

5.1Trennbarkeit der Bestimmungen

Jede Bestimmung der Vereinbarung ist so auszulegen, dass sie nach geltendem Recht wirksam und gültig ist. Sollten sie jedoch nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften undurchführbar, ungültig oder unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon unberührt. Im Falle einer solchen Undurchführbarkeit, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit werden sich die Vertragsparteien schriftlich auf eine Lösung einigen, die den Kontext und Zweck der jeweiligen Bestimmung wahrt.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder künftig ungültig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft.

5.2 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungenwird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, so lange wieDer Kunde und Der Lieferant vereinbart nichts anderes schriftlich.

5.3 Sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag auf einschlägige Rechtsvorschriften verwiesen wird, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft waren und geändert oder ersetzt wurden Werden während der Laufzeit des Vertrages durch andere Rechtsvorschriften Änderungen vorgenommen, so gelten diese Verweise als Verweise auf diejenigen Rechtsvorschriften, durch die sie in der jeweils gültigen Fassung ersetzt wurden.

 

VI. KOMMUNIKATION

6.1 Alle Mitteilungen und die gesamte Kommunikation zwischen den Vertragsparteien gemäß der Vereinbarung erfolgen schriftlich, per Einschreiben, Expresskurierdienst oder E-Mail und gelten durch Zustellung an die jeweilige Vertragspartei am angegebenen Ort als ordnungsgemäß zugestellt von den Vertragsparteien im Kopf des Vertrages angegebene Adressen für den Fall, dass im folgenden Vertragstext keine Lieferadressen angegeben sind.

6.2 Das Dokument gilt auch dann als zugestellt, wenn:

a) Der Vertragspartner verweigert die Annahme des Dokuments – das Dokument gilt an diesem Tag als zugestellt, oder wenn

b) das Dokument nicht zugestellt werden kann, z.B. Nichtannahme der Sendung innerhalb der Abholfrist, weil der Empfänger nicht erreichbar war, der Empfänger unbekannt war oder aus einem anderen Grund, der in der Post auf der Sendung angegeben ist; das Dokument gilt an dem Tag als zugestellt, an dem die Sendung bei der Post hinterlegt wird.

 

VII. PREIS, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1PREIS

7.1.1 Für den Fall, dass der Lieferant ein Mehrwertsteuerzahler in der Slowakischen Republik ist, wird dem Preis Mehrwertsteuer in Höhe des Betrags hinzugerechnet, der durch die geltenden Rechtsvorschriften zur Regelung des Mehrwertsteuerbetrags zum Zeitpunkt der Steuerpflicht bestimmt wird, sofern diese anwendbar sind nach dem aktuellen Wortlaut des Umsatzsteuergesetzes.

7.1.2Keine Erfüllung durch des Lieferanten oder der ParteiDer Kunde wird nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, mit Ausnahme von Mustern und/oder anderen Leistungen oder von den Vertragsparteien einvernehmlich schriftlich vereinbarten Honoraren/Kosten.

7.1.3 Sofern die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, beinhaltet der Preis alle Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten, insbesondere:

- Versand,

- Versicherungskosten für die Haftpflichtversicherung des Lieferanten für Schäden,

- sonstige Steuern und Abgaben,

- Verwaltungsgebühren und ähnliche Gebühren, die von einer öffentlichen Behörde erhoben werden,

- Unterkunft, Verpflegung und Transport der Mitarbeiter des Lieferanten.

7.1.4 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Preis gemäß Vertrag fest, vollständig, unveränderlich und verbindlich, und der Lieferant garantiert seine Vollständigkeit bis zur Lieferung der Leistung, auch wenn dies während der Lieferung der Leistung erforderlich ist Es treten Aktivitäten auf, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren.

 

7.2Abrechnungsbedingungen

7.2.1 Grundlage für die Zahlung des Preises ist die vom Lieferanten ausgestellte und gelieferte RechnungZum Kunden. Die Rechnung ist nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu erstellen und muss die Angaben gemäß Punkt 7.2.10 enthalten.

7.2.2 Der Lieferant stellt eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer nur unter der Voraussetzung aus, dass er zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld Umsatzsteuerzahler war und der Lieferant mit der Erbringung der Leistung eine Steuerschuld eingeht und der Lieferant zahlungspflichtig ist MwSt.

7.2.3 Die Rechnung des Lieferanten wird ausgestellt und bezahltDer Kunde wird umgesetzt werden Euro, es sei denn, im Vertrag ist eine andere Währung vereinbart.

7.2.4 Ist der Preis im Vertrag auf der Grundlage eines Stundensatzes vereinbart, ist der Lieferant berechtigt, eine Rechnung zu stellenNur für den Kunden die tatsächlich für die Erbringung der Leistung aufgewendete Zeit. Der Lieferant stellt keine RechnungAn den Kunden die Preis für die Zeit, die für Arbeitspausen, Versetzungen von Arbeitnehmern und die Organisation des Zugangs zum Betriebsgelände benötigt wirdDer Kunde usw.

7.2.5 Sämtliche Leistungen des Lieferanten, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen VereinbarungDurch den Kunden. Eine vor dieser Einwilligung erbrachte Leistung erfolgt nichtDer Kunde ist verpflichtet übernehmen oder bezahlen.

7.2.6 Sofern im Vertrag ein Einheitspreis der Leistung vereinbart ist und gleichzeitig die Anzahl der Einheiten der jeweiligen Leistung im Vertrag oder in seinen Anlagen angegeben ist, ist der Lieferant nicht berechtigt, die Anzahl der Einheiten zu überschreiten die Leistung ohne vorherige schriftliche Zustimmung Der Kunde. Eine Leistung, die über die in der Vereinbarung festgelegte Anzahl von Einheiten hinausgeht und ohne diese Zustimmung durchgeführt wird, ist nicht zulässigDer Kunde ist verpflichtet übernehmen oder bezahlen. In diesem Fall ist es soDer Kunde ist berechtigt die Rechnung an den Lieferanten zurückzusenden.

7.2.7 Grundlage für die Ausstellung einer Rechnung über die erbrachte Leistung ist die Bestätigung der erbrachten Leistung durchDer Kunde im Inneren im Sinne von Punkt 9.4.1, der anschließend der Rechnung beizufügen ist. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Lieferant nicht berechtigt, dem Kunden vor Erbringung der Leistung eine Rechnung auszustellen.

7.2.8 Sofern im Vertrag keine andere Methode und ein anderer Zeitpunkt für die Rechnungsstellung des Preises vereinbart ist, ist der Lieferant verpflichtet, eine Rechnung für die erbrachte Leistung wie folgt auszustellen:

(ich)einmal, also nach Erbringung des gesamten Leistungsumfangs – spätestens 15 Tage nach Bestätigung der erbrachten Leistung durch den Kunden, oder

(ii)individuell, d. h. nach der Erbringung jeder einzelnen Leistung – immer spätestens 15 Tage nach der Bestätigung jeder erbrachten Einzelleistung (im Vertrag oder in einer individuellen schriftlichen Anfrage angegeben) durchDer Kunde, oder

(iii)ständig(bei wiederholter oder teilweiser Leistungserbringung), d. h. nach Ablauf jedes im Vertrag vereinbarten Abrechnungszeitraums – stets spätestens 15 Tage nach Bestätigung des Umfangs der im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistung; Als Tag der Lieferung gilt in diesem Fall der letzte Tag des Abrechnungszeitraums.

7.2.9 Für Leistungen, die von der Partei übernommen wurdenDer Kunde während des Kalendermonats ist der Lieferant berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Kalendermonats eine Zusammenfassung zu erteilen Rechnung ein gemäß dem Umsatzsteuergesetz.

7.2.10 Jede Rechnung muss zusätzlich zu den nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften ermittelten Daten enthalten:

(i) Vertragsnummer/Bestellnummer

(ii), Code des Gemeinsamen Zolltarifs, wenn es sich um eine Warenlieferung handelt oder wenn die Warenlieferung Teil der erbrachten Leistung ist,

(iii) Ausstellungsdatum der Rechnung,

(iv) das Fälligkeitsdatum der Rechnung gemäß Punkt 7.3.1,

(v) Bezeichnung des Finanzinstituts und Kontonummer des Lieferanten,

(vi) Unterschrift eines Vertreters, der befugt ist, im Namen des Lieferanten zu handeln.

7.2.11 Der Lieferant ist zur Lieferung der Rechnung verpflichtetAn den Kunden unter das Neueste im Inneren 5 Tagevon seiner Enthüllung.

7.2.12 Der Lieferant ist zur Rechnungsstellung verpflichtetDer Kunde zu an die im Vertrag angegebene Adresse oder an eine andere schriftlich angegebene AdresseDer Kunde.

7.2.13 Falls die Rechnung vom Lieferanten an eine andere Adresse als gemäß Punkt 7.2.13 gesendet wird,die Laufzeit beginnt erst die entsprechende Rechnung wird nicht an die gemäß Punkt 7.2.12 angegebene oder bestimmte Adresse zugestellt.

7.2.14 Der Lieferant ist zur Lieferung verpflichtetZum Kunden die Anschrift gemäß Ziffer 7.2.13 Nr später als 14 Tage vorher das Fälligkeitsdatum der Rechnung, eine schriftliche Mitteilung über die Änderung der auf der Rechnung angegebenen Bankverbindung, im Fall von:

(i) Bankwechsel,

(ii) die Bestellung eines Pfandrechts an Forderungen oder

(iii) formelle Mängel (z. B. falsche, unvollständige Bankverbindung usw.),

Dabei muss die Echtheit der Unterschrift des Vertreters des Lieferanten auf dieser Mitteilung amtlich überprüft werden.

7.2.15 Für den Fall, dass der Lieferant der Mitteilungspflicht gemäß Punkt 7.2.14 nicht nachkommt, für den Tag der Erfüllung der GeldpflichtDer Kunde ist gilt als Datum der Abbuchung des geschuldeten Betrags vom KontoDer Kunde egal ob der Betrag dem Konto des Lieferanten gutgeschrieben wird.

 

7.3Zahlungsbedingungen

7.3.1 Sofern nicht ein anderes Fälligkeitsdatum der Rechnung schriftlich vereinbart ist,die Fälligkeit der Rechnung beträgt 30 TageDie Fälligkeit der Rechnung beginnt mit dem Datum der steuerpflichtigen Leistung, d. h. mit dem Datum der Lieferung der Leistung. Fällt der letzte Tag der Rechnungsfälligkeit auf einen arbeitsfreien Tag, ist die Rechnung am nächsten Werktag fällig. Als Tag der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden gilt der Tag der Belastung des Kontos des Kunden mit dem geschuldeten Betrag.

7.3.2 Die Zahlung erfolgt in voller Höhe und spätestens am Fälligkeitstag der Rechnung auf die in der Rechnung bzw. in der Mitteilung gemäß Punkt 7.2.14 angegebene Kontonummer. Für den Fall, dass die Rechnung nicht die nach den geltenden Rechtsvorschriften erforderlichen Angaben enthält oder die Rechnungsdaten nicht entsprechend den im Vertrag/AGB vereinbarten Bedingungen bereitgestellt werden,Der Kunde ist berechtigt, die Rechnung ohne Bezahlung an den Lieferanten zurückzusenden. In diesem Fall entfällt die Fälligkeit der Rechnung.Der Kunde ist verpflichtet, den Grund für die Rücksendung der Rechnung anzugeben. Die Fälligkeit der Rechnung beginnt mit dem Tag der Zustellung der korrigierten (neuen) Rechnung, die den Anforderungen der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften und des Vertrags entspricht, erneut zu laufen.

