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Angesichts des anhaltenden Russland-Ukraine-Konflikts bleibt die mögliche Eskalation der Verarbeitungs-, Energie- und Materialkosten ungewiss. Daher behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Danke für Ihr Verständnis.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von Eurotools, S. R. um.

 

I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

II. DEFINITIONEN

III.SPRACHE

IV. VERTRAGSABSCHLUSS UND ÄNDERUNGEN

V. INTERPRETATION

VI. KOMMUNIKATION

VII. PREIS, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

VIII. STEUERBEDINGUNGEN

IX. AUSFÜHRUNG DER LEISTUNG

X. SUBUNTERNEHMER

XI. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND ANSPRÜCHEN

XII. PFLICHTEN DES KUNDEN

XIII. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

XIV. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG FÜR MÄNGEL

XV. VERTRAGLICHE Bußgelder und Sanktionen

XVI. ENDE DER VEREINBARUNG

XVII. UMSTÄNDE, AUSSCHLIESSLICH DER HAFTUNG/HÖHERE GEWALT

XVIII.VERBOT DER ILLEGALEN BESCHÄFTIGUNG

XIX.VERSICHERUNG

XX. INDUSTRIELLES UND GEISTIGES EIGENTUM

XXI. VERTRAULICHKEIT DER INFORMATIONEN

XXII. PRIVATSPHÄRE

XXIII. UMWELTSCHUTZ

XXIV. ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ, BRANDSCHUTZ

XXVI. ANWENDBARES RECHT

XXVII. STREITIGKEITEN

 

I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

1.1 Es handelt sich um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") des UnternehmensEurotools, S. R. Ö., mit Sitz: Na Bystričku 14B/9941, Martin 036 01, ID-Nummer: 46 252 401, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Žilina, Abteilung: Sro, Einlagenummer: 55186/L (im Folgenden „Anbieter" oder "Eurotools, S. R. Ö.„), die für alle Vertragsverhältnisse gelten, die sich aus Verträgen ergeben, die zwischen dem Lieferanten und dem Kunden als Vertragspartner abgeschlossen werden und auf deren Grundlage sich der Lieferant zur Lieferung bestimmter Waren und/oder zur Erbringung von Arbeiten und/oder zur Erbringung von Werken und/oder zur Erbringung bestimmter Leistungen verpflichtet. oder Leistungen für den Kunden erbringen und/oder Rechte und/oder Leistungen erbringen und/oderServicetätigkeiten und/oder andere Tätigkeiten, zu denen der Lieferant berechtigt ist (im Folgenden „Füllung," oder „Erfüllung"), auf der Grundlage eines abgeschlossenen Vertrages oder einer bestätigten Bestellung, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt sind.

1.2 Die einzelnen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn nichts anderes vereinbart ist (in der Bestellung oder in der bestätigten Bestellung oder im Vertrag) (gemäß § 273 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg.). Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung, im Folgenden nur „Handelsgesetzbuch" oder "ObZ“) oder wenn die Verwendung dieser AGB in der Bestellung oder in der bestätigten Bestellung oder im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen wird.

1.3 Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags ist der Kunde an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden und erklärt sein Einverständnis mit ihnen. Mit Inkrafttreten des Vertrages erkennen die Vertragsparteien an, dass für ihre gegenseitigen Geschäftsbeziehungen der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich sind.

1.4 Der Lieferant ist berechtigt, die AGB fortlaufend zu aktualisieren oder zu ändern. Der Lieferant wird alle Änderungen, Ergänzungen oder den vollständigen Wortlaut der aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten stets in schriftlicher Form erteilen und in geeigneter Weise auf seiner Website veröffentlichen:www.eurotools.eu.

1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in slowakischer Sprache verfasst. Wenn sie auch in einer anderen Sprache verfasst sind, ist die slowakische Version rechtsverbindlich und die Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache als Slowakisch hat nur eine informative Funktion .

 

II. DEFINITIONEN

2.1 Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss und Durchführung des Vertrages im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit handelt, aufgrund des Vertrages verpflichtet, zu dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bedingungen beigefügt sind, die Leistung vom Lieferanten zu übernehmen und den vereinbarten Preis ordnungsgemäß und rechtzeitig an den Lieferanten zu zahlen, wird darauf hingewiesen, wie „Der Kunde“.

2.2 Im Sinne der AGB gilt: „Durch den Vertragspartner„bedeutet den Kunden oder Lieferanten, während „Von den Vertragsparteien„bezeichnet den Kunden bzw. den Lieferanten.Eurotools, S. R. Ö.

2.3 Im Namen und für den Kunden erfolgt

  1. in Angelegenheiten des Vertrages die verhandlungsberechtigte Person, die im Vertrag aufgeführt ist als „Gesprächspartner”, oder andere Person(en),schriftlich autorisiert durch die Kontaktperson,
  2. in Angelegenheiten der Leistung, worunter die Durchführung der Leistung, die Kontrolle der Leistung der Leistung, die Prüfung der Leistung, die Abnahme der Leistung usw. zu verstehen ist/sind, die im Vertrag aufgeführte(n) handlungsberechtigte(n) Person(en). als Person, die in Angelegenheiten der Erfüllung und Geltendmachung des Anspruchs bevollmächtigt ist (im Folgenden „Bevollmächtigter in Sachen Erfüllung") für Der Kunde.

2.4 Im Namen und für Rechnung des Lieferanten

  1. in Angelegenheiten des Vertrages die verhandlungsberechtigte Person, die im Vertrag aufgeführt ist als „Gesprächspartner”, oder andere Person(en),schriftlich autorisiert durch die Kontaktperson,
  2. in Angelegenheiten der Leistung, worunter die Durchführung der Leistung, die Kontrolle der Leistung der Leistung, Tests der Leistung, Lieferung der Leistung usw. zu verstehen ist/sind, handelt es sich um die im Vertrag aufgeführte(n) autorisierte(n) Person(en). als „Bevollmächtigte Person in Angelegenheiten der Erfüllung für den Lieferanten“. Die Befugnisse und Befugnisse der bevollmächtigten Person in Angelegenheiten der Erfüllung für den Lieferanten umfassen nicht die Vornahme von Rechtshandlungen im Zusammenhang mit dem Vertrag (z. B. Geltendmachung von Vertragsstrafen, Schadensersatz usw.). .), die von der Person des Betriebsleiters oder der Führungskraft des Unternehmens des Lieferanten durchgeführt werden.

2.5 Jeder Vertragspartner ist jederzeit berechtigtden Bevollmächtigten in Sachen Erfüllung wechseln oder delegiereneinige der Befugnisse und Befugnissean eine andere Person, worüber sie verpflichtet ist, die andere Vertragspartei unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Der Umfang der übertragenen Befugnisse und Befugnisse muss klar definiert sein.

2.6 Im Sinne der AGB ist der Preis der Leistung (nachfolgend „Cena") berücksichtigt:

  1. Gesamtpreis für die Erfüllungohne Mehrwertsteuer (im Weiteren bezeichnet als "MwSt"), im Vertrag vereinbart, wenn Vertragsgegenstand die Erbringung der gesamten Leistung ist,
  2. der im Vertrag vereinbarte Preis einer einzelnen Leistung ohne Mehrwertsteuer, wenn Vertragsgegenstand die Lieferung mehrerer einzelner Leistungen ist,
  3. der im Vertrag vereinbarte Preis der Leistung für einen Kalendermonat (oder einen anderen vereinbarten Zeitraum) ohne Mehrwertsteuer, wenn der Vertragsgegenstand eine wiederholt gelieferte Leistung ist,
  4. der Preis der Leistung auf der Grundlage einer schriftlichen Anfrage ohne Mehrwertsteuer, wenn Vertragsgegenstand die Erbringung der Leistung auf der Grundlage einer schriftlichen Anfrage ist,
  5. Preis der Leistung auf der Grundlage einer Teilbestellung ohne Mehrwertsteuer, wenn Vertragsgegenstand die Erbringung der Leistung auf der Grundlage von Teilbestellungen zu Rahmenverträgen ist.

Für den Fall, dass:

  1. Es handelt sich um einen inländischen Kunden, der in der Slowakischen Republik kein Mehrwertsteuerzahler ist (im Folgenden „SR"), oder
  2. Der Kunde hat seinen Sitz oder Geschäftssitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Slowakischen Republik und verfügt nicht über eine Niederlassung in der Slowakischen Republik im Sinne des Gesetzes Nr. 222/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend „Mehrwertsteuergesetz„), aus dem die Erfüllung hervorgeht (im Folgenden „Ausländischer Kunde„“), im Sinne der AGB in diesen Fällen der unter Buchstabe a) bis e) dieses Punktes genannte Preis, mit Ausnahme des Textes „ohne Mehrwertsteuer“.

2.7 Bei Leistungen, die vor Ort durchgeführt werdenAnbieterBei der Verarbeitung von Eingaben ist nach den Weisungen des Erfüllungsberechtigten vorzugehenDer Kundeund Informationen, die auf der Website veröffentlicht werden Anbieter:www.eurotools.eu .

2.8. Bestellung, Bestätigung der Bestellung, Annahme des Gegenvorschlags zur Bestellung, Zustandekommen des Vertrages

  1. Bestellung (im Sinne der AGB) (im Folgenden „Eine Bestellung") ist ein einseitiger Rechtsakt des Lieferanten gegenüber dem Kunden mit dem Ziel, dem Kunden die vom Lieferanten bestellte Leistung zu erbringen. Für den Fall, dass in der Bestellung das späteste Datum angegeben ist, bis zu dem der Kunde die Bestellung bestätigen kann (im Weiteren bezeichnet als "Frist für die Auftragsbestätigung") und der Kunde die Bestellung nach dieser Auftragsbestätigungsfrist bestätigt, gilt eine solche verspätete Bestätigung der Bestellung als überarbeitete Bestellung oder als Gegenvorschlag zur Bestellung oder zum Vertrag.
  2. Die vom Lieferanten übermittelte Bestellung gilt als Vertragsentwurf. Eine nachgebesserte Bestellung des Kunden gilt als Gegenvorschlag zu der Bestellung oder den Verträgen.
  3. Auf der Grundlage der Auftragsbestätigung (die Bestätigung der Bestellung durch den Kunden erfolgt in der Regel durch den Kunden im Rahmen des Dokuments mit der Überschrift „Auftragsbestätigung“) verpflichtet sich der Lieferant, dem Kunden die Leistung gemäß der Bestellung zu liefern ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt, mit dem Zeitpunkt der Zustellung der Auftragsbestätigung an den Lieferanten oder dem Zeitpunkt der Zustellung des Dokuments mit dem Titel „Auftragsbestätigung“ an den Lieferanten gilt die Bestellung als für die Vertragsparteien verbindlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, das als Auftragsbestätigung bezeichnete Dokument (oder die bestätigte Bestellung) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten zu ändern. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Lieferant jederzeit berechtigt ist, die Bestellung bis zur Zustellung der Auftragsbestätigung durch den Kunden oder bis zur Bestätigung der Bestellung zu stornieren, wobei dem Kunden hieraus keine Ansprüche gegen den Lieferanten zustehen Zusammenhang mit einer solchen Stornierung der Bestellung. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, muss die Auftragsbestätigung selbst oder das Dokument mit dem Titel „Bestätigung der Bestellung durch den Kunden“ eine Erklärung des Kunden, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, sowie eine Erklärung des Kunden enthalten Der Kunde erklärt, dass er sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß vertraut gemacht hat und unterzeichnet eine Person, die bevollmächtigt ist, im Namen des Kunden zu handeln. Die Unterschrift der Person, die befugt ist, im Namen des Kunden zu handeln, auf der Auftragsbestätigung oder auf dem Dokument mit dem Titel „Auftragsbestätigung“ muss über die DocuSign eSignature-Anwendung oder eine ähnliche elektronische Anwendung erfolgen, die die Echtheit zuverlässig bestätigt die Unterschrift der Person, die bevollmächtigt ist, im Namen des Kunden zu handeln (im Folgenden „elektronische Anwendung zur Unterschrift“ genannt), andernfalls kann die Bestellung nicht als bestätigt betrachtet werden oder es entsteht keine Verpflichtung zwischen dem Kunden und dem Kunden Dem Lieferanten und dem Lieferanten entstehen keinerlei Verpflichtungen und/oder Verbindlichkeiten, noch stehen dem Kunden Ansprüche zu. Wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren und wenn der Kunde die Auftragsbestätigung oder ein Dokument namens „Auftragsbestätigung“ mit einer anderen zur Signatur vorgesehenen elektronischen Anwendung wie DocuSign eSignature unterzeichnet, wird er den Lieferanten vorab gemeinsam über diesen Umstand informieren mit der Bezeichnung des zur Unterschrift vorgesehenen elektronischen Antrags. Für den Fall, dass der Lieferant mit der Verwendung einer solchen elektronischen Anwendung zur Unterschrift nicht einverstanden ist, kann die Bestellung nicht als bestätigt betrachtet werden oder es entstehen keine Verpflichtungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten und der Kunde hat keine Ansprüche oder der Lieferant hat irgendwelche Verpflichtungen und/oder Pflichten:
  4. Auf Verlangen des Lieferanten ist der Kunde verpflichtet, eine Kopie des Handelsregisterauszugs vorzulegen, die nicht älter als 3 (in Worten: drei) Monate ist, sofern der Kunde nicht registriert bzw. eingetragen ist Handelsregister, ist verpflichtet, eine Kopie des Gewerbescheins, die nicht älter als 3 (in Worten: drei) Monate ist, oder ggf. eine Kopie einer anderen Erlaubnis zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeit vorzulegen. Gleichzeitig ist der Kunde, wenn er Mehrwertsteuerzahler ist, auch verpflichtet, eine Bestätigung der Mehrwertsteuerregistrierung vorzulegen. Die Nichtvorlage von Unterlagen gemäß dieser Ziffer 2.8 Buchstabe d) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Bestellung und/oder des Vertrages, im Falle der Nichtvorlage durch den Kunden jedoch des Lieferanten ist berechtigt, den Liefertermin der Leistung einseitig, d. h. ohne Vorankündigung an den Kunden, zu ändern oder zu verschieben.
  5. Der Lieferant ist nur an die bestätigte Bestellung oder die Bestätigung des Dokuments mit der Überschrift „Auftragsbestätigung“ sowie an den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag gebunden und ist nicht berechtigt, diese einseitig zu kündigen, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Die Bedingungen sehen etwas anderes vor.
  6. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Lieferanten kommt auf der Grundlage der Bestellung des Lieferanten und der anschließenden Bestätigung der Bestellung durch den Kunden oder der Bestätigung des Gegenvorschlags durch den Lieferanten zustande und das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Lieferanten kommt zustande ( i) zum Zeitpunkt der Zustellung der Auftragsbestätigung an den Lieferanten oder (ii) zum Zeitpunkt der Zustellung des Dokuments mit dem Titel „Bestätigungsaufträge“ an den Lieferanten, das eine Bestätigung des Kunden gemäß diesen AGB enthält (d. h. es die Erklärungen und die Unterschrift des Kunden gemäß den Bestimmungen dieser AGB enthält) oder (iii) indem er dem Kunden das Gegenangebot des Lieferanten gemäß den Bestimmungen dieser AGB übermittelt.
  7. Kommt zwischen den Vertragsparteien ein besonderer Rahmenkaufvertrag zustande, schließen die Vertragsparteien während der Dauer seiner Gültigkeit und Wirksamkeit gemäß dem vorstehenden Absatz keine schriftlichen Kaufverträge miteinander ab. Als abgeschlossen gilt die Leistungserbringung gemäß der schriftlichen, vom Kunden bestätigten Bestellung des Lieferanten.
  8. Mit der Auftragsbestätigung seitens des Kunden bestätigt der Kunde, dass er die Leistung innerhalb der vereinbarten Frist übernehmen kann und über die Mittel zur Bezahlung der Leistung verfügt.
  9. Die Person, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, erklärt, dass sie von einer bevollmächtigten Person ordnungsgemäß bevollmächtigt, bevollmächtigt oder bevollmächtigt ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und den Vertrag abzuschließen. Im Falle der Unrichtigkeit dieser Erklärung haftet der Akzeptierende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für etwaige Schäden, die durch den ungültigen Vertragsschluss oder durch ungültig vereinbarte Vertragsbedingungen auf der Grundlage dieses Angebots entstehen.
  10. Der Kunde ist für die Richtigkeit des Inhalts der Bestellung und/oder die Richtigkeit des Inhalts des Vertragsteils verantwortlich, der sich auf die Bestellung einer bestimmten Leistung bezieht. Für den Inhalt der Bestellung bzw. für den Inhalt der Vereinbarung in dem Teil, der sich auf die Bestellung einer bestimmten Leistung (z. B. Waren, Arbeiten usw.) bezieht, ist stets der Kunde verantwortlich, während der Lieferant die Leistung entsprechend liefert Bestellung des Kunden.

