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Angesichts des anhaltenden Russland-Ukraine-Konflikts bleibt die mögliche Eskalation der Verarbeitungs-, Energie- und Materialkosten ungewiss. Daher behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Danke für Ihr Verständnis.

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ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN FÜR WAREN, TEILE, DIENSTLEISTUNGEN

Nutzungsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON WAREN, TEILEN, DIENSTLEISTUNGEN (im Folgenden als Gegenstand der Bestellung oder eines Teils davon, im Folgenden als "PO" bezeichnet) - EUROTOOLS, sro

I. Allgemeine Bestimmungen
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) für den Einkauf von PO gelten für alle Bestellungen, die der Kunde mit dem anderen Vertragspartner (nachfolgend „Lieferant“ genannt) zum Zwecke des Einkaufs abschließt PO.
2. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei oder sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
3. Abweichende Regelungen der Bestellung gehen dem Wortlaut dieser AGB vor.
4. Maßgebend für die Klarstellung der in der Bestellung verwendeten Klauseln sind die Bestimmungen der INCOTERMS 2010 der Internationalen Handelskammer in Paris.
5. Diese AGB entsprechen den Bestimmungen des § 273 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. des Handelsgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden „Handelsgesetzbuch“ genannt) ist ein wesentlicher Bestandteil der Bestellung des Kunden.
6. Gemäß diesen AGB gilt die Bestellung (Vertrag) als abgeschlossen:
6.1. am Tag der Zustellung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten (Fax, E-Mail, Brief) oder
6.2 durch Leistungsbeginn des Lieferanten (auch konkludent) auf Grundlage der erhaltenen Bestellung.
II. Gegenstand der Leistung
1. Gegenstand der Erfüllung ist die Verpflichtung des Lieferanten, dem Kunden die Bestellung zu liefern und ihm das Eigentumsrecht an der Bestellung zu übertragen, sowie die Verpflichtung des Kunden, dem Lieferanten den Preis für die regelmäßige Lieferung bzw. Erfüllung.
2. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung gemäß der in der Bestellung vereinbarten Spezifikation zu liefern, es sei denn, die Leistung wurde nachträglich schriftlich zwischen den Parteien geändert.
3. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, ist der Lieferant zu keiner Teilerfüllung des Auftragsgegenstandes berechtigt. Die Lieferung einer kleineren/größeren Bestellmenge als in der Bestellung vereinbart gilt nicht als wesentlicher Verstoß gegen das Vertragsverhältnis.
III. Preis, Währung und Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis wird gemäß Gesetz Nr. 18/1996 Slg. auf Preise in der geänderten Fassung. Der vereinbarte Preis ist in der Bestellung ohne Mehrwertsteuer angegeben. Auf diesen Betrag wird gemäß geltendem Recht Mehrwertsteuer erhoben. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, sind die Kosten des Lieferanten für die Verpackung der Bestellung, deren Transport zum Lieferort sowie andere Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung und Lieferung der Bestellung der Bestellung am Lieferort der Bestellung nicht enthalten im PO-Preis.
2. Der Lieferant ist nach Übergabe und Übernahme der gelieferten Bestellung an den Kunden zur Rechnungsstellung berechtigt.
3. Die Rechnung muss vom Lieferanten spätestens 14 Tage nach dem Datum der steuerpflichtigen Leistung (Übernahme durch den Kunden) ausgestellt und dem Kunden innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum ihrer Ausstellung zugestellt werden, andernfalls ist der Kunde berechtigt zu einer Vertragsstrafe in Höhe von Artikel X. Punkt 1. dieser AGB.
4. Die Rechnung muss alle Anforderungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften (Gesetz 222/2004 Slg.) und die erforderlichen Daten des Kunden (Kundenauftragsnummer, Auftragsnummer oder in der Bestellung angegebene Baubezeichnung) enthalten, zu denen sich alle Dokumente als ordnungsgemäß erweisen Lieferung der Bestellung muss beigefügt werden. Für den Fall, dass die Rechnung die oben genannten Anforderungen nicht enthält, hat der Kunde das Recht, die Rechnung unentgeltlich zurückzusenden. Mit der berechtigten Rücksendung der Rechnung endet die Fälligkeit nicht, sie läuft ab Zustellung der Bestellung.
5. Die Fälligkeit von Rechnungen (Teil-, Schluss-) und Korrekturrechnungen beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Als Tag der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gilt der Tag der Gutschrift des geschuldeten Betrages auf dem Konto des Auftragnehmers.
6. Der Besteller zahlt den Kaufpreis per Überweisungsauftrag in der vereinbarten Währung an den Lieferanten.
7. Der Lieferant darf seine Rechte oder Forderungen aus der Bestellung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden übertragen. Andernfalls ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Wertes des übertragenen Rechts zu zahlen bzw. Forderungen.
IV. Erfüllungsort und Erfüllungsdatum
1. Das Leistungsdatum ist in der Bestellung angegeben. Eine Änderung des Leistungstermins ist nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien möglich.
2. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung an den in der Bestellung vereinbarten Erfüllungsort an den Kunden zu liefern. Ist der Erfüllungsort in der Bestellung nicht vereinbart, ist der Lieferant verpflichtet, die Bestellung am Sitz des Kunden zu liefern.
3. Der Besteller ist verpflichtet, die Bestellung bereits vor dem vereinbarten Leistungstermin abzunehmen. Der Lieferant kann den Kunden mindestens 2 Werktage im Voraus schriftlich über den Zeitpunkt der Übergabe der Bestellung informieren.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung der Bestellung fortlaufend zu kontrollieren. Stellt der Kunde fest, dass der Lieferant die Bestellung unter Verletzung seiner Verpflichtungen ausführt, ist der Kunde berechtigt, vom Lieferanten die Beseitigung der durch die mangelhafte Ausführung der Bestellung verursachten Mängel und die ordnungsgemäße Durchführung der Bestellung zu verlangen.
5. Kommt der Lieferant dieser Verpflichtung auch innerhalb einer ihm hierfür vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ist der Besteller zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt.
6. Eine angemessene Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung der Bestellung gilt nicht als wesentlicher Verstoß gegen die Bestellung und diese AGB.
V. Eigentumsübergang und Schadensrisiko
1. Das Eigentum geht mit Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über und die Gefahr der Beschädigung der Ware geht mit Lieferung und Abnahme auf den Kunden über

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