7.3.3 Der Kunde behält sich das Recht vor, bei Ansprüchen gegen den Lieferanten wegen Mängeln der erbrachten Leistung die in Rechnung gestellte Zahlung bis zur Beseitigung der vom Kunden geltend gemachten Mängel zurückzuhalten.

7.3.4 Sämtliche Bankspesen und Gebühren der Korrespondenzbanken und der Bank des Lieferanten gehen zu Lasten des Lieferanten, sofern die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

 

VIII. STEUERBEDINGUNGEN

8.1 Der Lieferant ist während der Vertragsdauer zur schriftlichen Mitteilung verpflichtetAn den Kunden die Datum der Löschung der Registrierung des Umsatzsteuerzahlers sowie das Datum der Registrierung des Umsatzsteuerzahlers, nämlichunverzüglich danach dieses Datum.

Darüber hinaus ist der Lieferant zur schriftlichen Mitteilung verpflichtetZum Kundeninnerhalb von 5 Werktagen alles Änderungen hinsichtlich seines Steuerstatus und seiner Steuerpflichten, insbesondere:

a) Gründung/Auflösung einer Umsatzsteuer-Einrichtung;

b) Errichtung/Aufhebung einer Betriebsstätte für Zwecke der Einkommensteuer;

c) Zahlung von Einkommensteuervorauszahlungen.

Es gelten die nachfolgenden Regelungen der Punkte 8.2, 8.3 und 8.4Ausländischer Lieferant:

8.2 Der ausländische Lieferant ist zur Bereitstellung spätestens vor Vertragsabschluss verpflichtetZum Kunden die im Formular „Statement of Tax Position and Linkage“ erforderlichen Informationen.

Sollte sich die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Wahrhaftigkeit der oben genannten Tatsachen während der Laufzeit des Vertrages aufgrund beeinflussbarer oder nicht beeinflussbarer Tatsachen ändern, verpflichtet sich der ausländische Lieferant, dies mitzuteilenZum Kunden schriftlich ohne unangemessene Verzögerung, spätestens 5 Werktage nach der Änderung, andernfalls ihreDer Kunde wird gelten auch zum Zeitpunkt der Steuerpflicht des ausländischen Lieferanten als gültig, wahr und vollständig.

8.3 Wenn der ausländische Lieferant seinen Wohnsitz in einem Land außerhalb der EU hat und eine Betriebsstätte in der Slowakischen Republik hat und in der Slowakischen Republik Einkommensteuervorauszahlungen leistet, ist er verpflichtet, die Zahlung unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung oder nach Eintritt des genannten Ereignisses vorzunehmen , die Bestätigung des Finanzamtes Bratislava über die Zahlung von Vorschüssen (im Folgenden „Bestätigung„). Der ausländische Lieferant ist verpflichtet, die Bestätigung in jedem weiteren Kalenderjahr vorzulegen, in dem er tätig sein wirdDer Kunde muss bereitstellen Erfüllung. Für den Fall, dass der ausländische Lieferant dieses Dokument nicht vorlegt, stammt es von der ParteiDer Kunde angewandte Steuersicherheit im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

8.4Quellensteuer

In den im Vertrag genannten Preisen und Zahlungsbedingungen sind und bleiben keine Abzüge enthalten. Wenn Zahlungen an einen ausländischen oder inländischen Lieferanten gemäß dem Einkommensteuergesetz und den einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Quellensteuer unterliegen oder unterliegen werden,Der Kunde an Auf dieser Grundlage wird er die Zahlungen um die entsprechenden Beträge gemäß dem jeweiligen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und dem Einkommensteuergesetz kürzen. In diesem Fall sind Sie esDer Kunde verlangt eine Bestätigung über die einbehaltene Steuer vom zuständigen Finanzamt in der Slowakischen Republik vorlegen und diese dem ausländischen oder inländischen Lieferanten vorlegen. Der ausländische oder inländische Lieferant ist verpflichtet, dem Kunden bei der Ausübung seiner Rechte und Ansprüche mitzuwirkenDer Kunde gem bis hier hin.

Der ausländische oder inländische Lieferant hat keinen Anspruch auf SchadensersatzDer Kunde drin Zusammenhang mit der Zahlung der Quellensteuer durch die Partei Der Kunde, er kann aber selbst die Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Der ausländische oder inländische Lieferant ist verpflichtet, sich zu bemühen, die im Preis enthaltenen Zahlungen, die möglicherweise der Quellensteuer unterliegen, zu identifizieren und ihren Einheitspreis anzugeben. Im Zweifelsfall oder bei mangelnder Kooperation seitens des ausländischen oder inländischen Lieferanten ist dies der FallDer Kunde ist berechtigt die Quellensteuer vom gesamten Preis abzuziehen, es sei denn, der ausländische Lieferant weist hinreichend nach, dass die Quellensteuer gemäß dem Einkommensteuergesetz und dem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen nicht angewendet werden sollte, oder gibt den entsprechenden Teil des in Rechnung gestellten Preises an, der der Quellensteuer unterliegt Steuer.

Es gelten die Regelungen der nachfolgenden Ziffer 8.5Mehrwertsteuerzahler in der Slowakei:

8.5Haftung für Mehrwertsteuer

Der Lieferant erklärt und verpflichtet sich, eine ordnungsgemäße Umsatzsteuererklärung abzugeben und im Falle einer Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer diese fristgerecht an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Lieferant erklärt, dass er nicht die Absicht hat, die mit dem Leistungsgegenstand im Rahmen des Vertrags verbundene Mehrwertsteuer nicht zu entrichten, die Steuer zu senken oder sich möglicherweise einen Steuervorteil zu verschaffen, und dass er auch nicht die Absicht hat, in eine Situation zu geraten, in der er wird diese Steuer nicht zahlen können.

Es gelten die Regelungen der nachfolgenden Ziffer 8.6Ausländischer Lieferant mit Sitz außerhalb der EU:

8.6Steuersicherheit

Für den Fall, dassZum Kunden Es besteht die Verpflichtung, eine Steuersicherheit vom Preis einzubehalten.Der Kunde zieht ab vom in Rechnung gestellten Preis den Betrag der Steuersicherheit nach dem Einkommensteuergesetz ab und zahlt dem ausländischen Lieferanten den in Rechnung gestellten Preis abzüglich der besagten Sicherheit.Der Kunde tut es die Steuer auf den Preis nicht reduzieren, wenn der ausländische Lieferant liefertZum Kunden die Originalbestätigung des zuständigen Finanzamtes über die Zahlung von Steuervorauszahlungen gemäß § 34 oder § 42 EStG.

Sofern der ausländische Lieferant keine schriftliche Bestätigung gemäß oben aZum Kunden Es besteht die Verpflichtung, eine Steuersicherheit vom Preis einzubehalten. Der Kunde:

a) ist berechtigt, vom in Rechnung gestellten Preis eine Steuersicherheit gemäß § 44 Abs. 1 einzubehalten. 2 des Einkommensteuergesetzes und zahlen dem ausländischen Lieferanten den Preis oder einen Teil des Preises, vermindert um den Betrag dieser Steuerrückstellung, und

b) dem ausländischen Lieferanten eine Dokumentation (Bestätigung der einbehaltenen Steuersicherheit gegenüber der zuständigen Steuerbehörde) zur Verfügung zu stellen, die der ausländische Lieferant zur Verrechnung dieser Zahlung mit seiner Steuerschuld in der Slowakei verwenden kann.

 

In anderen Fällen, wenn die Tätigkeit des ausländischen Lieferanten keine Errichtung einer Betriebsstätte in der Slowakischen Republik erfordert, wird die Anwendung des Steuerschutzes individuell nach der Art der Leistung gemäß dem Einkommensteuergesetz und dem entsprechenden Doppel beurteilt Steuervermeidungsabkommen.

Der ausländische Lieferant hat keinen Anspruch auf SchadensersatzDer Kunde drin Zusammenhang mit der Zahlung einer Steuersicherheit durch die Partei Der Kunde, er kann aber selbst die Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen.

8.7 Der Lieferant verpflichtet sich, die volle Verantwortung für die Berechnung, Berichterstattung, Steuererklärung und Zahlung aller seiner gegenwärtigen und zukünftigen monetären und nichtmonetären Steuerverpflichtungen zu übernehmen, einschließlich Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und anderen Steuern, Gebühren und Abgaben (oder anwendbaren Bußgeldern, Strafen). oder Zinsen), die ihm infolge des Vertrags entstanden sind oder entstehen werden, gemäß einer gesetzlichen Gerichtsbarkeit, sei es innerhalb der Slowakischen Republik oder außerhalb ihres Hoheitsgebiets. Der Lieferant ist dagegenZum Kunden Ansprüche im Zusammenhang mit den oben genannten Angelegenheiten sind ausgeschlossen.

 

IX. AUSFÜHRUNG DER LEISTUNG

9.1Erfüllungsort

9.1.1 Als Erfüllungsort gilt der Geschäftsbetrieb Der Kunde, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.

9.1.2 In Fällen, in denen der Lieferant Leistungen in Einrichtungen erbringt Zum KundenDer Lieferant erkennt dies anDer Kunde kann dem Lieferanten Folgendes zur Verfügung stellen:

(i) Gegenstände mit Bürocharakter oder andere Räumlichkeiten, (ii) Strom, Wasser usw.

Entschädigung auf der Grundlage eines oder mehrerer Sonderverträge.

9.1.3 Bei Ein- und Austritt der Mitarbeiter des AuftragnehmersDer Kunde hat das Recht, eine persönliche Inspektion importierter und exportierter Gegenstände und Materialien durchzuführen.

Aus dem GeländeDer Kunde die Der Auftragnehmer darf Folgendes nicht ohne Genehmigung entfernen: (i) Gegenstände und Materialien, die nicht Eigentum des Auftragnehmers sind oder kein anderes Recht darauf haben, (ii) Abfälle, zu deren Entsorgung oder Verwertung der Auftragnehmer gemäß der Vereinbarung nicht berechtigt oder verpflichtet ist . Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot gemäß diesem Punkt hat erDer Kunde das Recht, gegen den Lieferanten eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 15.8 geltend zu machen.

9.1.4 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, das Verbot des Konsums von Alkohol, Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen einzuhalten. Bei Eintritt der Mitarbeiter des Lieferanten hat der Kunde das Recht, den Mitarbeiter des Lieferanten auf das Vorhandensein von Alkohol oder den Konsum von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen zu testen. Die Ablehnung des Tests auf das Vorhandensein von Alkohol oder die Einnahme von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen gilt als positives Ergebnis. Im Falle eines positiven Ergebnisses hat der Kunde das Recht, Sanktionen gemäß Punkt 15.9 zu verhängen.

9.1.5 Der Lieferant ist zur Mitteilung verpflichtetZum Kunden die Namen derjenigen Vertreter des Lieferanten, denen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausschließlich nach Maßgabe der Vertragsbedingungen Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden gewährt wird.