 

III.SPRACHE

3.1 Maßgeblicher Wortlaut aller Vertragsdokumente ist der Wortlaut in slowakischer Sprache.

3.2 Wenn der Vertrag in slowakischer Sprache verfasst ist und die Anlagen zum Vertrag in englischer oder tschechischer Sprache verfasst sind, besteht keine Notwendigkeit, diese Anlagen in die slowakische Sprache zu übersetzen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.

3.3 Für den Fall, dass der Kunde seinen Sitz im Ausland hat und die Vertragsparteien im Vertrag keine andere Kommunikationssprache vereinbart haben, ist die Kommunikationssprache Slowakisch.

 

IV. VERTRAGSABSCHLUSS UND ÄNDERUNGEN

4.1 Vorschlag zum Abschluss des Vertrages oder eine dem Lieferanten zugestellte Bestellung oder ein schriftlicher Vorschlag zur Abgabe eines Angebots –Eurotools, S. R. Ö.Von der Seite Der Kundeist kein Aufruf, Performance zu starten. Der Lieferant darf mit der Ausführung der Leistung erst nach Abschluss des Vertrages und auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit den darin genannten Bedingungen beginnen.

4.2 Eine Änderung und Ergänzung des Vertrags oder einer bestätigten Bestellung ist nur auf der Grundlage der Zustimmung beider Vertragsparteien möglich, und zwar in Form schriftlicher und nummerierter Vertragsänderungen, deren Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. oder in Form schriftlicher und nummerierter Ergänzungen zur bestätigten Bestellung, deren Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Es ist erforderlich, dass die Änderungen des Vertrages oder der bestätigten Bestellung gemäß dem vorherigen Satz dieser Ziffer 4.2 der AGB stets von den bevollmächtigten Vertretern beider Vertragsparteien unterzeichnet werden, außer im Fall von (i) Änderungen oder Ergänzungen der bevollmächtigten Person in Sachen Leistung, die die Vertragspartei durch einseitige schriftliche Mitteilung der bevollmächtigten Person in Sachen Leistung im Namen der anderen Vertragspartei vornimmt.

4.3 Durch den Abschluss des Vertrages darf einem Dritten kein Vorteil gewährt werden und einer Person, die nicht Vertragspartei ist, steht die Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne des Vertrages nicht zu.

 

V. INTERPRETATION

5.1 Trennbarkeit der Bestimmungen

Jede Bestimmung der Vereinbarung ist so auszulegen, dass sie nach geltendem Recht wirksam und gültig ist. Sollten sie jedoch nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften undurchführbar, ungültig oder unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon unberührt. Im Falle einer solchen Undurchführbarkeit, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit werden sich die Vertragsparteien schriftlich auf eine Lösung einigen, die den Kontext und Zweck der jeweiligen Bestimmung wahrt.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder künftig ungültig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft.

5.2 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungenwird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, so lange wiePartyssie vereinbaren nichts anderes schriftlich.

Soweit in den AGB oder im Vertrag auf die jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser AGB-Fassung bzw. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtsvorschriften verwiesen wird, die durch andere Rechtsvorschriften geändert oder ersetzt wurden Während der Laufzeit des Vertrages gelten diese Verweise als Verweise auf die an ihre Stelle tretenden Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung.

 

VI. KOMMUNIKATION

6.1 Alle Mitteilungen und die gesamte Kommunikation zwischen den Vertragsparteien gemäß der Vereinbarung erfolgen schriftlich, per Einschreiben, Expresskurierdienst oder E-Mail und gelten durch Zustellung an die jeweilige Vertragspartei am angegebenen Ort als ordnungsgemäß zugestellt von den Vertragsparteien im Kopf des Vertrages angegebene Adressen für den Fall, dass im folgenden Vertragstext keine Lieferadressen angegeben sind.

6.2 Das Dokument gilt auch dann als zugestellt, wenn:

  1. Der Vertragspartner verweigert die Annahme des Dokuments – das Dokument gilt an diesem Tag als zugestellt, oder wenn
  2. Das Dokument kann z. B. aus folgenden Gründen nicht zugestellt werden: Nichtannahme der Sendung innerhalb der Abholfrist, weil der Empfänger nicht erreichbar war, der Empfänger unbekannt war oder aus einem anderen Grund, der in der Post auf der Sendung angegeben ist; das Dokument gilt an dem Tag als zugestellt, an dem die Sendung bei der Post hinterlegt wird.

 

VII. PREIS, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1Preis 

7.1.1 Der Preis für die Leistung wird auf der Grundlage der Vereinbarung der Vertragsparteien und gleichzeitig in Übereinstimmung mit dem derzeit gültigen Gesetz des Nationalrats der Slowakischen Republik Nr. 18/1996 Slg. festgelegt. über die Preise (im Folgenden „Preisgesetz„“), während im Falle der Leistung oder Umsetzung der Erfüllunglänger als 5 (in Worten: fünf) Monate dauert und es während der Durchführung bzw. Durchführung dieser Leistung zu einer Preisänderung aufgrund der vom Staat angekündigten Preisanpassung kommt, ist es möglich, diese Preisänderung gemäß diesem Punkt 7.1.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen als Grundlage für den neuen Preis ab dem Folgemonat.

7.1.2 Für den Fall, dass sich bei der Durchführung oder Durchführung der Leistung die Notwendigkeit erhöhter Kosten oder zusätzlicher Arbeiten ergibt, die ursprünglich nicht im ursprünglichen Umfang der im bestätigten Auftrag und/oder Vertrag definierten Leistung enthalten waren, wird die Der Lieferant kann den Preis angemessen erhöhen, wobei der Lieferant verpflichtet ist, den Kunden über die Notwendigkeit der erhöhten Kosten oder zusätzlichen Arbeiten ohne unnötigen Aufschub zu informieren, nachdem er von dieser Tatsache erfahren hat, der zur Zahlung dieser Kosten gemäß verpflichtet ist die ausgestellte Rechnung.Für den Fall, dass sich der Preis für die Leistung aus Gründen gemäß dem vorstehenden Satz dieser Ziffer 7.1.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen um mehr als 30 % (sprich: zwanzig Prozent) erhöht, ist eine schriftliche Bestätigung des Kunden erforderlich oder es ist der Abschluss eines schriftlichen Nachtrags zum Vertrag und/oder zur bestätigten Bestellung erforderlich. Ist der Kunde mit einer Erhöhung des Preises für die Leistung nicht einverstanden, kann er vom Vertrag zurücktreten, muss jedoch den ursprünglich vereinbarten Preis für die bereits erbrachte Leistung zahlen. Im Falle einer Preisänderung für eine unbestätigte Bestellung informiert der Lieferant den Kunden über diese Änderung. Nur in diesem Fall ist der Kunde ausschließlich berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Wenn der Kunde die Bestellung jedoch nicht innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung der Mitteilung gemäß dem vorherigen Satz storniert, wird davon ausgegangen, dass er mit der Änderung einverstanden ist Preis und der Lieferant sendet ihm die Auftragsbestätigung. Eine solche bestätigte Bestellung kann vom Kunden nicht storniert werden.

7.1.3 Der Lieferant ist berechtigt, den Preis für die Leistung einseitig zu ändern, wobei dies nicht für die im vorherigen Punkt 7.1.2 dieses Artikels der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannten Fälle gilt, noch für die Fälle im Zusammenhang mit Änderungen in Bezug auf Mehrwertsteuer, Zölle oder möglicherweise die Einführung neuer Gebühren im Zusammenhang mit Einfuhren bzw. anderen für die Ausführung der Leistung erforderlichen Tätigkeiten, es sei denn, eine solche Verpflichtung war zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und/oder des Vertragsabschlusses zwischen ihnen gültig die Vertragsparteien bei Änderungen, die sich aus allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften ergeben, durch Erweiterung des vom Kunden geforderten Leistungsumfangs auf der Grundlage eines schriftlichen und nummerierten Nachtrags zum Vertrag bzw. eines schriftlichen und nummerierten Nachtrags zum bestätigten Vertrag Bestellung, basierend auf vom Kunden vereinbarten wesentlichen Änderungen. Der Lieferant wird dem Kunden die Änderung der Höhe und Anpassung des Leistungspreises unverzüglich schriftlich mitteilen.

7.1.4 Sofern beide Vertragsparteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, verpflichtet sich der Kunde, dem Lieferanten die damit verbundenen Kosten zu erstatten(i) Transport, (ii) Unterbringung, (iii) Versicherung (es sei denn, der Lieferant erbringt diese Leistungen selbst) oder (iv) sonstige anfallende Kosten, deren Existenz der Lieferant dem Kunden schriftlich mitteilt. 

7.1.5 Wenn der Lieferant ein Mehrwertsteuerzahler in der Slowakischen Republik ist, wird die Mehrwertsteuer zum Leistungspreis in der Höhe hinzugerechnet, die durch die geltenden Rechtsvorschriften zur Regelung des Mehrwertsteuerbetrags zum Zeitpunkt der Steuerpflicht bestimmt wird, sofern diese entsprechend anwendbar sind mit der aktuellen Fassung des Umsatzsteuergesetzes.

7.1.6 Keine Auftrittedurch den Lieferanten oder durch die ParteiDer Kundeerfolgt nicht unentgeltlich, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. 

