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Angesichts des anhaltenden Russland-Ukraine-Konflikts bleibt die mögliche Eskalation der Verarbeitungs-, Energie- und Materialkosten ungewiss. Daher behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Danke für Ihr Verständnis.

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VŠEOBECNÉ OBCHODNÉ PODMIENKY DODÁVOK TOVARU, DIELA, SLUŽIEB

VŠEOBECNÉ OBCHODNÉ PODMIENKY DODÁVOK TOVARU, DIELA, SLUŽIEB (ďalej len predmet objednávky, alebo jej časť, ďalej ako „PO“) - EUROTOOLS, s.r.o.

 

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) für den Einkauf von PO gelten für alle Bestellungen, die der Kunde mit dem anderen Vertragspartner (nachfolgend „Lieferant“ genannt) für den Fertigungsauftrag von PO abschließt .

2. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei oder der Einschränkung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

3. Abweichende Regelungen in der Bestellung haben Vorrang vor dem Wortlaut dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Zur Klarstellung der in der Bestellung verwendeten Klauseln sind die Bestimmungen der INCOTERMS 2010, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer in Paris, maßgeblich.

5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen den Bestimmungen des § 273 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. des Handelsgesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Handelsgesetzbuch“ genannt) sind Bestandteil der Bestellung des Kunden.

6. Im Sinne dieser AGB gilt die Bestellung (der Vertrag) als abgeschlossen:

6.1. das Datum der Zustellung der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten (Fax, E-Mail, Liste) oder

6.2 indem er mit der Leistungserbringung des Lieferanten (auch konkludent) auf Grundlage der erhaltenen Bestellung beginnt.

II. Leistungsgegenstand

1. Leistung.

2. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung gemäß der in der Bestellung vereinbarten Spezifikation zu liefern, es sei denn, die Leistung erfolgte schriftlich zwischen den nachträglich geänderten Parteien.

3. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, hat der Lieferant keinen Anspruch auf eine teilweise Erfüllung des Auftragsgegenstandes. Die Lieferung einer kleineren/größeren Menge PO als in der Bestellung vereinbart gilt nicht als wesentliche Verletzung des Vertragsverhältnisses.

III. Preis, Währung und Zahlungsbedingungen

1. Der Kaufpreis wird gemäß Gesetz Nr. 18/1996 Slg. zur Dauer in der geänderten Fassung. Der vereinbarte Preis ist in der Bestellung ohne Mehrwertsteuer angegeben. Auf diesen Betrag wird gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften Mehrwertsteuer erhoben. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, sind die Kosten des Lieferanten für die Verpackung der Bestellung, ihren Transport zu den Lieferorten sowie andere Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung und Übergabe des Bestellgegenstands an den Lieferort der Bestellung nicht in der Bestellung enthalten Preis.

2. Der Lieferant ist zur Rechnungsstellung nach Übergabe und Übernahme der an den Kunden gelieferten Bestellung berechtigt.

3. Die Rechnung muss vom Lieferanten in erster Linie innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der steuerpflichtigen Leistung (Annahme durch den Kunden) erstellt und gleichzeitig innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum ihrer Ausstellung dem Kunden, andernfalls dem Kunden, zugestellt werden steht dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe gemäß Artikel X. Punkt 1 dieser AGB zu.

4. Die Rechnung muss alle Angaben gemäß den geltenden Rechtsvorschriften (Gesetz 222/2004 Slg.) und die erforderlichen Daten des Kunden (Auftragsnummer des Kunden, Auftragsnummer oder Bezeichnung des in der Bestellung genannten Gebäudes) enthalten. , dem alle Dokumente beizufügen sind, die die ordnungsgemäße Lieferung der Bestellung belegen. Sollte die Rechnung die oben genannten Angaben nicht enthalten, hat der Kunde das Recht, die Rechnung ohne Zahlung zurückzusenden. Durch die rechtmäßige Rückgabe der Rechnung wird die Fälligkeit nicht gehemmt, die ab dem Lieferdatum der Bestellung beginnt.

5. Die Fälligkeit von Rechnungen (Teilrechnungen, Schlussrechnungen) und Korrekturrechnungen beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellungsdatum. Als Zeitpunkt der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung empfiehlt sich der Tag der Gutschrift des geschuldeten Betrages auf dem Konto des Lieferanten.

6. Der Kunde zahlt den Kaufpreis per Überweisung in der vereinbarten Währung an den Lieferanten.

7. Der Lieferant darf seine Rechte oder Forderungen aus der Bestellung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden übertragen. In einem solchen Fall ist der Lieferant verpflichtet, dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Wertes der übertragenen Rechte bzw. Forderungen aufzuerlegen.

IV. Erfüllungsort und Leistungsdatum

1. Die Leistungsfrist ergibt sich aus der Bestellung. Eine Änderung des Leistungstermins ist nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien möglich.

2. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung an den in der Bestellung vereinbarten Erfüllungsort an den Kunden zu liefern. Ist der Erfüllungsort in der Bestellung nicht vereinbart, ist der Lieferant verpflichtet, die Bestellung am Wohnsitz des Kunden zu liefern.

3. Der Besteller ist zur Übernahme der Bestellung bereits vor dem vereinbarten Leistungstermin verpflichtet. Der Lieferant kann dem Kunden den Zeitpunkt der Lieferung der Bestellung mindestens 2 Werktage im Voraus schriftlich mitteilen.

4. Der Kunde ist berechtigt, die Bestellung fortlaufend zu prüfen. Stellt der Besteller fest, dass der Lieferant die Bestellung unter Verletzung seiner Pflichten ausführt, ist der Besteller berechtigt, vom Lieferanten die Beseitigung von Mängeln, die auf einer mangelhaften Erfüllung der Bestellung beruhen, und die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung zu verlangen.

5. Kommt der Lieferant dieser Verpflichtung auch innerhalb der vom Kunden hierfür gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ist der Kunde zum Rücktritt von der Bestellung berechtigt.

6. Die primäre Nichteinhaltung der PO-Einreichungsfrist gilt nicht als wesentlicher Verstoß gegen die Bestellung und diese AGB.

V. Eigentumsübergang und Schadensgefahr

1.

VI. Übernahme von PO und Durchführung von PO-Prüfungen

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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