 

9.2Kontrollen, Tests und Verifizierung

9.2.1Der Kunde ist jederzeit während der Leistungserbringung im Rahmen des Vertrags berechtigt, die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten aus dem Vertrag und den AGB zu überprüfen. Sollte sich aufgrund der während der vertragsgemäßen Ausführung durchgeführten Kontrollen herausstellen, dass die Leistung Mängel oder Mängel aufweist, ist der Lieferant verpflichtet, diese Mängel und Mängel auf eigene Kosten innerhalb der angegebenen Frist zu beseitigenVon den Kunden.

9.2.2 Die Durchführung einer Inspektion ist kein Grund für eine verspätete Lieferung der Leistung.

 

9.3Liefer- und Abnahmebedingungen der Leistung

9.3.1Frist für die Lieferung und Abnahme der Leistung

Für den Fall, dass die Gefahr besteht, dass der Lieferant die Leistung nicht innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist erbringen wird, ist er verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich über diese Tatsache zu informieren und ist verpflichtet, die Leistung in Anspruch zu nehmen alle Maßnahmen zur Beschleunigung der Leistungserbringung. Diese Mitteilung muss die Gründe für die Verzögerung und den voraussichtlichen Liefertermin der Leistung enthalten.Ergreift der Lieferant keine Maßnahmen gemäß diesem Punkt oder erweisen sich die Maßnahmen des Lieferanten als nicht ausreichend wirksam und wird die Ausführung der Leistung nicht beschleunigt, hat er dies getanDer Kunde das Recht, Maßnahmen zur Beschleunigung der Leistungserbringung selbst zu ergreifen, einschließlich des Entzugs der Leistungserbringung eines Teils der Leistungserbringung vom Lieferanten und der Übertragung der Leistungserbringung an einen Dritten, wobei angemessene Kosten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen vom Lieferanten zu tragen sind.Der Kunde hat das Recht, diese Kosten auf der Grundlage einer gesonderten Rechnung an den Lieferanten geltend zu machen oder zu verrechnen. Um Zweifel auszuräumen,Der Kunde ist berechtigt, eine Aufrechnung mit dem Preis vorzunehmen oder die Zahlung aller erhöhten Kosten und Aufwendungen zu verlangen, die mit dem Rücktritt von der Leistung eines Teils der Leistung und deren Abtretung an einen Dritten verbunden sind (z. B. die Preisdifferenz des zurückgezogenen Teils). der nachträglich neu übertragenen Leistung, entstandene Schäden, sonstige entstandene Kosten, etwaige Bußgelder etc.).

Kosten, die dem Lieferanten durch die Nichteinhaltung der Leistungsfrist oder im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Erbringung der Leistung entstehen, gehen stets zu Lasten des Lieferanten. Der Preis ändert sich in solchen Fällen nicht. Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Leistung oder einen Teil davon gemäß dem Vertrag und seinen Anlagen vor dem vereinbarten Leistungstermin ordnungsgemäß abschließt, ist der Der Kunde ist berechtigtist jedoch nicht verpflichtet, die erbrachte Leistung ganz oder teilweise auch zu einem vom Lieferanten vorgeschlagenen früheren Termin zu übernehmen.

Dies gilt auch dann, wenn sich der Beginn oder Fortschritt der Leistung aus anderen Gründen verzögert als denen, die allein von uns zu vertreten sindDer Kundesind die einzelnen Leistungstermine ordnungsgemäß einzuhalten bzw. einzuhalten, ohne dass ein Anspruch auf Erhöhung des vereinbarten Preises besteht.

In Fällen, in denen sich der Beginn der Leistung (oder die Leistung selbst) aus Gründen verzögert, die allein auf der Seite von liegenDer Kunde um mehr als 5 Werktageist der Lieferant berechtigt, alle weiteren Termine zur Ausführung der Leistung um die gleiche Anzahl von Tagen zu verschieben, um die sich der Beginn oder Fortschritt der Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert hatDer Kunde. Eventuell gegen den Lieferanten geltende Sanktionen bleiben auch dann in Kraft, wenn die neuen verschobenen Termine für die Leistungserbringung in Kraft treten.

 

9.4Übernahme der Leistung

9.4.1 Die Übernahme der Leistung gilt als Abnahme der erbrachten Leistung bzw. der erbrachten Leistung durch die Bestätigung:

(i) die erbrachte Leistung oder

(ii) den Umfang der vom Kunden im Rechnungszeitraum erbrachten Leistung, in welcher Form auch immer, sofern aus dem Inhalt der Bestätigung klar hervorgeht, um welche Leistung es sich handelt.

Abhängig von der Art der Leistung, z.B. Eine Bestätigung der erbrachten Leistung kommt in Betracht. Untersuchungsprotokoll, Abnahmeprotokoll, bestätigter Lieferschein, Kopien von Einträgen aus dem Serviceprotokoll, Servicebericht, Arbeitsstundenbericht, E-Mail-Nachricht usw. (an anderer Stelle auch als „Bestätigung der erbrachten Leistung„).

 

X. SUBUNTERNEHMER

10,1 „Subunternehmer„ist jede Person oder ein Vertragspartner des Lieferanten, der an der Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten gegenüber mitwirktZum Kunden gemäß Vertrag, mit Ausnahme eines Mitarbeiters des Lieferanten. Als Subunternehmer gilt auch eine natürliche Person, die zur gewerbsmäßigen Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit befugt ist. Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten gegenüberZum Kunden durch den Subunternehmer bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

10.2 Der Kunde behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Teilnahme des Subunternehmers an der Leistung jederzeit während der Vertragserfüllung schriftlich zu verweigern, ohne dass der Lieferant Anspruch auf eine Entschädigung oder Entschädigung hat. In einem solchen Fall ist der Lieferant verpflichtet, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zusammenarbeit mit dem abgelehnten Subunternehmer bei der Ausführung der Leistung zu beenden.

10.3 Die Liste der zugelassenen Subunternehmer kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gemäß Punkt 4.2b) geändert werden.

 

XI. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND ANSPRÜCHEN

11.1 Der Lieferant verpflichtet sich dazu ohne vorherige schriftliche ZustimmungDer Kunde wird Forderungen aus dem Vertrag weder weiterleiten noch anderweitig bearbeiten oder handeln, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich, noch Pfandrechte an Forderungen aus dem Vertrag begründen. Andernfalls ist eine solche Handlung ungültig. Im Falle eines Verstoßes gegen das Vorstehende ist dieDer Kunde hat das Anspruch auf eine Vertragsstrafe gegen den Lieferanten gemäß Ziffer 15.6.

 

XII. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

12.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die an der Leistungserbringung beteiligten Subunternehmer und seine Mitarbeiter nachweislich zu benachrichtigenDer Kunde, mit allen Verpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihren Anlagen umzugehen und deren Einhaltung durch ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und Mitarbeiter von Subunternehmern sicherzustellen.

12.2 Der Lieferant ist auf Verlangen verpflichtetDer Kunde zu bietenZum Kunden alle Informationen und Daten im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung zu übermitteln oder diese in angemessener Zeit zu ergänzen. Der Lieferant ist zur Anfrage verpflichtetDer Kunde Legen Sie Dokumente vor, die die Art des Vertragsverhältnisses des Auftragnehmers mit den Arbeitnehmern belegen, die die Räumlichkeiten betretenDer Kunde (z. B. durch Meldebestätigung bei der Sozialversicherung).

12.3 Der Lieferant erklärt, dass:

a) Die vom Lieferanten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung gelieferten Sachen sind und werden nicht mit Rechten Dritter, insbesondere, aber nicht beschränkt auf, einem Pfandrecht Dritter oder einem Vorkaufsrecht, belastet ;

b) solche Sachen nicht vermietet sind und auch zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht an Dritte vermietet werden und

c) Es gibt keine gesetzliche Regelung oder Entscheidung einer Behörde, die den Lieferanten in irgendeiner Weise daran hindern würde, mit solchen Dingen umzugehen.

12.4 Während der Laufzeit des Vertrages ist der Lieferant zur schriftlichen Mitteilung verpflichtetZum Kunden innerhalb von 5 Werktagen beliebig Änderungen im Zusammenhang mit ihm:

a) Handelsname,

b) Sitz oder Geschäftssitz,

c) Gegenstand der Tätigkeit,

d) Körperschaften des öffentlichen Rechts, einschließlich der Art und Weise ihres Handelns gegenüber Dritten,

e) Eintritt in die Liquidation des Lieferanten,

f) Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens in das Eigentum des Lieferanten a

g) Einleitung eines Verfahrens gemäß Gesetz Nr. 7/2005 Slg. zum Thema Insolvenz und Sanierung.

 

Im Falle eines Verstoßes des Lieferanten gegen die Pflichten aus diesem Punkt hat erDer Kunde das Recht, gegen den Lieferanten eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 15.4 geltend zu machen.

12.5 Der Lieferant erklärt, dass:

a) über alle nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und zuständigen Behörden erforderlichen Befugnisse zur Erfüllung der Vertragsbedingungen und zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Durchführung der Leistung verfügt und die erbrachte Leistung dem Gegenstand seiner Geschäftstätigkeit entspricht,

b) in der Lage ist, die Leistung mit professioneller Sorgfalt, ordnungsgemäß und pünktlich gemäß den Bestimmungen des Vertrags und seiner Anhänge zu erbringen; Gleichzeitig erklärt der Lieferant, dass die Leistung durch fachlich qualifiziertes Personal ausgeführt wird;

c) ihm der Umfang der Leistung sowie alle anderen Umstände bekannt sind, die sich auf die Vertragserfüllung und die Ausführung der Leistung auswirken. Der Lieferant bestätigt in diesem Zusammenhang, dass er sich nicht auf einen Fehler oder eine fehlerhafte Handlung oder auf die Tatsache berufen kann, dass einzelne Leistungen nicht im Vertrag oder seinen Anlagen aufgeführt sind, es sei denn, dass er diese Fehler oder Fehler ausschließlich verursacht hatDer Kunde von ihr vorsätzliches Handeln vorsätzlich begangen hat oder sie vor Vertragsabschluss nicht darauf aufmerksam gemacht hat,

d) alle ihm von der Partei übergebenen Unterlagen und Materialien ordnungsgemäß und detailliert geprüft hatDer Kundeoder Anlagen zum Vertrag zu bilden, und verpflichtet sich gleichzeitig, die Leistung auf der Grundlage dieser zu erbringen; In diesem Zusammenhang ist der Lieferant verpflichtet, alle anderen ihm zur Verfügung gestellten Sachen, Unterlagen, Materialien zu überprüfenDer Kunde hat zur Verfügung gestellt für die Zwecke der Erbringung der Leistung und etwaige Widersprüche, Unklarheiten, Fehler oder mögliche Unvollständigkeiten oder Unvollkommenheiten, die zu Mängeln, Abweichungen vom vertraglich festgelegten Standard oder Zweck der Leistung oder Auswirkungen auf den Preis der Leistung geführt haben oder führen könnten Der Lieferant ist ohne unnötigen Aufschub (spätestens innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum seiner Annahme) schriftlich per Einschreiben verpflichtetZum Kunden; andernfalls sind Ansprüche des Lieferanten wegen der Unvollständigkeit oder Unvollständigkeit der ihm übergebenen Unterlagen ausgeschlossenDer Kunde, verschwinden.