7.1.7 Der Lieferant ist berechtigt, vom Kunden eine Anzahlung für die Ausführung der Leistung in der in der Auftragsbestätigung und/oder im Vertrag genannten Höhe zu verlangen, wobei der Kunde zur vollständigen Zahlung verpflichtet ist.

 

7.2 Abrechnungsbedingungen

7.2.1 Der Lieferant ist berechtigt, innerhalb von 10 (in Worten: zehn) Tagen nach Vertragsschluss eine Bestätigung der Bestellung an den Kunden auszustelleneine Rechnung über die Zahlung eines Vorschusses für die Durchführung der Leistung mit einem bestimmten Fälligkeitsdatum, in dem der Kunde verpflichtet ist, diese Rechnung vollständig zu bezahlen. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, mit der Ausführung der Leistung zu beginnen, bevor der Kunde die Rechnung für die Zahlung des Vorschusses gemäß dem vorstehenden Satz dieses Punktes 7.2.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig bezahlt hat, sofern vom Vertragspartner nichts anderes vereinbart wurde Parteien im Vertrag und/oder in der Auftragsbestätigung. Während des Zeitraums des Verzugs des Bestellers mit der Zahlung der Anzahlung aufgrund der ausgestellten Rechnung gerät der Lieferant mit der Leistung nicht in Verzug, gleichzeitig verlängern sich die Leistungsfristen um den Zeitraum des Verzugs des Bestellers gemäß dieser Ziffer 7.2.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Preis auf der Grundlage der ordnungsgemäß vom Lieferanten ausgestellten und dem Kunden gemäß den Bedingungen dieser AGB zugestellten Rechnung zu zahlen. Für den Fall, dass die Rechnung falsche und/oder unvollständige Angaben enthält oder der Rechnung nicht alle vereinbarten Unterlagen beigefügt sind, ist der Kunde verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen, wobei die Berichtigung der Rechnung keinen Grund für eine Fristverlängerung darstellt .

7.2.3 Grundlage für die Zahlung des Preises ist die vom Lieferanten ausgestellte und gelieferte RechnungZum Kunden. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß diesen AGB.

7.2.5 Die Rechnung des Lieferanten wird ausgestellt und bezahltDer KundeWird implementiert werdenin Euro, es sei denn, im Vertrag und/oder in der bestätigten Bestellung ist eine andere Währung vereinbart, in der die Rechnung des Lieferanten ausgestellt oder die Zahlung des Kunden erfolgt.

7.2.6 Ist der Preis im Vertrag auf der Grundlage eines Stundensatzes vereinbart, ist der Lieferant berechtigt, eine Rechnung zu stellenZum Kunden die tatsächlich für die Erbringung der Leistung aufgewendete Zeit. Der Lieferant ist berechtigt, auch eine teilweise Erfüllung des Vertragsgegenstandes in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung bei Fälligkeit zu bezahlen.

7.2.7 Alle Leistungen des Lieferanten, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien.

7.2.8 Wenn im Vertrag und/oder in der bestätigten Bestellung ein Einheitspreis der Leistung vereinbart ist und gleichzeitig die Anzahl der Einheiten der betreffenden Leistung im Vertrag oder in seinen Anhängen und/oder in der bestätigten Bestellung angegeben ist Der Lieferant ist berechtigt, die in dieser AGB vereinbarten Stückzahlen in der Bestellung oder in deren Anlagen zu überschreiten.

7.2.9 Grundlage für die Ausstellung einer Rechnung über die erbrachte Leistung ist die Bestätigung der erbrachten Leistung durchDer Kunde, der dann der Rechnung beizufügen ist.

7.2.10 Sofern im Vertrag und/oder in der bestätigten Bestellung keine andere Methode und ein anderer Zeitpunkt für die Rechnungsstellung des Preises vereinbart ist, ist der Lieferant verpflichtet, eine Rechnung für die erbrachte Leistung wie folgt auszustellen:

  1. einmal, also spätestens nach vollständiger Erbringung der Leistunginnerhalb von 15 (in Worten: fünfzehn) Tagen ab Bestätigung der erbrachten Leistung durch den Kunden, oder
  2. individuell, also nach Erbringung jeder einzelnen Leistung –immer spätestens innerhalb von 15 (in Worten: fünfzehn) Tagen ab der Bestätigung jeder einzelnen erbrachten Leistung (im Vertrag oder in einer individuellen schriftlichen Anfrage angegeben) durchDer Kunde, oder
  3. ständig(falls die Leistung wiederholt oder teilweise erbracht wird), d. h. nach Ablauf jedes im Vertrag vereinbarten Abrechnungszeitraums, jedoch immer spätestens 15 (in Worten: fünfzehn) Tage nach Bestätigung des Umfangs der erbrachten Leistung bei der Abrechnung Zeitraum; Als Tag der Lieferung gilt in diesem Fall der letzte Tag des Abrechnungszeitraums.

7.2.11 Für Leistungen, die von der Partei übernommen wurdenDer Kundewährend des Kalendermonats ist der Lieferant berechtigt, innerhalb von 15 (in Worten: fünfzehn) Tagen nach Ablauf des Kalendermonats zu erteilenzusammenfassende Rechnungund das in dem Sinne

 

des Umsatzsteuergesetzes.

7.2.12 Jede ausgestellte Rechnung muss zusätzlich zu den in den geltenden Rechtsvorschriften genannten Daten folgende Daten enthalten:

  1. Vertragsnummer, bzwNummer der bestätigten Bestellung,
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung,
  3. das Fälligkeitsdatum der ausgestellten Rechnung
  4. grundlegende Identifikationsdaten des Kunden,
  5. Kontonummer des Kunden,
  6. Unterschrift eines Vertreters, der befugt ist, im Namen des Lieferanten zu handeln

7.2.13 Der Lieferant ist zur Lieferung der Rechnung verpflichtetZum Kundenspätestensmach 5(im Wort: fünf)Tage ab der Ausstellung an die im Vertrag und/oder in der bestätigten Bestellung angegebene Adresse oder an eine andere vom Kunden schriftlich angegebene Adresse.

7.2.15 Der Kunde ist verpflichtetSpätestens 14(in einem Wort: vierzehn) Tage zuvorGeben Sie dem Lieferanten gegebenenfalls bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung eine schriftliche Mitteilung über die Änderung des auf der Rechnung angegebenen Bankkontos an die gemäß Punkt 7.2.12 dieses Artikels der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Adresse dass (i) der Kunde die Bank gewechselt hat (sofern diese von der zuvor in der Rechnung angegebenen Bank abweicht), (ii) ein Pfandrecht an Forderungen entstanden ist oder (iii) Formmängel vorliegen , wodurch sich die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung ändert. Die Echtheit der Unterschrift des Bevollmächtigten des Kunden auf der schriftlichen Mitteilung gemäß vorstehendem Satz dieser Ziffer 7.2.14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss amtlich beglaubigt sein.

 

7.3 Zahlungsbedingungen

7.3.1 Soweit die Vertragsparteien nicht im Einzelfall eine andere Fälligkeit der Rechnung schriftlich vereinbaren,Das Fälligkeitsdatum der Rechnung ist der 15 (in einem Wort: fünfzehn)Tage, während das Fälligkeitsdatum der Rechnung mit dem Tag des Steuerdatums beginntLeistung, d. h. ab dem Datum der Lieferung der Leistung. Fällt der letzte Tag der Rechnungsfälligkeit auf einen arbeitsfreien Tag, ist die Rechnung am nächsten Werktag fällig. Als Tag der Zahlung der Geldverpflichtung des Kunden gilt der Tag der Gutschrift des geschuldeten Betrags auf dem Konto des Lieferanten. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Rechnung oder mit der Zahlung des Vorschusses in Verzug, ist der Lieferant berechtigt, gemäß Artikel XV eine Vertragsstrafe gegen den Kunden zu verlangen. Punkt 15.4 dieser AGB, für jeden angefangenen Tag des Verzugs, und zwar für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung der Rechnung oder Vorauszahlung in Verzug ist, nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung (nur angegeben, wenn kein anderes Fälligkeitsdatum angegeben ist). die Rechnung wurde von den Vertragsparteien vereinbart), ist der Lieferant berechtigt, die Ausführung der Leistung bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung durch den Kunden vollständig auszusetzen, oder der Lieferant ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die bestätigte Bestellung.

7.3.2 Eine ungerechtfertigte Nichtabnahme der Leistung durch den Kunden kann kein Grund für die Nichtzahlung des Leistungspreises durch den Kunden sein.

7.3.3 Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, gehen sämtliche Bankspesen und Gebühren der Korrespondenzbanken und der Bank des Lieferanten zu Lasten des Kunden.

 

VIII. STEUERBEDINGUNGEN

8.1 Während der Vertragslaufzeit ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten das Datum der Aufhebung der Registrierung des Umsatzsteuerzahlers sowie das Datum der Registrierung des Umsatzsteuerzahlers schriftlich mitzuteilen, nämlichohne Verspätungnach diesem Datum.

Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den Lieferanten schriftlich zu benachrichtigeninnerhalb von 5 Werktagenalle Änderungen seines Steuerstatus und seiner Steuerpflichten, insbesondere:

a) Gründung/Auflösung einer Umsatzsteuer-Einrichtung;

b) Errichtung/Aufhebung einer Betriebsstätte für Zwecke der Einkommensteuer;

c) Zahlung von Einkommensteuervorauszahlungen.

 

 

IX. AUSFÜHRUNG DER LEISTUNG

9.1 Erfüllungsort

9.1.1 Erfüllungsort istder Standort des Lieferanten oder der Hauptsitz oder Betrieb des Kunden oder ein anderer Ort im Vertrag und/oder in der bestätigten Bestellung angegeben sind.

9.1.2 Für den Fall, dass der Erfüllungsort der Sitz oder Betrieb des Kunden ist, verpflichtet sich der Kunde, für den Lieferanten geeignete Bedingungen zu schaffen, damit dieser die Leistung gemäß dem Vertrag und/oder der bestätigten Bestellung ordnungsgemäß und erfolgreich erbringen kann . Gleichzeitig ist der Kunde verpflichtet, den Leistungsort ordnungsgemäß zu sichern, damit der Lieferant die Leistung ordnungsgemäß erbringen kann. Für den Fall, dass der Kunde seiner Verpflichtung aus dem vorstehenden Satz dieser Ziffer 9.1.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt und daher den Erfüllungsort für die Erbringung der Leistung durch den Lieferanten nicht bereitstellt, gilt Folgendes: Aufgrund dessen ist der Lieferant nicht in der Lage, diese Leistung zu erbringen, so ist der Lieferant nicht verpflichtet, die betreffende Leistung zu erbringen, und gleichzeitig gerät der Lieferant in einer solchen Situation nicht einmal in Verzug bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Sinne der bestätigten Bestellung und/oder des bestätigten Vertrags. Der Lieferant ist jedoch verpflichtet, den Kunden über diesen Umstand, der sich aus dieser Ziffer 9.1.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, unverzüglich nach Kenntniserlangung zu informieren. Gleichzeitig erkennt der Kunde an, dass in diesem Fall die Einhaltung des Liefertermins der Leistung durch den Lieferanten von der Bereitstellung geeigneter Bedingungen oder einer ordnungsgemäßen Sicherung des Leistungsortes durch den Kunden abhängt.

9.3 Liefer-, Übergabe- und Abnahmebedingungen der Leistung

9.3.1 Frist für die Lieferung und Abnahme der Leistung

9.3.1.1 Die Lieferung der Leistung erfolgt innerhalb der von den Vertragsparteien im Vertrag und/oder in der bestätigten Bestellung vereinbarten Frist und Weise. Die Einhaltung der Leistungsfrist setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, verlängert sich die Frist zur Erbringung der Leistung automatisch um den Zeitraum, in dem der Kunde dem Lieferanten nicht die erforderliche Mitwirkung erbracht hat. Die Lieferfrist für die Leistung verlängert sich, wenn ohne Verschulden des Lieferanten Umstände eintreten, die allein auf Seiten des Kunden liegen und dazu führen, dass die Leistung nicht innerhalb der von den Vertragsparteien im Vertrag und/oder in der Bestätigung vereinbarten Frist erbracht werden kann Auftrag, für den Zeitraum, in dem diese Umstände andauern, oder wenn sich der Beginn der Leistungserbringung (oder die Leistungserbringung selbst) aus Gründen verzögert, die allein auf der Seite von liegenDer Kunde um mehr als 1 Werktagist der Lieferant berechtigt, alle weiteren Termine zur Ausführung der Leistung um die gleiche Anzahl von Tagen zu verschieben, um die sich der Beginn oder Fortschritt der Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert hatDer Kunde. Wenn gleichzeitig im Vertrag/in der bestätigten Bestellung eine zusätzliche Spezifikation vorgesehen ist, ohne die es nicht möglich ist, die bestellte Leistung zu erbringen oder zu liefern, beginnt die Lieferfrist erst am Tag der Lieferung dieser Spezifikation an den Lieferanten zu laufen. Für den Fall, dass zwischen Lieferant und Besteller eine Vorauszahlung vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit dem Tag der Gutschrift dieser Vorauszahlung auf dem Konto des Lieferanten.

9.3.1.2 Der Lieferant ist verpflichtet, dem Kunden die Leistung innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (oder zu liefern), die die Vertragsparteien im Vertrag und/oder in der bestätigten Bestellung gegenseitig vereinbart haben. Der Kunde (oder sein Bevollmächtigter) ist verpflichtet, die Leistung innerhalb der Lieferfrist zu übernehmen, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Übernahme der Leistung nicht innerhalb der Lieferfrist nachkommt (oder wenn er nicht anderweitig für die Abnahme sorgt). Leistung) ist der Lieferant berechtigt, ihn zur Erfüllung dieser Pflichten mit einer Nachfrist aufzufordern. Alle Kosten im Zusammenhang mit der wiederholten Lieferung der Leistung aufgrund deren Nichtannahme oder aufgrund der Abwesenheit des Kunden an dem von den Vertragsparteien im Vertrag und/oder in der bestätigten Bestellung vereinbarten Ort muss der Kunde in voller Höhe bezahlen. Nimmt der Kunde die Ware auch innerhalb der angemessen gesetzten Nachfrist nicht entgegen, ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag und/oder der bestätigten Bestellung zurückzutreten. Das Vorstehende gilt, sofern die Vertragsparteien im Vertrag und/oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbaren.

 

9.3.2 Lieferung, Lieferung und Abnahme der Leistung

9.3.2.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Lieferung sicherzustellen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren und die Art der Leistung dies zulässtErfüllung durch den Spediteur, worüber er den Kunden vorab informieren muss,Der in einem solchen Fall die mit der Lieferung der Leistung durch den Spediteur verbundenen Kosten vollständig trägt.

9.3.2.2 Für den Fall, dass die Leistung keine sichtbaren Anzeichen möglicher Mängel oder Unvollständigkeiten aufweist, die den Kunden an der ordnungsgemäßen Nutzung hindern könnten, ist der Kunde (oder sein Bevollmächtigter) verpflichtet, die Leistung vorläufig zu übernehmen Mit der Übergabe der Leistung an den Kunden erfüllt der Lieferant seine Verpflichtung zur Erbringung der Leistung und deren anschließende Lieferung an den von den Vertragsparteien gemäß dem Vertrag und/oder der bestätigten Bestellung bezeichneten Ort.

9.3.2.3 Wenn der Kunde der Meinung ist, dass die Leistung Mängel oder mögliche Unvollkommenheiten aufweist, die ihre ordnungsgemäße Verwendung oder ihren sicheren Betrieb beeinträchtigen könnten, ist er verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich schriftlich über diese Tatsache zu informieren, wobei das oben Genannte keine Anwendung findet auf festgestellte geringfügige und vereinzelte Mängel oder Unvollständigkeiten der Leistung, deren Art den Kunden nicht an der ordnungsgemäßen Nutzung hindert. Für den Fall, dass der Kunde dem Lieferanten die festgestellten Mängel oder Mängel nachweist, ist der Kunde verpflichtet, den Lieferanten entsprechend den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuzeigen.

9.3.2.4 Die Übernahme der Leistung durch den Kunden gilt als Annahme der erbrachten bzw. erbrachten Leistung, und zwar durch Bestätigung (i) der erbrachten Leistung oder durch Bestätigung (ii) des Umfangs der erbrachten Leistung während des Rechnungszeitraums, durch den Kunden erbracht werden, in welcher Form auch immer, sofern sich aus dem Inhalt der Bestätigung eindeutig ergibt, um welche Leistung es sich handelt.

9.3.2.5 Abhängig von der Art der Leistung, z.B. Discovery-Protokoll, Download-Protokoll, Akzeptanzprotokoll,bestätigter Lieferschein, Kopien von Aufzeichnungen aus dem Serviceprotokoll, Servicebericht, Arbeitsstundenbericht, E-Mail-Nachricht usw. (an anderer Stelle auch als „Bestätigung der erbrachten Leistung“).

Das Protokoll, das die Vertragsparteien bei der Übergabe (bzw. Lieferung) und Abnahme der Leistung verfassen (im Folgenden „Abnahmeprotokoll"), muss folgende wesentliche Angaben enthalten:

  1. der Name der Aufführung,
  2. Identifizierung der bestätigten Bestellung und/oder Vereinbarung,
  3. Beginndatum und Enddatum der Durchführung der Leistung,
  4. Datum der Lieferung oder Lieferung der Leistung durch den Lieferanten und Datum der Abnahme der Leistung durch den Kunden,
  5. Beginn- und Enddatum des Übernahmeverfahrens,
  6. Bewertung der Qualität der erbrachten Leistung, einschließlich einer Auflistung der festgestellten Mängel oder Unvollständigkeiten sowie einer ausdrücklichen Angabe der Frist für die Beseitigung dieser Mängel oder Unvollständigkeiten,
  7. Erklärung beider Vertragsparteien, dass der Lieferant die Leistung an den Kunden übergibt oder hinzufügt und dass der Kunde die Leistung vom Lieferanten übernimmt,
  8. Unterschriften der bevollmächtigten Vertreter beider Vertragsparteien,
  9. Informationen darüber, dass am Tag der Übergabe bzw. Lieferung der Leistung durch den Lieferanten an den Kunden und der Abnahme der Leistung durch den Kunden vom Lieferanten die Gewährleistungsfrist, einschließlich einer ausdrücklichen Festlegung ihrer Dauer, abläuft.

9.3.2.6 Vor der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls ist der Kunde berechtigt, die sogenannten „Bevollmächtigten“ zu beauftragen, vor denen der Lieferant am Erfüllungsort die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Leistung nachweisen wird, während „Autorisierte Personen“ wir verstehen z.B. autorisierte Vertreter des Kunden. Bestandteil des Abnahmeprotokolls ist auf Wunsch des Lieferanten auch die schriftliche Erklärung des Kunden, in der ausdrücklich festgelegt wird, dass die Leistung zur Inbetriebnahme bzw. Nutzung bereit ist und der Lieferant dies dem Kunden nachgewiesen hat volle Funktionalität vor vom Kunden ausgewählten autorisierten Personen.

9.3.2.7 Für den Fall, dass der Kunde (oder sein Bevollmächtigter) die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls ohne vorherige schriftliche Begründung verweigert, ist es erforderlich, dass die Vertragsparteien anschließend eine schriftliche Niederschrift verfassen, deren Inhalt die Stellungnahmen von beiden Vertragsparteien über die betreffende Angelegenheit und deren Begründung.

9.3.2.8 Sofern die einschlägigen Rechtsvorschriften dies vorsehen und/oder die Vertragsparteien dies in der bestätigten Bestellung und/oder im Vertrag ausdrücklich vereinbart haben, ist der Lieferant innerhalb von 15 (in Worten: fünfzehn) Tagen ab Lieferung verpflichtet das Datum der Übergabe bzw. Lieferung der Leistung an den Kunden, Übergabe an den Kunden:

  1. relevante technische Dokumentation,
  2. Andere damit zusammenhängende Urkunden oder Dokumente.

9.3.2.9. Das Schadensrisiko geht mit der Übergabe der Leistung auf den Kunden über, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist oder die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Bei grenzüberschreitendem Handel geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Leistung auf den Kunden über, wenn die Leistung gemäß Incoterms an den Kunden geliefert wird2020: EXW

 

 

9.4. Unverbindliche Angebote und Lieferungen bzw. Leistungen erfolgen als Erfüllung

9.4.1. Die Angebote des Lieferanten sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

9.4.2. Quantitative Abweichungen

Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand oder der bestätigten Bestellung um Waren oder Arbeiten, ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag oder die bestätigte Bestellung innerhalb der folgenden Mengentoleranzen zu erfüllen:

A. für Lieferungen Abfüllung bis 500 Stk                         (+,–)        20 %

B. für Lieferungen Abfüllung bis 2500 Stk        (+,–)        15 %

C. für Lieferlieferungen über 2500 Stk        (+,–)        10 %

D. Lieferung der Mindestbestellmenge: Die Toleranz nach oben wird verdoppelt

e. Lieferung der maximal bestellten Menge: Die Abwärtstoleranz wird verdoppelt.

9.4.3. Handelt es sich bei dem Gegenstand des Vertrages oder der bestätigten Bestellung um eine Ware oder ein Werk und verlangt der Kunde eine genaue Stückzahl, werden folgende Zuschläge entsprechend der Stückzahl zum vereinbarten Preis berechnet:

A. Mach 1000 km                        10 %

B. von 1001 bis 2500 km        8 %

C. von 2501 bis 5000 Stück        6 %

D. über 5000 ks                         5 %

Auch in diesen Fällen behält sich der Lieferant das Recht vor, geringfügige Mengenabweichungen aufgrund von Berechnungsfehlern vorzunehmen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde.

9.4.4. Im Falle einer größeren Abweichung ist der Kunde stets verpflichtet, dem Lieferanten unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach Übernahme der Ware, mitzuteilen, dass die gelieferte Ware und/oder das Werk in einer größeren Menge als bestellt geliefert wurde. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, den Preis für die tatsächlich gelieferten Waren und/oder Arbeiten vollständig zu zahlen.

 

X. SUBUNTERNEHMER

10,1 „Subunternehmer„ist jede natürliche oder juristische Person oder Vertragspartner des Lieferanten, die an der Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten gegenüber mitwirktZum Kunden gemäß Vertrag, mit Ausnahme eines Mitarbeiters des Lieferanten. Als Subunternehmer gilt auch eine natürliche Person, die zur gewerbsmäßigen Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit befugt ist.

10.2 Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass zur Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten gegenüberZum Kunden durch den Subunternehmer ist der Lieferant uneingeschränkt berechtigt.

 

XI. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND ANSPRÜCHEN

11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu ohne vorherige schriftliche Zustimmungeine Übertragung auf die andere Vertragspartei erfolgt nichtSie werden mit Forderungen aus dem Vertrag weder in sonstiger Weise belasten noch entgeltlich oder unentgeltlich mit Forderungen aus dem Vertrag verkehren, noch werden sie Pfandrechte an Ansprüchen aus dem Vertrag begründen. Andernfalls ist eine solche Handlung ungültig. Bei einem Verstoß gegen die oben genannte Pflicht haftet der Geschädigte das Recht, gegen die andere Vertragspartei eine Vertragsstrafe gemäß Artikel XV geltend zu machen. Ziffer 15.6 dieser AGB. Die Bezahlung des Preises für die Leistung oder eines Teils davon durch Forderungen Dritter oder die Aufrechnung mit eigenen Forderungen des Kunden gegen den Lieferanten ist nicht möglich, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Das Recht des Bestellers, die Zahlung an den Lieferanten wegen des Bestehens eines Gegenanspruchs zurückzuhalten oder zu mindern (Aufrechnung), ist nicht berechtigt, es sei denn, die Vertragsparteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

XII. PFLICHTEN DES KUNDEN

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich vor dem Absenden der Bestellung und dem anschließenden Vertragsabschluss mit dem Lieferanten mit den Bestimmungen der AGB des Lieferanten vertraut zu machen. Mit der Absendung der Auftragsbestätigung und dem anschließenden Vertragsabschluss mit dem Lieferanten ist der Kunde an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden und verpflichtet, auch die einschlägigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten die Bestimmungen der Vereinbarung und der bestätigten Bestellung.

12.2 Während der gesamten Vertragslaufzeit ist der Kunde verpflichtet, mit dem Lieferanten im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung zusammenzuarbeiten. Der konkrete Umfang der Zusammenarbeit, einschließlich der Festlegung der Informationen, Unterlagen und sonstigen Vergütungen, die der Kunde dem Lieferanten zur Verfügung stellen muss, wird im Vertrag und/oder in der bestätigten Bestellung festgelegt, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben.

12.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Durchführung und Lieferung der Leistung anfallenden Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen.

12.4 Während der Vertragslaufzeit ist der Kunde zur schriftlichen Mitteilung verpflichtetZum Lieferantenmach 5(im Wort: fünf)werktagsalle Änderungen, die im Zusammenhang mit der Leistung des Lieferanten in irgendeiner Weise wichtig sind oder die in irgendeiner Weise mit der Leistung im Sinne des Vertrags und/oder der bestätigten Bestellung in Zusammenhang stehen.

12.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten sämtliche Gegenstände, Unterlagen und Materialien zum Zweck der Ausführung und Durchführung der Leistung zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass bestimmte Tatsachen bezüglich der Leistungserbringung im Vertrag oder seinen Anhängen nicht aufgeführt sind, ist der Kunde dazu verpflichtetZum Lieferanten spätestens vor Vertragsunterzeichnung schriftlich benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Lieferanten über diese Tatsachen nicht schriftlich informiert hat,Anbieterist nicht verpflichtet, nach Abschluss des Vertrages oder der bestätigten Bestellung Kommentare zu später entdeckten oder nicht näher bezeichneten Tatsachen zu akzeptieren, und es gilt, dass diese dem Lieferanten vor Abschluss des Vertrages bekannt waren.