12.6 Der Lieferant verpflichtet sich, alle Verpflichtungen einzuhalten, die sich aus der vertragsgemäßen Erbringung des Leistungsgegenstandes ergeben:

a) aus der allgemein verbindlichen Gesetzgebung der Slowakischen Republik,

b) aus allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und der Schwarzarbeit und

 

12.7 Sollten im Vertrag oder seinen Anhängen bestimmte Tatsachen über die Ausführung der Leistung nicht aufgeführt sein, ist der Lieferant dazu verpflichtetZum Kunden spätestens vor Vertragsunterzeichnung schriftlich benachrichtigen. Für den Fall, dass der Lieferant diese Tatsachen nicht schriftlich mitgeteilt hatZum Kunden,Der Kunde ist ist nicht verpflichtet, nach Vertragsschluss Stellungnahmen zu später entdeckten oder nicht näher bezeichneten Tatsachen entgegenzunehmen und es gilt, dass diese dem Lieferanten vor Vertragsschluss bekannt waren.

12.8 Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien über Umfang, Inhalt oder Qualität der Leistung gilt in Fällen, die nicht direkt oder indirekt durch den Vertrag oder seine Anhänge geregelt werden, die schriftliche Stellungnahme bis zur gegenseitigen Einigung der Vertragsparteien bzw die Entscheidung der zuständigen Behörde wird akzeptiertDer Kunde und der Lieferant ist zu dieser Stellungnahme verpflichtetDer Kundedie darin genannten Bedingungen zu respektieren und einzuhalten. Der Vertragspartner, dessen Standpunkt sich bei der Lösung des Konflikts als unrichtig herausstellt, trägt die mit der Lösung dieses Konflikts verbundenen Kosten.

12.9 Sollte es während der Durchführung der Leistung zu Widersprüchen zwischen den Leistungen kommenDurch den Kunden und Eine Unterbrechung, Unterbrechung oder Verzögerung der Leistungserbringung oder sonstiger Einfluss auf die Durchführung der Leistungserbringung durch den Lieferanten darf nicht erfolgen.

12.10 Jegliche Zustimmung oder GenehmigungDer Kunde, bzw. BevollmächtigterZum Kundenin Bezug auf die vom Lieferanten erbrachten Leistungen, Dokumente, Dokumentationen oder Leistungen entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verantwortung für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erbringung der Leistung sowie die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen, Dokumentationen oder Unterlagen.

 

XIII. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

13.1 Der Lieferant haftet für Schäden, die der Kunde durch die Verletzung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten oder durch seine Tätigkeiten im Rahmen der Vertragserfüllung verursacht.

13.2 AcZum Schaden des Kunden Tritt während der Vertragserfüllung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Lieferanten ein Schaden auf, verpflichtet sich der Lieferant, diesen Schaden im nachgewiesenen Umfang zu ersetzenZum Kunden gemäß diesem Artikel, mit Ausnahme des entgangenen Gewinns. Der Lieferant ist zur Ersatzlieferung verpflichtetZum Kunden, schade innerlich 10 Tage ab das Datum der Zustellung der Schadensersatzerklärung an den Lieferanten.

13.3 Die Entstehung eines Anspruchs auf Zahlung von Vertragsstrafen gemäß der Vereinbarung oder Artikel XV berührt diesen Anspruch nichtDer Kunde für Schadensersatz in Höhe der Vertragsstrafe zu verlangen.

13.4Der Kunde und Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die die Haftung gemäß Artikel XVII ausschließen.

13.5 Für den Fall, dass sich die erbrachte Leistung im Besitz des Lieferanten befindet und das Eigentumsrecht bei diesem liegtZum Kundenist der Lieferant verpflichtet, diese Leistung als Eigentum des Unternehmens zu kennzeichnenDer Kunde und diese getrennt von anderen Leistungen Dritter aufzubewahren, damit an der Leistung kein Schaden entsteht, und für deren Versicherung auf eigene Kosten zu sorgen. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung ist der Lieferant für den entstandenen Schaden verantwortlichZum Kunden.

 

XIV. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG FÜR MÄNGEL

14.1 Der Lieferant erklärt und garantiert, dass die Leistung erbracht wirdZum Kunden in Übereinstimmung mit dem Umfang, der Qualität und den im Vertrag und seinen Anlagen vereinbarten Bedingungen geliefert werden. Gleichzeitig gewährleistet der Lieferant, dass die Leistung keine Rechtsmängel aufweist.

14.2 Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, verpflichtet sich der Lieferant, dass die Leistung ihre vertragsgemäßen Eigenschaften behält und ist für Mängel der Leistung während der Gewährleistungsfrist verantwortlich24 Monate.

14.3 Die Leistung ist mangelhaft, wenn sie nicht dem im Vertrag festgelegten Ergebnis oder dem Verwendungszweck entspricht oder nicht die im Vertrag oder allgemein verbindlichen gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich festgelegten Eigenschaften aufweist.

14.4 Der Lieferant haftet für Mängel der Leistung, die diese zum Zeitpunkt ihrer Übergabe und Abnahme durch aufweistDer Kunde, egal wann sieDer Kunde findet auch dann, wenn der Mangel offensichtlich ist (Der Kunde entdeckt sie) erst nach diesem Moment, es sei dennDer Kunde benachrichtigt Mängelrügen sind dem Lieferanten spätestens nach Ablauf der Gewährleistungsfrist mitzuteilen.

14.5 Weist die Leistung bei der Abnahme offensichtliche Mängel auf,Der Kunde ist berechtigt, die Annahme der Leistung zu verweigern. Über die Weigerung, die Erfüllung eher zu übernehmenDer Kunde ein Protokoll, in dem diese Mängel aufgeführt sind. Eine Ausfertigung des Protokolls über die Leistungsverweigerung wird dem Lieferanten ausgehändigt. Der Lieferant ist verpflichtet, dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der Frist zu tun 5 Werktage entfernen diese Mängel, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Nach deren Entfernung ist der Lieferant zu einer erneuten Einladung verpflichtetDer Kunde zu die Leistung im Sinne dieses Punktes übernehmen. Für den Fall, dass die Vertragsparteien eine längere Frist als 5 Werktage vereinbaren, ist der Lieferant verpflichtet, innerhalb von 2 Werktagen ab Erstellung des Protokolls gemäß diesem Punkt mit der Mängelbeseitigung zu beginnen.

14.6 Der Lieferant haftet nicht für Mängel der Leistung, die durch die Lieferung ungeeigneter oder unvollständiger Unterlagen durch den Kunden verursacht wurden:

a) wenn der Lieferant deren Ungeeignetheit auch bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt nicht erkennen konnte; dies gilt jedoch nicht bei einem Verstoß gegen die Erklärungen oder Pflichten des Lieferanten gemäß Ziffer 12.5; oder

b) wenn er den Kunden schriftlich auf die Unangemessenheit hingewiesen hat und dieser auf deren Verwendung bestanden hat.

14.7Ansprüche aus Mängeln

Wenn der Lieferant die Leistung mit einem Mangel oder Mängeln geliefert hat,Der Kunde kann:

a) die Beseitigung des Mangels/der Mängel durch Lieferung der fehlenden Leistung verlangen, oder

b) die Beseitigung des Mangels/der Mängel auf Kosten des Lieferanten durch Reparatur der Leistung verlangen, wenn der Mangel/die Mängel behebbar sind, oder

c) einen angemessenen Rabatt auf den Leistungspreis verlangen.

Die Wahl zwischen den in diesem Punkt aufgeführten Ansprüchen umfasstZum Kunden nur, wenn er den Lieferanten in einer Reklamation auf diese Wahl hinweist.Der Kunde ist berechtigt, eine Teillieferung der Leistung, also eine Lieferung der Leistung, die nicht den vereinbarten Leistungsumfang umfasst, zu verweigern. Sämtliche mit der Mängelbeseitigung verbundenen Kosten trägt der Lieferant.

14.8 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich dem Lieferanten anzuzeigen. In der Beschwerde hat er seine Ansprüche und die Wahl zwischen den Ansprüchen gemäß Punkt 14.7 darzulegen. Der Klage können auch entsprechende Nachweise beigefügt werden. Der Kunde darf die geltend gemachte Forderung ohne Zustimmung des Lieferanten nicht ändern, außer in den folgenden Fällen:

a) Der Lieferant hat zu dem vom Kunden angegebenen oder in Punkt 14.9 genannten Zeitpunkt einen wesentlichen Teil der Maßnahmen zur Befriedigung des Anspruchs des Kunden noch nicht durchgeführt, oder

b) zur Mängelbeseitigung eine unverhältnismäßig große Mitwirkung des Kunden erforderlich wäre, oder

c) eine Mängelbeseitigung erst nach unangemessener Zeitspanne möglich wäre.

14.9 Sofern in der Reklamation des Kunden nichts anderes angegeben ist, verpflichtet sich der Lieferant, unverzüglich nach Zustellung der Reklamation mit der Mängelbeseitigung zu beginnenZum Kunden schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Geltendmachung des Anspruchs. Der Lieferant ist verpflichtet, die gerügten Mängel innerhalb kürzester Zeit, spätestens jedoch binnen kürzester Zeit zu beseitigen 5 Werktage ab die Zustellung der Reklamation an den Lieferanten, sofern in der Reklamation enthaltenDer Kunde ist es nicht anders angegeben.

14.10 Kommt der Lieferant mit der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung der Leistung innerhalb der gesetzten Frist in Verzug, so ist derDer Kunde hat das Anspruch auf eine Vertragsstrafe gegen den Lieferanten gemäß Ziffer 15.3.

14.11 Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Beseitigung des reklamierten Mangels zu verweigern oder in irgendeiner Weise zu verzögern, auch wenn er der Meinung ist, dass die betreffende Reklamation nicht berechtigt ist.

14.12Ansprüche bei Nichtbeseitigung von Mängeln

Hat der Lieferant die Mängel nicht innerhalb der Frist gemäß Ziffer 14.9 beseitigt oder schriftlich angezeigtDer Kunde vorher Nach Ablauf der Frist für die Mängelbeseitigung kann er die Mängel nicht beseitigenDer Kunde:

a) die Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen oder von einem Dritten beseitigen zu lassen, ohne die Gewährleistung des Lieferanten zu beeinträchtigen,

b) einen angemessenen Rabatt auf den Leistungspreis verlangen,

c) vom Vertrag zurücktreten.

In diesem Fall ist es soDer Kunde ist verpflichtet dem Lieferanten seine Entscheidung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

14.13Preisnachlass

Für den Fall, dassDer Kunde verlangt einen Nachlass vom Preis für die mangelhafte Leistung zu gewähren, haben die Vertragsparteien vereinbart, dass der Nachlass vom Preis auf der Grundlage der schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien ermittelt wird. Für den Fall, dass sich die Vertragsparteien nicht auf einen angemessenen Rabatt auf den Preis einigen können 30 Tage ab ab dem Datum der Zustellung der Reklamation an den Lieferanten, errechnet sie sich aus der Summe von:

a) die Differenz zwischen dem Wert der Leistung, den die Leistung ohne Mängel haben sollte, und dem Wert der mangelhaften Leistung zum Zeitpunkt, zu dem die Leistung hätte geliefert werden müssen, und

b) Kosten, die werdenDer Kunde hat für Tätigkeiten aufzuwenden, die erforderlich sind, damit die Leistung im Sinne der Vereinbarung einwandfrei ist.