12.6 Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über den Umfang, den Inhalt oder die Qualität der Leistung gilt in Fällen, die nicht direkt oder indirekt durch den Vertrag oder seine Anhänge gelöst werden, die schriftliche Stellungnahme bis zur gegenseitigen Einigung Vertragsparteien oder die Entscheidung der zuständigen Behörde wird akzeptiertAnbieter und der Kunde ist an diese Erklärung gebundenDer Kundedie darin genannten Bedingungen zu respektieren und einzuhalten.

12.7 Sollte es während der Durchführung der Leistung zu Widersprüchen zwischen den Leistungen kommenDurch den Kundenund dem Lieferanten ist der Kunde nicht berechtigt, in irgendeiner Weise Einfluss auf die Ausführung der Leistung zu nehmen oder ohne triftigen Grund vom Vertrag und/oder der bestätigten Bestellung zurückzutreten.

12.8 Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Preis für die Leistung vollständig zu zahlen, sofern die Vertragsparteien im Vertrag und/oder in der bestätigten Bestellung nichts anderes vereinbart haben, auch wenn die Leistung vom Lieferanten nur teilweise an den Kunden geliefert wurde Gründe für den Kunden.

 

XIII. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

13.1 Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass jede der Vertragsparteien für den Schaden verantwortlich ist, den sie durch die Verletzung ihrer Pflichten und/oder Pflichten aus dem Vertrag und/oder der bestätigten Bestellung und/oder diesen AGB verursacht, soweit die Vertragsparteien dies vereinbart haben dass sie nur für den tatsächlich entstandenen Schaden (mit Ausnahme des entgangenen Gewinns) der anderen Vertragspartei haften. Eine Haftung der Vertragsparteien für indirekte und/oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

13.2 Weist die vertragsbrüchige Vertragspartei nach, dass die Verletzung ihrer Pflichten und/oder Pflichten aus dem Vertrag und/oder der bestätigten Bestellung und/oder diesen AGB auf einem haftungsausschließenden Umstand beruht, so ist dies bei dieser Vertragspartei nicht der Fall haftbar für Schäden. Die die Haftung ausschließenden Umstände, die Voraussetzungen für die Geltendmachung seiner Ansprüche sowie das Verfahren zu seiner Entstehung richten sich nach den §§ 374 ff. BGB. Handelsgesetzbuch. Für den Fall, dass eine der Vertragsparteien von einem Umstand betroffen ist, der die Haftung ausschließt, ist diese Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Vertragspartner, der von Umständen betroffen ist, die die Haftung ausschließen, ist von der Verantwortung für die Nichterfüllung von Pflichten und/oder Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder der bestätigten Bestellung und/oder diesen AGB befreit, sofern deren Erfüllung durch solche Umstände beeinträchtigt oder möglicherweise verhindert wurde unter Ausschluss der Haftung, die Leistungsfrist verlängert sich jedoch um den Zeitraum, in dem die Folgen dieser Umstände andauern. Dauern die haftungsausschließenden Umstände länger als 1 (in Worten: einen) Monat an, ist der Lieferant berechtigt, einseitig vom Vertrag und/oder der bestätigten Bestellung zurückzutreten, und für den Fall, dass die haftungsausschließenden Umstände länger als 6 (in Worten: einen) Monat andauern, ist der Lieferant berechtigt, einseitig vom Vertrag und/oder der bestätigten Bestellung zurückzutreten : sechs) Monaten ist der Kunde berechtigt, einseitig vom Vertrag und/oder der bestätigten Bestellung zurückzutreten.

13.3 Die Haftung des Lieferanten für Schäden, die dem Kunden aus dem Vertrag und/oder der bestätigten Bestellung und/oder diesen AGB entstehen, ist auf einen Höchstbetrag von 10 % (in Worten: zehn Prozent) des gesamten Leistungspreises beschränkt. Schadensersatzansprüche des Kunden, die einen Betrag übersteigen, der 10 % (in Worten: zehn Prozent) des Wertes dieser Leistung entspricht, sind ausgeschlossen.

 

XIV. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG FÜR MÄNGEL

14.1 Der Lieferant erklärt, dass die Leistung erbracht wirdZum Kunden in Übereinstimmung mit und unter den im Vertrag und seinen Anhängen und/oder in der bestätigten Bestellung und seinen Anhängen vereinbarten Bedingungen geliefert.

14.2 Der Lieferant haftet nur für solche Mängel, die die Leistung zum Zeitpunkt der Verpflichtung des Kunden zur Übernahme der Leistung aufwies.

14.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung bei der Übernahme ordnungsgemäß zu prüfen bzw. für eine gründliche fachmännische Untersuchung zu sorgen, da offensichtliche Mängel der Leistung nur durch eine ordnungsgemäße, sorgfältige und fachgerechte Untersuchung festgestellt werden können. Sollte festgestellt werden, dass die Leistung offensichtliche Mängel aufweist, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Lieferanten durch Angabe im Abnahmeprotokoll mitzuteilen und/oder beim Spediteur zu vermerkenoffensichtliche Mängel unverzüglich nach Übernahme der Ware (spätestens 5 Werktage nach physischer Übernahme der Ware durch den Kunden) dem Lieferanten schriftlich (per Fax, E-Mail, zusammen mit dem Reklamationsprotokoll) anzuzeigen ). Die fehlende Menge der gelieferten Ware gilt als offensichtlicher Mangel. Die fehlende Menge der gelieferten Ware gilt als offensichtlicher Mangel. Zeigt der Kunde dem Lieferanten diese Mängel nicht innerhalb der oben genannten Frist in der oben genannten Weise an, gilt die Leistung als vollständig vom Kunden übernommen. Der Lieferant haftet nur für solche Mängel der Leistung, die er durch die Verletzung seiner Pflichten verursacht hat.

14.4 Für Leistungsmängel, die auf einer mangelhaften Übergabe oder unvollständigen Unterlagen des Bestellers beruhen, haftet der Lieferant nicht, (i) wenn er bei fachmännischer Sorgfalt die Ungeeignetheit der Unterlagen nicht erkennen konnte, oder Unvollständigkeit, oder (ii) wenn diese Unangemessenheit vorliegt, oder die Unvollständigkeit der Unterlagen festgestellt und den Kunden schriftlich benachrichtigt hat, der trotz der Abmahnung des Lieferanten auf seinem Antrag bestanden hat.

14.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf etwaige Leistungsmängel durch eine schriftliche Mängelanzeige aufmerksam zu machen, deren Inhalt eine konkrete Angabe des Leistungsmangels, des Ortes seines Auftretens, der Art und Weise seines Auftretens einschließlich einer Fotodokumentation ist und liefern Sie es per Einschreiben direkt an die Adresse des Lieferanten, die im Vertrag und/oder in der bestätigten Bestellung ausdrücklich angegeben ist, oder möglicherweise per E-Mail, wobei eine zusätzliche schriftliche Bestätigung des Lieferanten erforderlich ist, dass er eine solche Leistungsmängelanzeige registriert andernfalls ist die per E-Mail an den Lieferanten gerichtete Mängelrüge des Kunden unwirksam.

14.6 Der Lieferant ist für Leistungsmängel, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten beruhen, allein verantwortlich. Stellt der Kunde fest, dass ein solcher Mangel vorliegt, ist er nicht berechtigt, die mangelhafte Leistung oder einen Teil davon weiter zu nutzen. Für den Fall, dass der Kunde eine mangelhafte Leistung oder einen Teil davon verwendet, auch nachdem er festgestellt hat, dass sie Mängel aufweist, ist der Lieferant nicht mehr für Folgemängel verantwortlich, die durch die Verwendung dieser mangelhaften Leistung oder eines Teils davon verursacht werden.

14.7 Der Lieferant haftet nicht für Fehler bei vom Kunden oder einem anderen Dritten durchgeführten Reparaturen oder für solche Leistungsmängel, die durch normale Abnutzung, zufällige Beschädigung oder zufällige Verschlechterung, unsachgemäße Behandlung, Nachlässigkeit der Sorgfalt, Schäden, die durch übermäßige Belastung und/oder bestimmungswidrigen Gebrauch entstanden sind, auch durch mechanische Beschädigung seitens des Kunden oder eines anderen Dritten, durch unfachmännisches Eingreifen einer unbefugten Person, und/oder das Eingreifen jeglicher äußerer Einflüsse (Wasser, Feuer, Elektrizität usw.) oder als Folge einer Beschädigung der Leistung durch irreversible, unvorhersehbare Ereignisse und/oder als Folge höherer Gewalt.

14.8 Hat der Lieferant dem Kunden bei Vertragsschluss und/oder bei Auftragsbestätigung sämtliche Mängel der Leistung schriftlich und/oder mündlich mitgeteilt, so stehen dem Kunden keine Mängelansprüche gegen den Lieferanten zu in der Leistung im Zusammenhang mit diesen Mängeln, wobei das oben Gesagte auch in dem Fall gilt, wenn es sich um Mängel handelt, die der Kunde angesichts der Umstände im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und/oder der Auftragsbestätigung hätte feststellen müssen oder müssen sind bekannt.

14.9 Ansprüche aus Leistungsmängeln und Reklamationsverfahren

14.9.1. Der Anspruch des Kunden gegen den Lieferanten wegen Mängeln der Leistung berechtigt den Kunden nicht zur verspäteten Zahlung des Leistungspreises. Nach der Geltendmachung von Ansprüchen aus Leistungsmängeln ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten die zur ordnungsgemäßen Untersuchung dieser Mängel erforderliche Mitwirkung zu leisten.

14.9.2. Bei der Mängelrüge bzw. im Reklamationsprotokoll hat der Kunde insbesondere Folgendes anzugeben:

A.        Beschreibung des Leistungsmangels,

B.        die Art und Weise, wie sich der Mangel manifestiert.

Der Kunde ist verpflichtet, den behaupteten Sachverhalt zu dokumentieren (z. B. Fotodokumentation, Handelsprotokoll des Spediteurs, Muster der mangelhaften Ware etc.). Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, sein Vorbringen zu ergänzen, die von ihm geltend gemachten Tatsachen zu substantiieren oder etwaige Mängel der Behauptung zu beseitigen. Hierzu wird ihm eine Frist von 7 Tagen eingeräumt, die nach Absprache mit dem Lieferanten angemessen verlängert werden kann.

14.9.3. Die geltend gemachte Forderung hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der ausgestellten Rechnung für die erbrachte (reklamierte) Leistung.

14.9.4. Der Kunde reicht die Reklamation beim Lieferanten ein, entweder direkt am Hauptsitz des Lieferanten, schriftlich an die Adresse des Hauptsitzes des Lieferanten oder elektronisch per E-Mail mit dem Vermerk „Warenreklamation“ und der Nummer der bestätigten Bestellung, auf deren Grundlage die Reklamation erfolgt Leistung wurde erbracht. Als Tag der Geltendmachung der Reklamation gilt der Tag, an dem die Reklamation beim Lieferanten eingegangen ist.

14.9.5. Der Lieferant ist zur Schadensabwicklung verpflichtet30 Kalendertage ab dem Datum der Antragstellung beim Lieferanten, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Bei berechtigter Beanstandung ist der Lieferant außerdem verpflichtet, innerhalb dieser Frist die gerügten Mängel der Leistung zu beseitigen.

14.9.6. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die Reklamation außerhalb seines Sitzes oder des von den Parteien im Vertrag/bestätigten Auftrag vereinbarten Ortes zu bearbeiten.

14.9.7. Im Falle einer Reklamation ist der Kunde verpflichtet, die reklamierte Ware auf eigene Kosten an den Lieferanten zurückzusenden, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde.

14.9.8. Der Lieferant ist verpflichtet, die erkannten Mängel der Ware entweder durch Ersatzerfüllung, Gutschrift oder auf eine andere zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Weise zu beseitigen. Wird die Beanstandung durch Nacherfüllung erledigt, bleibt die mangelhafte Leistung Eigentum des Lieferanten. Der Lieferant ist nach seiner Wahl verpflichtet, erkannte Mängel der Leistung durch Nachbesserung oder Ersatz der mangelhaften Leistung oder durch Rücknahme und Erstattung des entsprechenden Teils des Preises sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer, die der Kunde für die zurückgegebene Ware gezahlt hat, zu beseitigen. Wird die Beanstandung durch Nacherfüllung erledigt, bleibt die mangelhafte Leistung Eigentum des Lieferanten.

14.9.9. Weitergehende Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden und Folgeschäden sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen.

14.9.10. Ist die geltend gemachte Reklamation offensichtlich unbegründet, weil keine Mängel der Leistung festgestellt wurden, ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten alle mit der unbegründeten Reklamation verbundenen Kosten zu ersetzen.

14.9.11 Bei der Geltendmachung von Mängelhaftungsansprüchen hat der Kunde das Recht:

A.        bei behebbaren Mängeln für die ordnungsgemäße, rechtzeitige und kostenlose Beseitigung des Mangels, sofern dadurch dem Lieferanten keine unverhältnismäßigen Kosten oder ein angemessener Nachlass vom Leistungspreis entstehen.

B.        wenn es sich um irreparable Mängel handelt, die die ordnungsgemäße Nutzung der Leistung nicht verhindern, gegen einen angemessenen Preisnachlass.

C.        sofern es sich um behebbare Mängel handelt, die in großer Zahl oder wiederholt auftreten und die ordnungsgemäße Nutzung der Leistung verhindern, eine Ersatzleistung zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten.

D.        bei Vorliegen irreparabler Mängel, bei denen die bestimmungsgemäße Verwendung der Leistung nicht mehr möglich ist, eine Ersatzleistung zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten.

14.9.12. Der Lieferant haftet nicht für Mängel, die unverschuldet entstanden sind, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde die Leistung zu einem anderen Zweck als dem, für den die Leistung bestimmt ist, verwendet hat oder durch unsachgemäße Verwendung und unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden entstanden ist Kunde oder ein Dritter. Der Lieferant haftet nicht für Mängel, die unverschuldet entstanden sind und die auf eine zweckentfremdete Verwendung der Leistung durch den Kunden, unsachgemäße Verwendung und unsachgemäße Behandlung durch den Kunden zurückzuführen sind Dem Kunden oder einem Dritten zufolge sind die Mängel dadurch entstanden, dass die Leistung nach berechtigter Meinung des Lieferanten durch unsachgemäße oder nachlässige Verwendung oder Lager- oder Arbeitsbedingungen, übermäßige Belastung, unsachgemäße Installation oder Nichtbeachtung der Anweisungen des Lieferanten (sofern vorhanden) übermäßig abgenutzt wurde Lagerung, Nutzung oder Wartung; der Mangel dadurch entstanden ist, dass die Leistung ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten geändert oder korrigiert wurde; der Mangel dadurch entstanden ist, dass der Lieferant den Anweisungen des Kunden Folge geleistet hat.

14.9.13. Der Lieferant haftet nicht für Mängel, die auf die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Spezifikation und/oder technischen Zeichnungen des Kunden oder auf die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Erfüllungsanforderungen des Kunden zurückzuführen sind.

14.9.14 Der Kunde ist verpflichtet, die reklamierte Leistung in der vorgeschriebenen Weise (bei verpackter Ware in der Originalverpackung) aufzubewahren und darf diese Leistung nicht in einer Weise handhaben, die die Untersuchung der reklamierten Mängel behindern könnte. Die Rückgabe der reklamierten Ware vor Abschluss des Reklamationsverfahrens ist nur mit Zustimmung des Lieferanten möglich. Die zurückgesandte Ware muss vom Kunden ausreichend gesichert werden, um weitere Schäden beim Transport und bei der Handhabung zu verhindern (ausreichende Fixierung mit Klebeband, Schutzfolie etc.).

14.10 Beseitigung von Leistungsmängeln

Über die Beseitigung etwaiger Mängel oder sonstiger unvollständiger Leistungen erstellen die Vertragsparteien ein Protokoll (nachfolgend „Protokoll zur Beseitigung von Leistungsmängeln"). Der Inhalt des Protokolls über die Beseitigung von Leistungsmängeln muss bestehen aus (i) einer erschöpfenden Berechnung der Mängel (oder Fehler) der Leistung, (ii) einem bestimmten Datum für die Beseitigung von Leistungsmängeln, an dem die Die Vertragsparteien haben sich einvernehmlich geeinigt, für den Fall, dass sich die Vertragsparteien jedoch nicht einvernehmlich auf die Frist für die Beseitigung von Mängeln in der Leistung des Lieferanten einigen können, und (iii) auf die Unterschriften beider Vertragsparteien (oder ihrer bevollmächtigten Vertreter).

14.11 Beschwerdeverfahren

Das Reklamationsverfahren ist integraler Bestandteil dieser AGB sowie jedes Vertrages bzw. jeder bestätigten Bestellung und für beide Vertragsparteien verbindlich. Daher ist der Lieferant gemäß dem vorherigen Satz dieses Punktes 14.11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, den Kunden über den umfassenden Inhalt seines Reklamationsverfahrens, in Bezug auf die Bedingungen und die Art der Reklamation, die Verfahren für zu informieren Geltendmachung und Bearbeitung von Reklamationen, die Gewährleistungsfrist bzw. Fristen für die Reklamationsbearbeitung, Verfahren zur Zurückweisung einer Reklamation und in diesem Zusammenhang insbesondere die Regelungen zur Mängelhaftung und zugleich Geltendmachung von Ansprüchen aus Mängeln der Leistung .

14.12 Rechtsmängel

14.12.1 Die Leistung weist Rechtsmängel auf, wenn sie durch Rechte Dritter beeinträchtigt wird oder wenn Pflichten des Lieferanten zur Geltendmachung solcher Rechte Dritter bestehen (z. B. gewerbliche Schutzrechte, Pfandrechte etc.). Auch im Fall des § 433 Abs. 1 BGB weist die Leistung Rechtsmängel auf. 2 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Handelsgesetzbuch“ genannt). Die Anwendung des § 434 HGB ist für die Zwecke des Vertrages nicht ausgeschlossen (nachfolgend „Rechtsmängel“).

14.12.2 Rechtsmängel sindDer Kundeverpflichtet, den Lieferanten schriftlich zu benachrichtigen, nachdem er von der Ausübung des Rechts eines Dritten erfahren hat, sofern der Kunde dies nicht tut, ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe gemäß Artikel XV gegen ihn zu verlangen. Ziffer 15.7 dieser AGB.

 

XV. VERTRAGLICHE Bußgelder und Sanktionen

15.1 Für den Fall, dass der Kunde den Erfüllungsort gemäß der bestätigten Bestellung und/oder dem Vertrag nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig vorbereitet oder dem Lieferanten nicht die für die Ausführung der Leistung erforderliche Mitwirkung gewährt, ist der Lieferant berechtigt eine Vertragsstrafe in der Höhe zu verhängen0,5 %vom Leistungspreis für jeden Tag der Verzögerung bei der Erfüllung dieser Verpflichtung.

15.2 Sofern der Kunde den Lieferanten nicht unverzüglich über die Unmöglichkeit der Abnahme der Leistung innerhalb der vereinbarten Frist informiert, ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe gegen den Kunden zu verlangen100 Euro(in Worten: einhundert Euro) für jeden Tag der Verspätung bei Nichtabnahme der Leistung.

15.3 Kommt der Kunde mit der Abnahme der Leistung innerhalb der Nachfrist in Verzug, ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von zu erheben 0,5 % vom Preis der Leistung, der in der vom Lieferanten ausgestellten Rechnung angegeben ist, für jeden Tag der Nichtabnahme der Leistung.

15.4 Kommt der Kunde mit der Zahlung der Rechnung an den Lieferanten (oder mit der Zahlung der Anzahlung) in Verzug, ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages vom Kunden zu verlangen0,5 % vom Erfüllungspreis für jeden begonnenen Verzugstag.

15.5 Für den Fall, dass der Kunde dem Lieferanten den Eingang der Rechnung nicht bestätigt, ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der Höhe gegen den Kunden geltend zu machen50 Euro(in einem Wort: fünfzig Euro).

15.6 Für den Fall, dass die Vertragsparteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei die betreffenden Waren übertragen oder anderweitig verarbeiten bzw. Handelt es sich um einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Handel mit Forderungen aus dem Vertrag oder zur Begründung von Pfandrechten an diesen, sind diese Rechtshandlungen unwirksam und der Geschädigte hat Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von0,5 % vom Preis der Leistung für jeden angefangenen Tag, an dem der angegebene Sachverhalt eingetreten ist. 15.7 Zeigt der Kunde dem Lieferanten das Vorliegen von Rechtsmängeln nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung von der Ausübung des 3. (d. h. Dritten) Rechtsanspruchs an, ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe gegen den Lieferanten geltend zu machen Kunde in Höhe von100 Euro(in einem Wort: einhundert Euro) für jeden Tag der Verspätung.

15.8 Wenn vertrauliche Informationen (Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen finanzieller Art, sensible Informationen über kritische Infrastrukturen usw.) aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, offengelegt werden oder wenn der Kunde gegen eine der in Artikel aufgeführten Verpflichtungen verstößt XVIII. dieser AGB können Sie jederzeit widerrufenAnbieterdem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von22.000 Euro (in Worten: zweiundzwanzigtausend Euro) für jeden einzelnen Verstoß.

15.9 Wenn der Kunde den/die Subunternehmer/Subunternehmer des Lieferanten unter Verstoß gegen Artikel XIX kontaktiert. Ziff. 19.4 dieser AGB ist der Lieferant berechtigt, gegen den Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe des 4-fachen (in Worten: vierfachen) Preises für jede Leistung zu verlangen.

15.10 Für den Fall, dass der Kunde gewerbliche Schutzrechte oder andere Rechte gemäß Artikel XVIII verletzt. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der Vertragsstrafe gegen den Kunden geltend zu machen3.000 Euro (in einem Wort: dreitausend Euro) für jede einzelne Verletzung dieser Rechte.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ohne Angabe eines wichtigen Grundes, hat der Lieferant Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der Preis für die Leistung, der zwischen den Vertragsparteien im Vertrag und/oder im Vorauftrag vereinbart wurde.

15.11 Im Falle einer Verletzung der Verpflichtung aus Artikel XIX. Ziff. 19.5, kann der Lieferant vom Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe der Höhe verlangen 500 Euro(in Worten: fünfhundert Euro) für jeden Einzelfall.

15.12 Eventuelle Vertragsstrafen im Rahmen der Vereinbarung werden in Form angewendetStrafrechnungund sie sindzahlbar innerhalb von 10 Tagen ab AusstellungsdatumStrafrechnung.

15.13 Die Vertragsparteien erklären, dass sie die Höhe der vertraglich vereinbarten Vertragsstrafen für die gesicherten Verpflichtungen als angemessen erachten.

15.14 Wenn die Höhe der Vertragsstrafen auf der Grundlage der Vereinbarung von der Partei erhoben wirdAnbietergegenüber dem Kunden 50 % des Preises übersteigt, ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

15.15 Kommt zwischen den Vertragsparteien mehr als ein separater Vertrag zustande, ist der Lieferant für den Fall, dass der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus auch nur einem dieser Verträge in Verzug gerät, berechtigt, die Erfüllung aller anderen zuvor abgeschlossenen Verträge auszusetzen und für die gesamte Dauer des betreffenden Hindernisses seitens des Kunden, solange der Lieferant während der Dauer dieser Aussetzung seinen Verpflichtungen aus diesen Verträgen oder Verträgen gegenüber dem Kunden in Verzug nicht nachkommt.

15.16. Der Anspruch des Lieferanten auf vollständigen Schadensersatz im Falle einer Vertragsstrafe nach einem Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der individuellen Vereinbarung der Vertragsparteien bleibt unberührt.

 

XVI. ENDE DER VEREINBARUNG

16.1 Die Vertragsparteien haben einvernehmlich vereinbart, dass der Vertrag endet:

  1. durch die Erbringung der Leistung und die Erfüllung der Verpflichtungen der Vertragsparteien aus dem Vertrag und/oder der bestätigten Bestellung,
  2. nach Ablauf des Zeitraums, für den der Vertrag geschlossen wurde,
  3. im schriftlichen gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien,
  4. durch schriftliche Mitteilung gemäß Ziffer 16.2 ff. dieses Artikels der AGB,
  5. schriftlicher Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 16.3 ff. und Punkt 16.4 ff. dieses Artikels der AGB.

16.2 Beendigung des Vertrags

16.2.1 Sofern im Vertrag und/oder in der bestätigten Bestellung nichts anderes angegeben ist, gilt dieAnbieterdas Recht, den für einen bestimmten Zeitraum geschlossenen Vertrag über wiederkehrende Leistungen durch Mitteilung ohne Angabe von Gründen, insbesondere durch schriftliche Mitteilung an den Kunden, zu kündigen. Die vom Anbieter gegenüber dem Kunden gesetzte Kündigungsfrist beträgt1(im Wort: eins)ein Monat und beginnt am ersten Tag des Monats, der auf die Zustellung der Mitteilung an den Kunden folgt.

16.2.2 Sofern in der Vereinbarung nichts anderes angegeben ist,Der Kundehat das Recht, den für einen bestimmten Zeitraum geschlossenen Vertrag über wiederkehrende Leistungen ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten zu kündigen. Die vom Kunden gegenüber dem Lieferanten gesetzte Kündigungsfrist beträgt3(im Wort: drei)Monate und beginnt am ersten Tag des Monats, der auf die Zustellung der Mitteilung an den Lieferanten folgt.

16.3 Rücktritt vom Vertrag

16.3.1 Jede Vertragspartei hat das Recht, vom Vertrag sofort zurückzutreten, wenn:

  1. gemäß § 345 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, d. h. im Falle einer erheblichen Verletzung gesetzlicher oder durch den Vertrag begründeter Pflichten durch die andere Vertragspartei, wenn sie die andere Vertragspartei unverzüglich nach Kenntnisnahme von einer solchen Verletzung benachrichtigt, oder
  2. gemäß § 346 Abs. 1 HGB, d. h. bei einer geringfügigen Vertragsverletzung, wenn die andere Vertragspartei gegen eine ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verstößt und auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht auf Grundlage einer schriftlichen Abhilfe Abhilfe schafft Anfrage,
  3. Der Kunde verstößt in irgendeiner Weise gegen die Grundsätze fairer Handelsbeziehungen, begeht wettbewerbswidriges Verhalten, verstößt gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs oder schädigt durch sein Handeln den guten Namen und berechtigte Interessen des Lieferanten auf eine einseitige schriftliche Mitteilung des Lieferanten.