Der Wert der mangelfreien Leistung und der Wert der mangelfreien Leistung sowie die Höhe der entstandenen KostenVom Kunden zu Die Beseitigung von Mängeln wird durch das vorgelegte Gutachten festgestelltDurch den Kunden.

Für den Fall, dass der Preisnachlass bereits vor Ausstellung der Rechnung für die gelieferte Leistung, für die der Preisnachlass gilt, gewährt wurde, ist der Lieferant verpflichtet, den in Rechnung gestellten Preis um den Betrag des Nachlasses zu reduzieren. Für den Fall, dass der Rabatt vom Preis erst nach Ausstellung der Rechnung für die erbrachte Leistung gewährt wird, ist der Lieferant zur Ausstellung verpflichtetZum Kunden eine Rechnung zur Korrektur der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, falls die Bestimmungen dieses Punktes unten nicht anwendbar sind. Der Lieferant ist verpflichtet, spätestens 15 Tage nach der Vereinbarung des Preisnachlasses eine Korrekturrechnung auszustellen und zu liefern. Für die Zustellung der Korrekturrechnung gelten die Regelungen der Ziffer 7.2.

14.14Rechtsmängel

14.14.1. Die Leistung weist Rechtsmängel auf, wenn sie mit Rechten Dritter belastet ist oder dem Lieferanten Pflichten zur Geltendmachung solcher Rechte Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte, Pfandrechte etc.) bestehen. Auch im Fall des § 433 Abs. 1 BGB weist die Leistung Rechtsmängel auf. 2 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Handelsgesetzbuch„). Die Anwendung des § 434 HGB ist für die Zwecke des Vertrages ausgeschlossen (nachfolgend „Rechtsmängel„).

14.14.2. Rechtsmängel sindDer Kunde ist verpflichtet den Lieferanten schriftlich zu benachrichtigen, nachdem er von der Geltendmachung des Rechts eines Dritten erfahren hat.

14.14.3. Wenn die Leistung einen Rechtsmangel aufweist,Der Kunde hat das Recht, vom Lieferanten dies unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Frist zu verlangen 30 Tage ab die Zustellung der schriftlichen MitteilungDer Kunde etwa der Rechtsmangel festgestellt hat, hat er die Rechtsmängel auf eigene Kosten beseitigt, sofern dies nicht in der Anzeige enthalten istDer Kunde nicht anders angegeben.

14.14.4. Für den Fall, dass der Lieferant die Rechtsmängel der Leistung nicht innerhalb der Frist gemäß dem vorstehenden Punkt beseitigt, wird er dies tunDie Kunden berechtigt Zu:

(i) einen Preisnachlass beanspruchen oder

(ii) vom Vertrag zurücktreten.

14.14.5.Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb dieser Frist zwischen den in diesem Punkt genannten Ansprüchen zu entscheiden 30 Tage ab der Ablauf der Frist gemäß Punkt 14.14.3.

Erst mit der Beseitigung von Rechtsmängeln ist dies der FallDer Kunde ist verpflichtet den Teil des Preises zu zahlen, der seinem Anspruch auf Preisnachlass entsprochen hätte, wenn die Rechtsmängel nicht beseitigt worden wären.

14.14.6. Bei Rechtsmängeln eines Teils der Leistung ist der Lieferant zudem zur Abwehr auf eigene Kosten verpflichtetDer Kunde dagegen Ansprüche Dritter aus der Verletzung ihrer Rechte abzuwehren und alle Beträge, insbesondere Kosten, Schadensersatz- und Anwaltskosten, zu zahlen, die das Gericht einem Dritten in seiner rechtskräftigen Entscheidung zuspricht oder die einem Dritten hiernach zustehen mit der vom Lieferanten vereinbarten Vergleichsvereinbarung mit dem Dritten, sofernDer Kunde benachrichtigt Rechtsmängel dem Lieferanten innerhalb der Frist gemäß vorstehendem Punkt schriftlich mitteilen und ihm die Mitwirkung ermöglichenDurch den Kunden in Verteidigung und in damit verbundenen Vergleichsverhandlungen.

Die in diesem Punkt genannten Pflichten des Lieferanten bestehen auch dann, wenn hierdurch Rechte Dritter verletzt werdenDer Kunde bzw eine bevollmächtigte dritte PersonDurch den Kunden in gemäß den vom Lieferanten vorab mitgeteilten Spezifikationen oder Anweisungen erfolgenZum Kunden.

 

XV. VERTRAGLICHE Bußgelder und Sanktionen

15.1 Für den Fall, dass der Lieferant die im Vertrag vereinbarte Frist für die Lieferung der Leistung nicht einhält, wird er dies tunDer Kunde die berechtigt, gegen den Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe von 0 zu verlangen,5 %vom Preis der nicht erbrachten Leistung für jeden angefangenen Tag der Verspätung. Dies gilt auch bei Nichtlieferung oder verspäteter Zustellung von Unterlagen, die für die Übernahme oder Nutzung der Leistung erforderlich sind, oder sonstigen Unterlagen, zu deren Herausgabe der Lieferant verpflichtet istZum Kunden laut Vertrag.

15.2 Für den Fall, dass der Lieferant nicht ohne unnötige Verzögerung mit der Beseitigung von Mängeln an der Leistung beginnt oder die ordnungsgemäß begonnene Beseitigung von Mängeln nicht fortsetzt oder die Frist für die Beseitigung von Mängeln an der Leistung oder das Gesetz nicht einhält Mangel gemäß Punkt 14.9 bzw. in einem anderen zwischen vereinbarten ZeitraumDurch den Kunden und der Lieferant, ggf. im Abnahmeprotokoll festgelegt, kannDer Kunde bewirbt sich eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % an den Lieferanten des Preises, für jeden einzelnen Mangel der Leistung und für jeden Tag der Verzögerung bei der Beseitigung.

15.3 Für den Fall, dass der Lieferant einer der in Punkt 12.4 genannten Verpflichtungen nicht nachkommt,Der Kunde ist berechtigt, vom Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe der Höhe zu fordern150 Euro für jeder einzelne Verstoß.

15.4 Für den Fall, dass der Lieferant entgegen Ziffer 11.1 Forderungen aus dem Vertrag abtritt oder begründet, hat er das RechtDer Kunde die berechtigt, gegen den Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe dieser Höhe geltend zu machen100%aus dem finanziellen Umfang der auf diese Weise übertragenen, begründeten oder veräußerten Forderung. Unter Finanzvolumen im Sinne dieses Punktes versteht man den Gesamtwert des Kapitals einschließlich des Wertes der Forderungsbestandteile zum Zeitpunkt der Abtretung bzw. des Verkaufs bzw. der sonstigen Veräußerung der Forderung.

15.5 Wenn Informationen vertraulicher Art (Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen finanzieller Art, sensible Informationen über kritische Infrastrukturen usw.) aus Gründen, die der Lieferant zu vertreten hat, offengelegt werden oder wenn der Lieferant gegen eine der in Artikel aufgeführten Verpflichtungen verstößt XXI., du kannstDer Kunde bewirbt sich eine Vertragsstrafe in Höhe des Lieferanten zu zahlen22.000 Eurofür jeden einzelnen Verstoß.

15.6 Bei Verstößen gegen das Ein- und Ausbringungsverbot für unerlaubte Sachen und Gegenstände gemäß Punkt 9.1.3 haften SieDer Kunde darf dem Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe von100 Euro für jeden Einzelfall.

15.7 Für nachweisbare Verstöße des Lieferanten gegen Gesetze und Arbeitsschutzvorschriften sowie für Verstöße gegen das Verbot der Schwarzarbeit im Sinne von Artikel XIX. bist duDer Kunde kann eine Vertragsstrafe in Höhe des Lieferanten geltend zu machen500 Euro für jeden Einzelfall.

15.8 Für das Versäumnis, ein außergewöhnliches Ereignis wie Unfall, Feuer, Unfall usw. zu melden, siDer Kunde darf eine Vertragsstrafe in Höhe des Lieferanten zu verhängenNur 500 Euro falls.

Bei wiederholten Verstößen gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in den RäumlichkeitenDer Kunde für Bei einem Verstoß gegen das allgemeine Rauchverbot oder bei einem vom Kunden als schwerwiegend eingestuften Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften gegen denselben Mitarbeiter ist der Kunde berechtigt, diesen Mitarbeiter des Betriebsgeländes zu verweisen Der Kunde, wobei dieser Mitarbeiter in die Datenbank der unerwünschten Personen aufgenommen wird, denen der Zutritt während der Dauer der Vereinbarung für maximal 10 Tage untersagt ist12 Monate ab des Verstoßes, oder bis die Bedingung gemäß dem folgenden Punkt erfüllt ist.

15.9 Bei Verstößen gegen Gesetze und Arbeitsschutzvorschriften durch den Mitarbeiter des Auftragnehmers kann erDer Kunde verlangt Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der besagte Arbeitnehmer zusätzlich eine spezielle Arbeitsschutzschulung absolviertDer Kunde behält sich vor das Recht, die Bezahlung dieser zusätzlichen Schulung direkt vom Mitarbeiter des Lieferanten zu verlangen.

15.10 Für den Fall, dass der Auftragnehmer gegen Gesetze und Arbeitsschutzvorschriften verstößt, die Folgendes zur Folge haben:

a) ein registrierter Arbeitsunfall des ArbeitnehmersDer Kunde, ein Mitarbeiter des Lieferanten oder ein Mitarbeiter eines Dritten,Der Kunde ist berechtigt, vom Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe der Höhe zu fordern1 % des Preises, am wenigsten5.000 Eurofür jeden Einzelfall;

b) Arbeitsunfall des ArbeitnehmersDer Kunde, einem Mitarbeiter des Lieferanten oder einem Mitarbeiter eines Dritten, was zum Tod oder zu einer schweren Verletzung führt,Der Kunde ist berechtigt, vom Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe der Höhe zu fordern2 % des Preises, am wenigsten30.000 Eurofür jeden Einzelfall.

15.11 Für den Fall, dass dies der Fall istZum Kunden der KundeDer Kunde an verhängte Geldbuße oder jede andere Art von Sanktion durch Behörden im Zusammenhang mit einem Verstoß des Lieferanten in Bezug auf:

a) Mitteilungspflichten im Sinne der Ziffern 8.1 und 8.2 der AGB,

b) die Ausstellung einer Rechnung, die nicht den Anforderungen der einschlägigen Gesetzgebung im Land, in dem der Lieferant seinen Sitz hat, entspricht oder wenn die Rechnung nicht die Anforderungen des Vertrags enthält,

c) Steuern und/oder Zölle, oder

d) Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit,

die sich aus dem Vertrag ergeben, istDer Kunde ist berechtigt vom Lieferanten zu verlangen und der Lieferant ist verpflichtet, eine Vertragsstrafe in der Höhe zu zahlen, die der Höhe der verhängten Sanktion und/oder Geldbuße entspricht, und zwar in voller Höhe.

Für den Fall, dass es so sein sollteZum Kunden eine auferlegte Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten, von einer staatlichen Behörde festgelegten finanziellen Betrags im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Steuer- und/oder Zollpflichten des Lieferanten gemäß geltendem Recht (z. B. zusätzliche Steuer, Nichtanerkennung des Rechts auf Vorsteuerabzug), in Zusätzlich zu der gemäß dem vorstehenden Satz verhängten Sanktion und/oder Geldbuße wird auch dieser Geldbetrag in die Vertragsstrafe einbezogen.

Der Lieferant erklärt hiermit gemäß § 401 HGB, dass er die Verjährungsfrist für das Recht verlängertDer Kunde auf eine Vertragsstrafe im Sinne des Vorstehenden, wobei die Verjährung dieses Anspruchs frühestens nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Tag erfolgt, an dem eine Pflichtverletzung des Lieferanten im Sinne dieses Punktes vorliegt, es sei denn, a Für den Beginn der Verjährungsfrist wird in besonderen gesetzlichen Regelungen eine besondere Regelung getroffen.

15.12 Eventuelle Vertragsstrafen im Rahmen der Vereinbarung werden in Form einer Vertragsstrafe verhängt Rechnung und sie sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum Strafe Rechnung.

15.13 Die Vertragsparteien erklären, dass sie die Höhe der vertraglich vereinbarten Vertragsstrafen für die gesicherten Verpflichtungen als angemessen erachten.

15.14 Die Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung der Vertragsstrafe entbindet den Lieferanten nicht von der Verpflichtung, vertragsgemäß Leistungen zu erbringen oder Unterlagen vorzulegen.

15.15 Wenn die Höhe der Vertragsstrafen aufgrund der Vereinbarung von der Partei erhoben wirdDer Kunde gegenüber der Lieferant 50 % des Preises überschreitet, istDer Kunde ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

 

XVI. ENDE DER VEREINBARUNG

16.1 Der Kunde und der Lieferant haben vereinbart, dass der Vertrag endet:

a) durch die Erbringung der Leistung und die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten der Vertragsparteien,

b) nach Ablauf des Zeitraums, für den der Vertrag geschlossen wurde,

c) durch schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien,

d) schriftliche Mitteilung gemäß Punkt 16.2,

e) durch schriftlichen Rücktritt vom Vertrag gemäß Punkt 16.3.

16.2Vertragskündigung

Sofern in der Vereinbarung nichts anderes angegeben ist,Der Kunde hat das Recht, den für einen bestimmten Zeitraum geschlossenen Vertrag über wiederkehrende Leistungen ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt1 Monat und Die Frist beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Zustellung der Mitteilung an den Lieferanten folgt.

16.3Rücktritt vom Vertrag

Jede Vertragspartei hat das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:

a) gemäß § 345 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, d. h. im Falle einer erheblichen Verletzung gesetzlicher oder durch den Vertrag begründeter Pflichten durch die andere Vertragspartei, wenn sie die andere Vertragspartei unverzüglich nach Kenntnisnahme von einer solchen Verletzung benachrichtigt, oder

b) gemäß § 346 Abs. 1 HGB, d. h. bei einer geringfügigen Vertragsverletzung, wenn die andere Vertragspartei gegen eine ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verstößt und auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht auf Grundlage einer schriftlichen Abhilfe Abhilfe schafft Anfrage,

c) wenn der Lieferant in irgendeiner Weise gegen die Grundsätze eines fairen Geschäftsverkehrs verstößt, sich wettbewerbswidrig verhält, gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs verstößt oder durch sein Handeln den guten Namen und berechtigte Interessen schädigtDer Kunde, auf der Grundlage einer einseitigen schriftlichen Mitteilung.

16.4Rücktritt vom Vertrag aus Gründen des Lieferanten

Insbesondere, aber nicht nur, gilt Folgendes als wesentliche Vertragsverletzung durch den Lieferanten:

a) die Verzögerung des Lieferanten bei der ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung oder bei der ordnungsgemäßen Lieferung der Leistung um mehr als14 Tage,

b) Unterbrechung oder Aussetzung der Leistung durch den Lieferanten ohne Weisung oder ZustimmungDer Kunde von mehr als5 Tage,

c) Überschreitung der vereinbarten Frist zur Mängelbeseitigung um mehr als 14 Tage.

Erfüllung oder Verzögerung bei der Beseitigung eines bei der Ausführung der Leistung festgestellten Mangels, der durch eine Reklamation oder durch ein anderes übliches Protokoll, das dem Lieferanten zur Kenntnis gebracht wurde, festgestellt wurde,

d) wenn der Lieferant leistetDer Kunde hat verstoßen, die Bestimmungen dieser Punkte des Vertrags umgangen oder nicht eingehalten hat, deren Verletzung als wesentlicher Verstoß gegen den Vertrag, geltende Rechtsvorschriften oder interne Regeln angesehen wirdDer Kunde bzgl Gesundheit und Sicherheit, Brandschutz, Umweltschutz, Eingänge zu GebäudenDer Kunde, Verbot illegaler Beschäftigung, Ethikkodex, Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel, Antikorruptionsrichtlinie,Regeln zur Verhinderung von Steuerhinterziehung oder Verpflichtungen dazuZum Kunden sich aus den auf dem Gebiet der Slowakischen Republik geltenden Rechtsvorschriften ergeben, die den Bereich der illegalen Beschäftigung regeln,

e) wenn über den Lieferanten Insolvenz angemeldet wurde, er sich in Liquidation befindet oder das Insolvenzverfahren gegen den Lieferanten mangels Masse eingestellt wurde oder die Insolvenz mangels Masse aufgehoben wurde,

f) wenn der Lieferant, das Organ des Lieferanten oder ein Mitglied des Organs des Lieferanten rechtskräftig wegen des Verbrechens der Korruption, wegen des Verbrechens der Schädigung der finanziellen Interessen der Europäischen Union oder wegen des Verbrechens der Legalisierung verurteilt wurde Einkünfte aus krimineller Tätigkeit, für die Straftat der Gründung, Organisation und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, für die Straftat der Gründung, Organisation und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, für die Straftat des Terrorismus und einige Formen der Beteiligung am Terrorismus oder für einen Straftäter Straftat, deren tatsächlicher Wesensgehalt mit der geschäftlichen Tätigkeit zusammenhängt,

g) wenn der Lieferant die Befugnis zur Ausführung des Vertragsgegenstandes verloren hat,

h) Verletzung von Geschäftsgeheimnissen oder der Geheimhaltung vertraulicher Informationen,

i) wenn der Lieferant gegen eine der in ArtikelDer Kunde dies Ein Verstoß gefährdet die Qualität und pünktliche Lieferung der Leistung oder eines Teils davon (z. B. wenn der Lieferant die Rechnungen des Subunternehmers nicht ordnungsgemäß und pünktlich bezahlt),

j) sonstige Pflichtverletzungen des Lieferanten, die die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung gefährden können,

k) Weigerung des Lieferanten, mit der Ausführung der Leistung zu beginnen,

l) Weigerung des Lieferanten, die Leistung gemäß der Weisung fortzusetzenDer Kunde zu die Ausführung der Leistung fortzusetzen, deren Unterbrechung angeordnet wurdeDurch den Kunden,

m) wenn der Lieferant ohne vorherige schriftliche Zustimmung Forderungen aus dem Vertrag abgetreten oder ein Pfandrecht bestellt hatDer Kunde dagegen zu den Bestimmungen von Punkt 11.1,

n) undZum Kunden Es besteht eine Verpflichtung zur Gewährleistung der Umsatzsteuer für den Lieferanten gemäß § 69 Abs. 1 BGB. 14 des Umsatzsteuergesetzes,

o) wenn der Lieferant Steuerschuldner im Sinne des § 69 Abs. 14 und Abs. 15 Umsatzsteuergesetz ist,

p) wenn der Lieferant, mit dem der Vertrag aufgrund eines Wettbewerbs geschlossen wurde, nicht vorlegtZum Kunden eine Erklärung, zu deren Abgabe er nach den Wettbewerbsbedingungen verpflichtet ist, oder wenn sich herausstellt, dass die von ihm abgegebene Erklärung falsch, unvollständig oder verfälscht ist, oder wenn der Grund angegeben ist, aufgrund dessen er vom Wettbewerb hätte ausgeschlossen werden können als Kandidat ans Licht kommt.

Der Lieferant ist zur Information verpflichtetDer Kunde ohne unangemessene Verzögerung, dass eine der oben genannten Situationen eingetreten ist, was ein Grund für den Rücktritt sein kannDer Kunde aus der Vertrag.

Zur Klarstellung: Die Vertragsparteien haben dies ausdrücklich vereinbartDer Kunde ist berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Vertragsgegenstand mehrere Einzelleistungen umfasst und die Vertragsverletzung, sei sie erheblich oder nicht, nur eine einzelne Leistung betrifft.

Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag aus Gründen des LieferantenDer Kunde ist berechtigt die Lieferung eines Teils der vom Lieferanten bereits erbrachten Leistung zu verlangen. In einem solchen Fall hat der Kunde dem Lieferanten einen proportionalen Teil des Preises zu zahlen, der dem Umfang der erbrachten Leistung entspricht.

16.5Rücktritt vom Vertrag aus Gründen seitens des Lieferanten, die mit der Nichteinhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zusammenhängen

Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Lieferant gegen Pflichten im Zusammenhang mit der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter des Lieferanten oder der an der Leistungserbringung beteiligten Personen verstößt, insbesondere:

(i) für den Fall, dass der Kunde feststellt, dass der Auftragnehmer für die Ausführung der Leistung Mitarbeiter einsetzt, die die im Vertrag oder in einschlägigen gesetzlichen Vorschriften festgelegten Anforderungen für die Ausführung der Arbeiten nicht erfüllen,

(ii) für den Fall, dassDer Kunde feststellt, dass der Lieferant die im Vertrag festgelegten Anforderungen oder die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit nicht einhält,

(iii) für den Fall, dassDer Kunde entdeckt dass der Lieferant gegen eine der im Vertrag festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit verstoßen hat.

16.6 Sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist, wird der Rücktritt vom Vertrag am Tag der Zustellung der Rücktrittserklärung an die andere Partei wirksam und berührt nicht die Vertraulichkeitsbestimmung, die weiterhin gültig und wirksam bleibt.

16.7 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien eine Vereinbarung 15 Tage die Methode der Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem beendeten Vertragsverhältnis.

 

Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren,Der Kunde akzeptierte Die Leistung wird nicht zurückgegeben und der Vertrag wird nicht von Anfang an gekündigtDer Kunde zahlt für den abgenommenen und abgerechneten Teil der Leistung und wenn dieser Teil der Leistung noch nicht abgenommen und abgerechnet wurde,Der Kunde wird dem Lieferanten nur den Betrag zahlen, um den er sich unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes der Leistung bereichert hat. Dieser Betrag wird im Einvernehmen der Vertragsparteien festgelegt. Für den Fall, dass die Vertragsparteien innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der schriftlichen Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag an die andere Vertragspartei keine Einigung erzielen, wird dieser Betrag ermitteltDurch den Kunden. In diesem Fall wird er zahlenDer KundeSie schulden dem Lieferanten lediglich den Betrag für Arbeiten, Dienstleistungen oder Leistungen, die vor dem Wirksamwerden der Vertragsbeendigung erbracht, übernommen und in Rechnung gestellt wurden.

16.8 Der Lieferant ist zur Rückgabe verpflichtetZum Kunden alle Dokumente oder Materialien, die erDer Kunde hat zur Verfügung gestellt im Zusammenhang mit der Vereinbarung unmittelbar nach:

a) Der Lieferant hat geliefertZum Kunden Vertragsgemäße Erfüllung

b) ein Rücktritt vom Vertrag oder ein sonstiges Ende der Gültigkeit oder Wirksamkeit des Vertrages vorliegt, oder

c) verlangt esDer Kunde.