16.4 Rücktritt vom Vertrag aus Gründen des Kunden

16.4.1 Unter einer wesentlichen Verletzung der Vereinbarung durch den Kunden verstehen wir hauptsächlich, aber nicht nur:

  1. Verzögerung des Kunden bei der Erfüllung der Geldverpflichtung gegenüber dem Lieferanten für die Leistung, die länger als ist30(in Worten: dreißig)Tage
  2. Nichtabnahme oder Ablehnung durch den Besteller ohne Angabe von Gründen erfolgt nicht, wird dem Lieferanten zugestellt oder mitgeteilt,
  3. Weigerung, mit dem Lieferanten bei der Lösung von Problemen bei der Vertragserfüllung zusammenzuarbeiten (oder zu kooperieren),
  4. wenn über den Kunden Insolvenz angemeldet wurde, er sich in Liquidation befindet oder wenn das Insolvenzverfahren gegen den Kunden mangels Masse eingestellt wurde oder wenn die Insolvenz mangels Masse aufgehoben wurde,
  5. wenn das zuständige Insolvenzgericht über die Insolvenz des Kunden entschieden hat oder dem Insolvenzgericht ein Vorschlag zur Entscheidung über die Insolvenz des Kunden vorgelegt wurde,
  6. wenn der Kunde, die Körperschaft des Kunden oder ein Mitglied der Körperschaft des Kunden rechtskräftig wegen eines Verbrechens der Korruption, wegen eines Verbrechens der Schädigung der finanziellen Interessen der Europäischen Union oder wegen eines Verbrechens der Legalisierung von Einkünften verurteilt wurde kriminelle Tätigkeit, für die Straftat der Gründung, Organisation und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, für die Straftat der Gründung, Organisation und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, für die Straftat des Terrorismus und einige Formen der Beteiligung am Terrorismus oder für einen Straftäter Straftat, deren Kern geschäftlichen Bezug hat,
  7. Verletzung von Geschäftsgeheimnissen oder der Geheimhaltung vertraulicher Informationen des Lieferanten,
  8. Angabe falscher Angaben beim Vertragsabschluss durch den Kunden gegenüber dem Lieferanten.

16.4.2 Zur Klarstellung: Die Vertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass der Lieferant ist berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Vertragsgegenstand mehrere Einzelleistungen umfasst und die Vertragsverletzung, sei sie erheblich oder nicht, nur eine einzelne Leistung betrifft.

16.4.3 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist dies nicht der FallDer Lieferant ist verpflichtet, dem Kunden den Teil der Leistung zu übergeben, den er bereits erbracht hat.

16.5 Rücktritt vom Vertrag aus Gründen des Kunden, die in der Nichteinhaltung der Bedingungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (im Folgenden „Arbeitsschutz“ genannt) sowie zur Gewährleistung des Brandschutzes (im Folgenden „Arbeitsschutz“ genannt) liegen. OPP")

16.5.1 Der Lieferant ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde insbesondere gegen die Gesundheits- oder Arbeitssicherheitspflichten der Mitarbeiter des Lieferanten oder der an der Leistungserbringung beteiligten Personen verstößt wenn (i) der Kunde den Leistungsort nicht ausreichend sichert und/oder ausstattet, wodurch es zu Arbeitsunfällen der Mitarbeiter des Lieferanten kommt, und/oder wenn (ii) der Kunde seiner Schulungspflicht nicht nachkommt und die Mitarbeiter des Lieferanten, Subunternehmer oder andere vom Lieferanten autorisierte Personen mit allen geltenden internen Vorschriften des Kunden zu Gesundheit und Sicherheit, Arbeitsschutz oder sonstigen Vorschriften des Kunden vertraut zu machen, deren Einhaltung seitens des Lieferanten erforderlich ist und seine Mitarbeiter oder sonstige vom Lieferanten und Subunternehmer beauftragte Personen.

16.5.2 Sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist, wird der Rücktritt vom Vertrag am Tag der Zustellung der Rücktrittserklärung an die andere Vertragspartei wirksam und berührt nicht die Vertraulichkeitsbestimmung, die weiterhin gültig und wirksam bleibt.

16.5.3 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag sind sich die Vertragsparteien einigmach 15 (in einem Wort: fünfzehn) TageArt der Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem beendeten Vertragsverhältnis.

 

XVII. UMSTÄNDE, AUSSCHLIESSLICH DER HAFTUNG/HÖHERE GEWALT

17.1 Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn sie nachweist, dass die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen auf Umstände zurückzuführen ist, die die Haftung ausschließen.

17.2 Die Vertragspartei, bei der ein Umstand eingetreten ist, der die Haftung aufgrund höherer Gewalt ausschließt, ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich nach Kenntniserlangung über ein solches Hindernis zu informieren, das sie an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert, oder Unter Berücksichtigung aller Umstände konnte sie lernen.

17.3 Für die Dauer des die Haftung ausschließenden Umstandes verlängert sich die Leistungszeit aus dem Vertrag in einem für den berechtigten Vertragspartner zumutbaren Umfang. Während dieser Zeit steht dem berechtigten Vertragspartner kein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

 

17.4. Für die Zwecke der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Haftungsausschluss die Regelungen des § 374 HGB. Als Umstände, die die Verantwortung für die Verletzung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten aus der bestätigten Bestellung und/oder dem bestätigten Vertrag ausschließen, wenn die Erfüllung dieser Verpflichtungen direkt oder indirekt verzögert wird, kommen insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Fälle in Betracht: Arbeitsunterbrechung vom zuständigen Vertreter des Lieferanten angeordnet, für die er nicht verantwortlich ist, höhere Gewalt – Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, Explosionen, Unruhen, Kriege, staatliche Eingriffe, einschließlich Maßnahmen, Vorschriften oder Beschränkungen des Staates, Eingriffe der Militärbehörden, Terroranschläge, langfristige (mehr als 12 Stunden) Ausfälle von Strom oder Ressourcen, die zur Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten erforderlich sind; Handlungen oder Unterlassungen von Behörden oder Dritten, die nicht auf Handlungen des Lieferanten oder des Kunden zurückzuführen sind

 

Für den Fall, dass die Vertragsparteien während des Vorliegens eines Umstands höherer Gewalt einen Vertrag oder eine bestätigte Bestellung oder eine Änderung des Vertrags oder der Bestellung abschließen, betrachten die Vertragsparteien auch diesen Umstand höherer Gewalt in Bezug auf alle als höhere Gewalt Verpflichtungen aus einem solchen Vertrag oder einer bestätigten Bestellung mit den Folgen gemäß diesem Absatz, sofern ihre Folgen solche Einschränkungen in Bezug auf die Aktivitäten des Lieferanten verursachen, die die Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags oder der bestätigten Bestellung ganz oder teilweise verhindern, während die Als höhere Gewalt betrachten die Vertragsparteien auch andere Umstände, die auf ein Ereignis höherer Gewalt folgen oder damit in Zusammenhang stehen, sowie die Tatsache, dass die Subunternehmer des Verkäufers aufgrund des Vorliegens eines Ereignisses höherer Gewalt, das auch nur teilweise Auswirkungen auf die Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten haben.

 

Sonderregelung für höhere Gewalt – (z. B. COVID – 19). Für den Fall, dass ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien während des Vorliegens von Umständen höherer Gewalt zustande kommt, d. h. j. z.B. Während der Dauer der COVID-19-Pandemie oder eines Ausnahmezustands oder einer außergewöhnlichen Situation in der Slowakischen Republik haben die Vertragsparteien vereinbart, dass, wenn es in diesem Zusammenhang zu einer Unterbrechung der Durchführung der Lieferung oder der Erfüllung kommt, der Lieferant dies nicht tun muss um die Auswirkungen höherer Gewalt und gleichzeitig einen Umstand im Zusammenhang mit beispielsweise der COVID-19-Pandemie und der Annahme neuer Maßnahmen des Staates (einschließlich aller Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit durch die Öffentlichkeit) nachzuweisen Als höhere Gewalt gilt auch die Tatsache, dass die Unterlieferanten des Lieferanten aufgrund höherer Gewalt den Lieferanten nicht beliefern.

 

Im Falle höherer Gewalt ist der Lieferant nicht für die Verletzung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag/der bestätigten Bestellung verantwortlich und die sich aus der bestätigten Bestellung und/oder dem Vertrag ergebenden Fristen verlängern sich um die Dauer des verursachten Zustands durch höhere Gewalt. Im Falle höherer Gewalt dauert es länger alssechs Kalendermonateist jede Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag berührt nicht den Anspruch auf Zahlung des Preises für den fertiggestellten Teil der Lieferung, gleichzeitig ist der Kunde verpflichtet, die Kosten zu bezahlen, die dem Lieferanten nachweislich im Zusammenhang mit der Vorbereitung des restlichen Teils der Lieferung entstanden sind die Lieferung

 

XVIII.VERBOT DER ILLEGALEN BESCHÄFTIGUNG

18.1 Der Kunde erklärt, dass er kein rechtswidrig Beschäftigter einer natürlichen Person im Sinne des § 7b Abs. 1 BGB ist. 5 des Gesetzes über illegale Beschäftigung.

18.2. Der Kunde verpflichtet sich, dem Lieferanten die Kosten und Schäden zu ersetzen, die durch die Verletzung der Pflichten des Kunden aus dem Schwarzarbeitsgesetz entstehen, insbesondere wenn der Lieferant wegen der Verletzung dieser Pflicht mit einer Geldstrafe belegt wird gemäß § 7b Abs. 7 des Schwarzarbeitsgesetzes (bzw. nach einer anderen Rechtsvorschrift, wenn die Geldbuße wegen der Verletzung einer Pflicht nach § 7b Abs. 5 des Schwarzarbeitsgesetzes verhängt wird). Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass ein solcher Anspruch des Lieferanten mit dem Tag der Rechtswirksamkeit des Bußgeldbescheids als fällig gilt.

18.3. Gleichzeitig haben die Vertragsparteien vereinbart, dass für den Fall, dass gegen den Lieferanten ein Bußgeld gemäß § 7b Abs. Wird das Bußgeld nach § 7 Abs. 7 des Schwarzarbeitsgesetzes oder nach einer anderen Rechtsvorschrift verhängt, so ist der Lieferant verpflichtet, wenn die Geldbuße wegen einer Pflichtverletzung nach dem Schwarzarbeitsgesetz verhängt wird ist berechtigt, seinen Schadensersatzanspruch in Höhe des gezahlten Bußgeldes und aller damit verbundenen Kosten gegen den Anspruch des Kunden aufzurechnen.

18.4. Für den Fall, dass der Lieferant feststellt, dass der Kunde gegen eine Bestimmung des Schwarzarbeitsgesetzes, insbesondere § 7b Abs. Gemäß § 5 des Schwarzarbeitsgesetzes ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

18.4. Der Kunde ist weiterhin zur Ersatzlieferung verpflichtetZum KundenKosten und Schäden, die ihm dadurch entstehen, dass amZum Kunden die Pflicht zur Zahlung eines Bußgeldes oder einer Nachzahlung gemäß § 7b Abs. 2 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung.

18.5. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass ein solcher Anspruch bestehtAnbietergilt an dem Tag als fällig, an dem der Lieferant Anspruch auf Kosten- oder Schadensersatz hat.

 

XIX.VERSICHERUNG

19.1Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die Leistung im Falle einer Beschädigung während des Transports zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten ordnungsgemäß und ausreichend gegen Beschädigung oder Untergang zu versichern.

 

XX. INDUSTRIELLES UND GEISTIGES EIGENTUM

20.1 Die Vertragsparteien erkennen an, dass sie gemäß §§ 558 ff. des Handelsgesetzbuches, wenn der Gegenstand der Leistung das Ergebnis einer Tätigkeit ist, die durch das gewerbliche oder geistige Eigentumsrecht geschützt ist (im Folgenden „Werk des Autors"), ist der Kunde berechtigt, es für die sich aus dem Vertrag ergebenden Zwecke in einer Weise zu nutzen, die für die ordnungsgemäße Nutzung der Leistung erforderlich ist, insbesondere für eine Nutzung gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 185/2015 Slg. Urheberrechtsgesetz in der jeweils gültigen Fassung ( im Weiteren bezeichnet als "Urheberrechte ©„), für die Dauer des Urheberrechts des Urhebers gemäß § 32 UrhG. Die Vergütung für die Nutzung des Werks des Urhebers im Umfang nach diesem Punkt unterliegt der Vereinbarung der Vertragsparteien.