 

XVII. UMSTÄNDE, AUSSCHLIESSLICH DER HAFTUNG/HÖHERE GEWALT

17.1 Keine der Vertragsparteien trägt die Verantwortung für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, mit Ausnahme der Verpflichtung des Lieferanten, dem Kunden Informationen gemäß den Punkten 8.1, 8.4, 8.5, 8.6 und 12.4 zur Verfügung zu stellen, wenn er nachweist (während (die Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein), dass die Nichterfüllung auf haftungsausschließenden Umständen beruht.

17.2 Die Vertragspartei, bei der ein Umstand eingetreten ist, der die Haftung aufgrund höherer Gewalt ausschließt, ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich nach Kenntniserlangung über ein solches Hindernis zu informieren, das sie an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert, oder Unter Berücksichtigung aller Umstände konnte sie lernen.

17.3 Für die Dauer des die Haftung ausschließenden Umstandes verlängert sich die Leistungszeit aus dem Vertrag in einem für den berechtigten Vertragspartner zumutbaren Umfang. Während dieser Zeit steht dem berechtigten Vertragspartner kein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

17.4 Sofern die haftungsausschließenden Umstände länger andauern als6 MonateDer Lieferant ist berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten, und der Rücktritt vom Vertrag wird mit dem Tag der Zustellung der Rücktrittserklärung an die andere Vertragspartei wirksam. Wenn die die Haftung ausschließenden Umstände länger andauern als1 MonatDer Kunde ist berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Rücktritt vom Vertrag am Tag der Zustellung der Rücktrittserklärung an die andere Vertragspartei wirksam wird.

 

XVIII. ARBEITSRECHT UND ARBEITSSCHUTZ

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nur, wenn der Lieferant die Räumlichkeiten des Kunden betritt.

18.1Pflichten des Lieferanten hinsichtlich der Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit

18.1.1. In allen ArbeitsbereichenDie Kunden rauchen ist generell verboten. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Raucherzonen) gestattet. Der Lieferant verpflichtet sich, diese Regelung einzuhalten. Der Lieferant verpflichtet sich außerdem, die an der Vertragsdurchführung beteiligten Arbeitnehmer in den Räumlichkeiten des Kunden über das Rauchverbot während der Vertragsdurchführung zu informieren.

18.1.2. Während der gesamten Vertragslaufzeit ist der Lieferant verpflichtet:

A. Dienstleistungen in voller Übereinstimmung mit der Vereinbarung zu erbringen und alle Bestimmungen der geltenden Gesetze, Vorschriften und technischen Standards einzuhalten, die von den zuständigen Behörden gefordert werden und während des Umsetzungszeitraums gültig sind, sowie alle anderen Vorschriften, die sich auf die Vereinbarung auswirken könnten; Der Lieferant trägt alle seine Verpflichtungen und Kosten unmittelbar;

B. alle geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie internen Regeln und Anweisungen einhaltenDer Kunde zu Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sowie des Brandschutzes;

C. ermöglichenZum Kunden und/oder von der Partei autorisierte DritteDer Kunde trägt die im Vertrag und/oder in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Verpflichtungen des Lieferanten gemäß diesem Artikel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen.

18.1.3. Der Lieferant ist für den sicheren Zustand der eingesetzten Arbeitsmittel (z. B. Elektrogeräte, Messgeräte, Kameras etc.) verantwortlich. Er ist verpflichtet, diese Arbeitsgeräte in einem solchen technischen Zustand zu betreiben und zu halten und sich in den Räumlichkeiten zu verhaltenDie Kunden dass keine Schäden und Verstöße gegen Anweisungen und Regeln vorliegenDer Kunde. Im Falle der Feststellung von Mängeln an den Arbeitsmitteln des Lieferanten oder deren unbefugter Verwendung in den RäumlichkeitenDer KundehatDer Kunde die das Recht, ihren Betrieb einzustellen oder sie von ihren Räumlichkeiten zu verweisen. Eine Leistungsverzögerung gilt nicht als verursachte VerzögerungDurch den Kunden.

18.1.4. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, nur die für sie vorgesehenen Ein- und Ausgänge für diese Zwecke zu nutzen, sich an dem Arbeitsplatz aufzuhalten, der mit der Erbringung der vertraglichen Leistung in Zusammenhang steht,

18.1.5. Der Auftragnehmer ist für die fachliche und gesundheitliche Eignung und eine ausreichende Schulung im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes seiner Arbeitnehmer sowie der Selbstständigen und Arbeitnehmer seiner Subunternehmer verantwortlich, er ist verpflichtet, sich am Arbeitsplatz verhalten zu verhalten und die Umsetzung der Leistung so zu steuern, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht geschädigt wirdDer Kunde, eigene Arbeitskräfte sowie Arbeitskräfte Dritter zu schützen und Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist es untersagt, die Leistung unter dem Einfluss von Alkohol oder betäubenden und psychotropen Substanzen auszuführen und sich in den Räumlichkeiten aufzuhaltenDer Kunde unten der Einfluss von Alkohol oder betäubenden und psychotropen Substanzen sowie der Konsum von Alkohol oder betäubenden und psychotropen Substanzen am Arbeitsplatz.

18.1.6. Der Lieferant wird seine Mitarbeiter mit der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung ausstatten und deren Verwendung sicherstellen.

18.1.7. Der Lieferant ist verpflichtet, Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse (Unfälle, Brände, Unfälle, Erste Hilfe usw.) gegenüber den zuständigen staatlichen Behörden und dem Eintritt eines solchen Ereignisses gegenüber diesen zu erfüllenDer Kundenbericht unverzüglich (innerhalb von 30 Minuten) zum Zwecke einer objektiven Prüfung und der Ergreifung vorbeugender Maßnahmen.

18.1.8. Konnte im Falle eines Unfalls der betroffene Arbeitnehmer nicht auf Alkohol getestet werden, ist der Lieferant verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein solcher Test schnellstmöglich durchgeführt wird. Das Protokoll über die Durchführung wird unverzüglich vorgelegtDer Kunde.

18.1.9. Im Falle eines Brandes und seiner anschließenden Beseitigung durch Feuerwehren mit ihren Feuerlöschern verpflichtet sich der Lieferant, wenn der Brand durch Verschulden des Lieferanten verursacht wurde, die mit der Beseitigung des Brandes verbundenen Kosten zu tragen.

 

XIX. VERBOT DER ILLEGALEN BESCHÄFTIGUNG

19.1 Der Lieferant nimmt dies zur KenntnisDer Kunde darf nicht gemäß § 7b Abs. 5 des Gesetzes Nr. 82/2005 Slg. über illegale Arbeit und illegale Beschäftigung sowie über die Änderung bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Gesetz über illegale Beschäftigung“ genannt) verpflichtet, die Leistung des Lieferanten anzunehmen, der natürliche Personen illegal beschäftigt. Der Lieferant erklärt daher, dass er kein rechtswidrig Beschäftigter einer natürlichen Person im Sinne des § 7b Abs. 1 BGB ist. 5 des Gesetzes über illegale Beschäftigung.

19.2 Der Lieferant ist zur Ersatzlieferung verpflichtetZum Kunden Kosten und Schäden, die ihm durch die Verletzung der Pflichten des Auftragnehmers aus dem Schwarzarbeitsgesetz entstehen, insbesondere wenn infolge der Verletzung einer solchen PflichtZum Kunden Bußgeld gemäß § 7b Abs. 7 des Schwarzarbeitsgesetzes (bzw. nach einer anderen Rechtsvorschrift, wenn die Geldbuße wegen der Verletzung einer Pflicht nach § 7b Abs. 5 des Schwarzarbeitsgesetzes verhängt wird). Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass ein solcher Anspruch Kunde gilt mit dem Tag der Gültigkeit des Bußgeldbescheids als fällig.

19.3 Die Vertragsparteien haben darüber hinaus vereinbart, dass für den Fall, dass ein Bußgeld rechtskräftig verhängt wirdZum Kunden gemäß § 7b Abs. 7 des Schwarzarbeitsgesetzes oder nach einer anderen Rechtsvorschrift, wenn die Geldbuße wegen einer Pflichtverletzung nach dem Schwarzarbeitsgesetz verhängt wird,Der Kunde ist berechtigt, seinen Schadensersatzanspruch in Höhe des gezahlten Bußgeldes und aller damit verbundenen Kosten gegen den Leistungsanspruch des Lieferanten aufzurechnen.

19.4 Der Lieferant verpflichtet sich jederzeit während der Vertragslaufzeit auf AnfrageDer KundeeinreichenZum Kunden im erforderlichen Umfang Einsicht in die Unterlagen und personenbezogenen Daten natürlicher Personen zu nehmen, durch die er die Leistung erbringt, soweit dies erforderlich istDer Kunde könnte prüfen, ob der Auftragnehmer nicht gegen Schwarzarbeit im Sinne des Schwarzarbeitsgesetzes, insbesondere § 7b Abs. 1, verstößt. 5.

19.5 Im Falle vonDer Kunde danach Er stellt bei Vorlage der Unterlagen gemäß Punkt 19.5 fest, dass der Auftragnehmer gegen bestimmte Vorschriften des Schwarzarbeitsgesetzes, insbesondere gegen § 7b Abs. 1, verstößt. 5 des Gesetzes über illegale Beschäftigung, istDer Kunde ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

19.6 Der Lieferant ist ferner zur Ersatzlieferung verpflichtetZu den Kosten des Kunden und Schäden, die ihm dadurch entstehen, dass amZum Kunden die Pflicht zur Zahlung eines Bußgeldes oder einer Nachzahlung gemäß § 7b Abs. 2 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung.

Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass ein solcher Anspruch Kunde ist als fällig an dem Tag, an dem der Lieferant Anspruch auf Kosten- oder Schadensersatz hat.

 

XX. VERSICHERUNG

20.1 Der Versicherungsvertrag des Lieferanten muss für die gesamte Vertragsdauer gültig sein und in der Höhe einer Versicherungssumme abgeschlossen werden, die alle Schäden, die der Lieferant durch seine Tätigkeit verursachen kann, ausreichend abdeckt. Für den Fall, dass der Lieferant eine Leistungsgarantie übernimmt, muss der Versicherungsvertrag im genannten Umfang auch während der Garantiezeit gültig sein.

 

XXI. INDUSTRIELLES UND GEISTIGES EIGENTUM

21.1 Die Vertragsparteien erkennen an, dass sie gemäß §§ 558 ff. des Handelsgesetzbuches, wenn der Gegenstand der Leistung das Ergebnis einer Tätigkeit ist, die durch das gewerbliche oder geistige Eigentumsrecht geschützt ist (im Folgenden „Werk des Autors„), ist der Kunde berechtigt, sie für die sich aus dem Vertrag ergebenden Zwecke in einer Weise zu nutzen, die für die ordnungsgemäße Nutzung der Leistung erforderlich ist, insbesondere für eine Nutzung gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 185/2015 Slg. Urheberrechtsgesetz in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Urheberrechte ©„), nachZeit Dauer der Schutzrechte des Urhebers gemäß § 32 UrhG. Die Vergütung für die Nutzung des Werks des Autors im Umfang gemäß diesem Punkt ist im Preis enthalten.