20.2 Alle vom Lieferanten entwickelten Vorschläge sind sein urheberrechtlich geschütztes Werk, an dem er das ausschließliche Eigentumsrecht hat, wobei nur er berechtigt ist, die auf diesen Vorschlägen basierenden Leistungen auszuführen, weshalb er alle Rechte an der erbrachten Leistung bzw. an der erbrachten Leistung besitzt die in der Leistung enthaltenen Lösungen oder für alle Leistungen, die aufgrund dieser Vorschläge des Lieferanten künftig entstehen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Der Lieferant ist berechtigt, eine Lizenz zur Nutzung seines Urheberwerks nach Maßgabe des vorstehenden Satzes dieser Ziffer 20.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 65 ff. BGB zu erteilen. Urheberrechtsgesetz (im Folgenden:"Lizenz"), dessen Gegenstand (i) die Erteilung der Zustimmung des Kunden zur Ausübung von Eigentumsrechten ist, die das Urheberrecht am Werk des Autors darstellen, auf deren Grundlage der Lieferant dem Kunden gewährtLizenz nach Vereinbarung der Vertragsparteien und (ii) Bereitstellung der vorherigen Zustimmung des Kunden zur Erteilung einer Unterlizenz während der Dauer der Eigentumsrechte des Autors gemäß § 32 des Urheberrechtsgesetzes, auf deren Grundlage der Kunde das Werk des Autors hauptsächlich auf die Art und Weise nutzen kann gemäß § 19 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes, während die Vergütung für die Gewährung einer Lizenz gemäß dieser Ziffer 20.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien unterliegt.

20.3 Der Kunde ist sich darüber im Klaren und versteht zugleich, dass die Leistung technische Lösungen umfasst, die der Lieferant für andere Vertragspartner (oder den Kunden) vorschlägt, und dass daher einzelne Elemente der Leistung auch in separaten oder in gegenseitigen Zusammenhängen auftreten können Für Dritte durchgeführte Auftritte.

20.4 Der Lieferant ist nicht verantwortlich für die Verletzung von gewerblichen oder anderen geistigen Eigentumsrechten einer anderen Person, die durch die Ausführung der Leistung ausschließlich gemäß den Anforderungen, Dokumenten oder Vorschlägen des Kunden verursacht wird. Die Folgen eines solchen Verstoßes trägt der Kunde.

20.5 Die Vertragsparteien haben vereinbart und bestätigen, dass, wenn der Vertrag den Charakter eines Werkvertrages hat und ein urheberrechtlich geschütztes Werk gemäß § 87 UrhG (Computerprogramm) geschaffen wird, der Kunde den Status hat des Kunden gemäß § 91 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes.

 

XXI. VERTRAULICHKEIT DER INFORMATIONEN

21.1 Der Besteller ist verpflichtet, über alle wirtschaftlichen und technischen Informationen, Informationen über Produktionsabläufe, Preise, methodisches Know-how sowie Informationen, die Betriebs- und Produktionsgeheimnisse des Lieferanten darstellen und ihm im Zusammenhang damit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren mit der Durchführung der Leistung beauftragt sind und diese sowohl während der Vertragslaufzeit als auch nach deren Beendigung gegenüber Dritten geheim halten. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf alle Informationen, die der Lieferant dem Kunden im Rahmen vorvertraglicher Verhandlungen über den Vertragsschluss übermittelt hat, und deren gesamten Inhalt. Unter solchen Informationen versteht man Tatsachen aus kaufmännischer, technischer und organisatorischer Sicht des Lieferanten, die einen tatsächlichen oder zumindest potenziellen materiellen oder immateriellen Wert oder Preis haben und in den Geschäftskreisen, in denen der Kunde tätig ist, nicht allgemein verfügbar sind wird funktionieren.

21.2 Die Geheimhaltungspflicht des Kunden gemäß Punkt 21.1 dieses Artikels der AGB gilt nicht für:

  1. auf Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Zugänglichmachung bereits öffentlich bekannt waren,
  2. auf Informationen, bei denen der Kunde zweifelsfrei nachweisen kann, dass er bereits vor der Bereitstellung über sie verfügen konnte und zur Weitergabe an Dritte befugt war.

21.3 Die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebende Geheimhaltungspflicht des Kunden besteht zeitlich unbegrenzt fort. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Lieferant Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe gemäß Artikel XV. Für jeden einzelnen Verstoß gilt Ziffer 15.8 dieser AGB. Der Anspruch des Lieferanten auf vollen Schadensersatz im Falle einer Vertragsstrafe bleibt unberührt. Der Kunde erklärt, dass er die Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe im Hinblick auf den Inhalt der Sicherungsverpflichtung für völlig angemessen hält.

21.4 Der Kunde verpflichtet sich, mit dem/den Subunternehmer/n des Lieferanten nur dann in Kontakt zu treten, wenn dieser Kontakt des Kunden mit diesem/diesen Subunternehmer/n des Lieferanten durch ein bereits bestehendes Vertragsverhältnis zwischen dem/den Subunternehmer/n des Lieferanten und gerechtfertigt wäre dem Kunden vorliegt oder ein solcher Kontakt vom Lieferanten schriftlich vereinbart würde. Der Kunde verpflichtet sich, die Interessen des Lieferanten sowie aller Vertragsbeteiligten zu wahren und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Im Falle der Offenlegung von Tatsachen, die den Charakter vertraulicher Informationen oder eines Geschäftsgeheimnisses haben, aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder im Falle eines Verstoßes gegen die Pflichten des Kunden aus dieser Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Lieferant berechtigt, gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Artikel XV geltend zu machen. Ziffer 15.9 dieser AGB, in Höhe des 4-fachen (sprich: vierfachen) Preises für jede Erfüllung.

21.5 Sofern im Vertrag und/oder in der bestätigten Bestellung nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht berechtigt, den Lieferanten als seinen Geschäftspartner zu erwähnen oder den Firmennamen oder das Logo des Lieferanten bei der Werbung zu verwenden des Lieferanten oder seiner Aktivitäten oder in Äußerungen gegenüber den Medien, und zwar in keiner Form. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtung gemäß diesem Punkt ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe gemäß Artikel XV gegen den Kunden geltend zu machen. Ziffer 15.11 dieser AGB.

 

XXII. PRIVATSPHÄRE

22.1 Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften geschützt, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Freizügigkeit dieser Daten, wodurch die Richtlinie 95/46/EG aufgehoben wird (im Folgenden „DSGVO") und Gesetz Nr. 18/2018 Slg. zum Schutz personenbezogener Daten und zur Änderung bestimmter Gesetze (im Folgenden „Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten“).

22.2 Die Vertragsparteien erklären, dass sie, wenn sie mit personenbezogenen Daten der anderen Vertragspartei in Berührung kommen, diese vertraulich behandeln und die Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der jeweils gültigen Fassung, einhalten werden Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende.

 

XXIII. UMWELTSCHUTZ

23.1 Der Lieferant und der Kunde sind verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der bestätigten Bestellung und/oder dem bestätigten Vertrag die Bestimmungen der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zum Umweltschutz einzuhalten, wobei jede der Vertragsparteien für die Verschmutzung und Schädigung der Umwelt verantwortlich ist die es selbst verursacht hat und die im Zusammenhang mit der Durchführung der Erfüllung entstanden sind. Jede der Vertragsparteien ist verpflichtet, die Folgen einer solchen Verschmutzung zu beseitigen.

23.2 Entstehen bei der Durchführung der Leistung am Ort der Leistung Abfälle, deren Urheber der Lieferant ist, ist der Kunde stets verpflichtet, diese Abfälle auf eigene Kosten zu beseitigen, sofern die Vertragsparteien im Einzelfall nichts anderes vereinbaren gemäß Gesetz Nr. 79/2015 Slg. über Abfälle in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Abfallgesetz„) und damit zusammenhängende Rechtsvorschriften für den Bereich der Abfallwirtschaft, um deren Entsorgung sicherzustellen.

23.3 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, besondere gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Lärm und Vibrationen einzuhalten. Der Lieferant ist verpflichtet, durch technische, organisatorische und sonstige geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Lärm während der Durchführung der Leistung am Leistungsort die durch besondere gesetzliche Regelungen festgelegten höchstzulässigen Werte nicht überschreitet.

 

XXIV. ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ, BRANDSCHUTZ

24.1 Für den Fall, dass die Tätigkeiten des Kunden und der Mitarbeiter des Lieferanten und/oder anderer vom Kunden und/oder vom Lieferanten direkt autorisierter Personen gemeinsam durchgeführt werden, muss die Mitwirkung dieser Personen in der Prävention, Vorbereitung und Durchführung liegen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz (im Folgenden nur „Arbeitsschutz“) sowie die Gewährleistung des Brandschutzes (im Folgenden „OPP“ genannt), die Koordinierung der Aktivitäten und die gegenseitige Information, die zwischen ihnen in der schriftlichen Vereinbarung von geregelt werden der Vertragsparteien, deren Inhalt die Vereinbarung oder eine ausdrückliche Festlegung darüber bilden muss, welcher der Vertragsparteien in welchem ​​Umfang für die Schaffung von Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für diese Personen am Leistungsort verantwortlich ist.

24.2 Sollten dem Lieferanten aufgrund der Nichteinhaltung von Arbeitsschutz- und Arbeitsschutzanforderungen durch den Kunden finanzielle Kosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet, diese vollständig zu zahlen.

24.3 Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, ist der Kunde verpflichtet, im Interesse einer sicheren Durchführung der Leistung für die Ausstattung des Leistungsortes zu sorgen. Ab dem Zeitpunkt der Sicherstellung und Einrichtung des Erfüllungsortes durch den Kunden kann mit der Durchführung der Erfüllung begonnen werden. Für den Fall, dass es infolge unzureichender Sicherung und Ausstattung des Leistungsortes durch den Besteller zu Arbeitsunfällen am Leistungsort der Mitarbeiter des Lieferanten kommt, ist der Besteller verpflichtet, alle dem Lieferanten in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu ersetzen .

24.4 Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Leistungserbringung dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter und/oder Subunternehmer des Lieferanten, die an der Leistungserbringung beteiligt sind, mit den geltenden internen Vorschriften des Kunden zu Gesundheit und Sicherheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz vertraut gemacht und geschult werden Schutzes oder aller anderen internen Vorschriften, die der Kunde zur Anwendung hat und deren Einhaltung seitens des Lieferanten und seiner Mitarbeiter oder Subunternehmer unerlässlich ist. Für den Fall, dass der Kunde seine Verpflichtungen, zu denen er sich im Sinne des vorstehenden Satzes dieser Ziffer 22.4 der AGB verpflichtet hat, nicht erfüllt, ist der Lieferant für die Verletzung dieser Vorschriften durch den Kunden im Sinne des Vorstehenden nicht verantwortlich Satz dieser Ziffer 22.4 der AGB.

24.5 Um Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten, ist der Lieferant verpflichtet, vor Beginn der Leistung Wartungs- und Reparaturarbeiten an Maschinen, Geräten und Werkzeugen durchzuführen, die für die Ausführung der Leistung beim Kunden verwendet werden.

 

XXVI. ANWENDBARES RECHT

26.1 Vereinbarung und Beziehungen, die sich aus der Vereinbarung ergeben oder mit der Vereinbarung in Zusammenhang stehenwurden nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches abgeschlossen und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften, die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik geltenunter Ausschluss der Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, richten sich die gegenseitigen Beziehungen der Vertragsparteien, die auf der Grundlage des Vertrages entstanden sind und darin nicht ausdrücklich geregelt sind, nach den einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften des Handelsgesetzbuches Slowakische Rechtsordnung.

 

XXVII. STREITIGKEITEN

27.1 Der Kunde erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht Partei eines laufenden Rechtsstreits und/oder Schiedsverfahrens gegen den Lieferanten ist.

27.2 Alle Streitigkeiten aus dem Vertrag werden dem zuständigen Gericht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 160/2015 Z .z. Zivilstreitverfahren in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Zivilstreitverfahren" oder "CSP“).

27.3 Für alle etwaigen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten aus Verträgen oder Bestellungen sowie allen damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden geschäftsrechtlichen Beziehungen, deren Inhalt oder Gegenstand ist ausschließlich die gerichtliche Zuständigkeit zuständig der Slowakischen Republik, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Der Lieferant und der Kunde haben außerdem vereinbart, dass für den Fall, dass gemäß Gesetz Nr. 97/1963 Slg. zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Das Gesetz zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht" oder "ZMPSaP„), gemäß der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen oder gemäß einer anderen Rechtsnorm, einem Gesetz oder einem internationalen Vertrag, der die gerichtliche Zuständigkeit regelt Gerichte in Streitigkeiten mit Auslandsbezug (nachfolgend „Verordnung des Rates Nr. 44/2001 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen oder gemäß einer anderen Rechtsnorm, einem Gesetz oder einem internationalen Vertrag, die die Zuständigkeit von Gerichten bei Streitigkeiten mit ausländischem Bezug regeln") war das Gericht der Slowakischen Republik nicht das zuständige Gericht, der Lieferant und der Kunde haben ausdrücklich vereinbart, dass das zuständige Gericht sein würdeBezirksgericht Martin, Slowakische Republik.

 

 

Untrennbare Anlagen dieser AGB sind:

-

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am …………… in Kraft.

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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