21.2 Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass sich der Lieferant unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer anderen als der vorstehenden Ziffer genannten Nutzung des Werkes des Urhebers als Urheber verpflichtet 15 Tage später Auf Wunsch des Kunden ist es erforderlich, mit dem Kunden als Erwerber einen Lizenzvertrag nach Maßgabe der §§ 65 ff. BGB abzuschließen. Urheberrechtsgesetz, dessen Gegenstand sein wird

(i) Erteilung der Zustimmung des Kunden zur Ausübung von Eigentumsrechten, die das Urheberrecht am Werk des Autors darstellen und auf deren Grundlage der Lieferant dem Kunden Exklusivrechte einräumt Lizenz zu in unbegrenztem Umfang und

(ii) Bereitstellung der vorherigen Zustimmung des Kunden zur Gewährung einer Unterlizenz während der Dauer der Schutzrechte des Autors gemäß § 32 des Urheberrechtsgesetzes, auf deren Grundlage der Kunde das Werk des Autors hauptsächlich nutzen kann in den in § 19 Abs. 1 genannten Formen. 4 des Urheberrechtsgesetzes. Die Gebühr für die Gewährung der Lizenz gemäß dieser Klausel ist im Preis enthalten.

21.3 Die Vertragsparteien haben vereinbart und bestätigen, dass, wenn der Vertrag den Charakter eines Werkvertrages hat und der Vertrag ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne des § 87 UrhG (Computerprogramm) schafft, der Kunde den Status eines Werkvertrages hat der Kunde gemäß §91 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes.

21.4 Für den Fall, dass der Lieferant bei der Durchführung der Leistung ein Werk erstellt, das der Definition entspricht

a) patentierbare Erfindung im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 435/2001 Slg. über Patente und ergänzende Schutzzertifikate in der jeweils gültigen Fassung und beantragt die Erteilung eines Patents für das Werk, oder

b) eine technische Lösung, die durch ein Gebrauchsmuster gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 517/2007 Slg. über Gebrauchsmuster in der jeweils gültigen Fassung und beantragt den Schutz des Werkes durch ein Gebrauchsmuster, oder

c) Entwurf gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 444/2002 Slg. über Designs in der geänderten Fassung und beantragt die Eintragung des Werkes als Design, oder

d) ein anderer Gegenstand des gewerblichen Eigentums

(weiterhin nur noch gemeinsam„Gewerbliches Eigentum„),

Der Lieferant verpflichtet sich als Leistungserbringer unverzüglich, spätestens innerhalb 15 Tage ab der Erwerb des Rechts an dem gewerblichen Schutzgegenstand zugunsten des Kunden, mit dem Kunden als Erwerber einen Lizenzvertrag gemäß §§ 508 ff. BGB abzuschließen; des Handelsgesetzbuches, dessen Gegenstand die Erteilung der Zustimmung zur Nutzung eines als Gegenstand des gewerblichen Eigentums geschützten Werks ist (im Folgenden:"Lizenz„). Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden eine ausschließliche und unbefristete Lizenz für seine Leistung im Rahmen der Gesamttätigkeit des Kunden für die Dauer der Rechte an dem Gegenstand des gewerblichen Eigentums zu gewähren. Die Gegenleistung für die Gewährung der Lizenz gemäß diesem Punkt ist im Preis enthalten.

21.5 Der Lieferant verpflichtet sich, alle Rechtsbeziehungen mit Dritten, die er geschaffen oder den Inhalt der Leistung geliefert hat, insbesondere durch den Abschluss entsprechender Urheberrechts- und sonstiger Verträge so zu regeln, dass diese Personen keine Ansprüche aus persönlichen, urheberrechtlichen, gewerbliche Schutzrechte, urheberrechtliche Rechte oder andere ähnliche Rechte im Zusammenhang mit ordnungsgemäßen Leistungspflichten des Lieferanten aus dem Vertrag. Im Falle einer Kündigung des Lieferanten ohne Rechtsnachfolger ist der Lieferant verpflichtet, dem Kunden vor dessen Kündigung die Ausgangsdaten für das geschaffene Werk bzw. den Gegenstand des gewerblichen Eigentums zur Verfügung zu stellen.

 

XXII. VERTRAULICHKEIT DER INFORMATIONEN

22.1 Der Lieferant verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Ausschreibung, dem Abschluss oder der Vertragserfüllung erhaltenen Daten, Informationen oder Unterlagen (insbesondere etwaige Zeichnungsunterlagen) als vertrauliche Informationen zu behandeln (wobei zu den vertraulichen Informationen auch Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Finanzinformationen, sensible Informationen gehören). über kritische Infrastruktur etc.), die ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben oder zweckentfremdet für eigene Bedürfnisse verwendet werden dürfen. Der Lieferant verpflichtet sich auch über die Vertragsbeendigung hinaus zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Die in diesem Punkt genannten Einschränkungen gelten nicht für die Weitergabe vertraulicher Informationen an Angehörige des Kunden im Sinne des Einkommensteuergesetzes, d. h. j. an nahestehende Personen, die mit dem Kunden wirtschaftlich, persönlich oder anderweitig verbunden sind (nachfolgend „Verbundenes Unternehmen des Kunden„) und Berater des Vertragspartners (z. B. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte), sofern das verbundene Unternehmen des Kunden und diese Berater mindestens im gleichen Umfang zur Geheimhaltung verpflichtet sind, wie in diesem Punkt angegeben. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Punktes liegt auch dann nicht vor, wenn die Erteilung vertraulicher Informationen auf berechtigtes Verlangen einer Behörde oder einer anderen staatlichen Stelle erfolgt oder wenn die Erteilung vertraulicher Informationen dem Vertragspartner durch eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift auferlegt wird.

 

Informationen, die auf der Grundlage und im Zusammenhang mit der Vereinbarung übermittelt werden, unterliegen vorerst den Bedingungen der Vereinbarung10 Jahre ab das Datum der Beendigung des Vertrags. Für den Fall, dass eine der Vertragsparteien dies verlangt, verpflichten sich die Vertragsparteien, unverzüglich Verhandlungen über die Ausweitung der Verpflichtung der Vertragsparteien zur Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf „vertrauliche“ Informationen aufzunehmen, die auf der Grundlage des Vertrags übermittelt werden, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Vertragsparteien dies wünschen Die Vertragsparteien einigen sich auf die Aktualität des Inhalts der „vertraulichen“ Informationen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eine Vertragsänderung abzuschließen, die die Verpflichtung der Vertragsparteien zur Wahrung der Vertraulichkeit über „vertrauliche“ Informationen, die auf der Grundlage der Vereinbarung übermittelt werden, erweitert Vereinbarung auch nach Ablauf vereinbart auf mal.

Kommt es aus Gründen, die der Lieferant zu vertreten hat, zu einer Offenlegung von Tatsachen, die den Charakter einer vertraulichen Information oder eines Geschäftsgeheimnisses haben, oder bei einem Verstoß des Lieferanten gegen die Pflichten dieses Punktes, hat der Kunde Anspruch auf a Vertragsstrafe gegen den Lieferanten gemäß Ziffer 15.7.

22.2 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Lieferant ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht berechtigt, den Kunden als seinen Geschäftspartner aufzuführen oder den Firmennamen oder das Logo des Kunden bei der Werbung für den Kunden oder seine Aktivitäten zu verwenden, oder in Aussagen gegenüber den Medien, in welcher Form auch immer. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtung gemäß dieser Ziffer ist der Kunde berechtigt, eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 15.7 gegen den Lieferanten geltend zu machen.

 

XXIII. PRIVATSPHÄRE

23.1 Der Lieferant verpflichtet sich, für den Fall, dass er bei der Erfüllung des Vertragsgegenstandes mit personenbezogenen Daten des Kunden in Berührung kommt, Vertraulichkeit zu wahren und die Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der jeweils gültigen Fassung, einzuhalten; Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

 

XXIV. ANWENDBARES RECHT

24.1 Die Vereinbarung und die Beziehungen, die sich aus der Vereinbarung ergeben oder mit der Vereinbarung in Zusammenhang stehen, waren nach den einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches abgeschlossen und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften, die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik geltenunter Ausschluss der Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, richten sich die gegenseitigen Beziehungen der Vertragsparteien, die auf der Grundlage des Vertrages entstanden sind und darin nicht ausdrücklich geregelt sind, nach den einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften des Handelsgesetzbuches Slowakische Rechtsordnung.

 

XXV. UMWELTSCHUTZ

25.1 Der Lieferant ist verpflichtet, bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag die Bestimmungen der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zum Umweltschutz einzuhalten, wobei der Lieferant für die von ihm verursachten und im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags entstandenen Umweltverschmutzungen und -schäden verantwortlich ist Leistung. Der Lieferant ist verpflichtet, die Folgen einer solchen Verschmutzung zu beseitigen. Wenn während der Ausführung der Leistung am Ort der Leistung entstehen, ist der Lieferant verpflichtet, die vom Lieferanten erzeugten Abfälle gemäß Gesetz Nr. 79/2015 Slg. zu entsorgen. über Abfälle in der jeweils gültigen Fassung und die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen zur Abfallbewirtschaftung zur Sicherstellung ihrer Entsorgung. Der Kunde verpflichtet sich, mit dem Lieferanten bestmöglich zusammenzuarbeiten, damit dieser die Möglichkeit hat, für die Entsorgung dieser Abfälle zu sorgen, und zwar möglichst direkt am Erfüllungsort und auf Kosten des Lieferanten.

25.4 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, besondere gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Lärm und Erschütterungen einzuhalten. Der Lieferant ist verpflichtet, durch technische, organisatorische und sonstige geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Lärm während der Durchführung der Leistung am Leistungsort vermieden wirdnicht überschritten die höchstzulässigen Werte, die durch besondere gesetzliche Regelungen festgelegt sind.

 

XXVI.STREITIGKEITEN 

26.1 Der Lieferant erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht Partei eines laufenden Rechtsstreits oder Schiedsverfahrens gegen den Kunden ist.

26.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, werden zur Entscheidung dem zuständigen Gericht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 26.2 vorgelegt. 160/2015 Z .z. Zivilstreitverfahren in der geänderten Fassung.

26.3. Für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Lieferanten aus Verträgen/Aufträgen sowie allen damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehenden geschäftsrechtlichen Beziehungen, deren Inhalt oder Gegenstand sind ausschließlich die Gerichte zuständig Slowakische Republik, sofern nicht anders vereinbart. Der Lieferant und der Kunde haben außerdem vereinbart, dass für den Fall, dass gemäß Gesetz Nr. 97/1963 Slg. zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht in der jeweils gültigen Fassung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen oder gemäß einer anderen Rechtsnorm, einem Gesetz oder einem internationalen Vertrag, der das regelt Zuständigkeit der Gerichte bei Streitigkeiten mit ausländischem Bezug, das Gericht der Slowakischen Republik ist nicht das zuständige Gericht, der Lieferant und der Kunde haben ausdrücklich vereinbart, dass das zuständige Gericht das Bezirksgericht Martin, Slowakische Republik, sein wird.

 

Untrennbar Die Anlagen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind:

-

 

Diese AGB treten am 1. Januar 2023 in Kraft




 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Voll (Desktop) Version